Sollte man kennen: Neun wich­tige BVerwG-Ent­schei­dungen 2023

von Hasso Suliak

29.12.2023

Wie viel darf das Parken kosten?

Im Juni löste ein Urteil des BVerwG eine Parkgebührendebatte aus. Das Gericht hatte eine Satzung der Stadt Freiburg, die eine starke Erhöhung der Kosten für Anwohnerparkausweise vorsah, für unwirksam erklärt (Urt. v. 14.06.2023, Az. 9 CN 2.22). Schnell wurde klar: Die Entscheidung betrifft Kommunen bundesweit, vor allem hinsichtlich der rechtlichen Ausgestaltung.

Das BVerwG sah drei Gründe für die Unwirksamkeit: Erstens hätte die Stadt anstelle einer Satzung eine Rechtsverordnung erlassen müssen. Nur dazu ermächtige das Straßenverkehrsgesetz des Bundes. Zweitens stufte das Gericht verschiedene in dem Regelwerk enthaltene Ermäßigungen aus sozialen Gründen als unzulässig ein. Drittens seien die Gebührensprünge, die für unterschiedlich lange Fahrzeuge vorgesehen waren, zu groß. "Im Extremfall kann ein Längenunterschied von 50 Zentimetern zu einer Verdoppelung der Gebühren führen", so die Vorsitzende Richterin Ulrike Bick. Das verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz.

Gegen die Höhe der Gebühren von 360 Euro pro Jahr hatten die Richterinnen und Richter am BVerwG allerdings keine Bedenken. Sie stünden nicht in einem völligen Missverhältnis zu den Zwecken, die mit der Erhebung der Gebühren verfolgt würden. Dazu zähle neben der Deckung der Verwaltungskosten auch der Ausgleich des Vorteils, den die Inhaberin oder der Inhaber eines Bewohnerparkausweises habe. Anwohner dürfen ihr Auto auf der Straße abstellen, ohne ein deutlich teureres Parkticket ziehen oder für einen Stellplatz in einem Parkhaus zahlen zu müssen.

Zitiervorschlag

Sollte man kennen: Neun wichtige BVerwG-Entscheidungen 2023 . In: Legal Tribune Online, 29.12.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53500/ (abgerufen am: 08.05.2024 )

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