Sollte man kennen: Neun wich­tige BVerwG-Ent­schei­dungen 2023

von Hasso Suliak

29.12.2023

Treuhandverwaltung von Rosneft-Tochterunternehmen rechtmäßig 

Mit der Treuhandverwaltung von zwei deutschen Töchtern des russischen Ölkonzerns Rosneft hatte der Bund als Folge von Putins Angriff auf die Ukraine juristisches Neuland betreten. Am Ende zahlte sich das Risiko aus: Die entsprechende Anordnung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hielt der Prüfung durch das BVerwG stand. Das Gericht wies im März eine entsprechende Klage von Rosneft ab (Urt. v. 14.03.2023, Az. 8 A 2.22).

Der Bund hatte im September 2022 mit der Treuhandverwaltung faktisch die Kontrolle über Rosneft Deutschland und RN Refining & Marketing übernommen. Die Unternehmen sind Mehrheitseigner der wichtigen PCK-Raffinerie im brandenburgischen Schwedt.

Rechtliche Grundlage für diesen Schritt war § 17 Energiesicherungsgesetz. Danach kann ein Unternehmen, das kritische Infrastrukturen im Energiebereich betreibt, unter bestimmten Umständen unter Treuhandverwaltung gestellt werden. Voraussetzung ist die konkrete Gefahr, dass das Unternehmen ohne eine Treuhandverwaltung seine dem Funktionieren des Gemeinwesens im Sektor Energie dienenden Aufgaben nicht erfüllen wird. Zudem muss eine Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit drohen.

Das BMWK hatte auf dieser Grundlage hinsichtlich sämtlicher Stimmrechte aus den Geschäftsanteilen der Rosneft-Töchter die Treuhandverwaltung durch die Bundesnetzagentur angeordnet. Die Bundesnetzagentur wurde so befugt, Mitglieder der Geschäftsführung abzuberufen oder Weisungen zu erteilen.

 Laut BVerwG agierte die Bundesregierung damit rechtmäßig. Die dem Wirtschaftsministerium Mitte September 2022 bekannten und erkennbaren Umstände rechtfertigen laut Gericht die Prognose, dass die Rosneft-Töchter – wenn Russland die Rohöllieferungen unterbricht – ihren Versorgungsbeitrag nicht mehr leisten können. "Sie hatten für diesen Fall keine ausreichenden Vorkehrungen getroffen, obwohl das Klagevorbringen selbst eine gewisse Wahrscheinlichkeit einer solchen Unterbrechung einräumt", hieß es in einer Mitteilung des Gerichts.

Zitiervorschlag

Sollte man kennen: Neun wichtige BVerwG-Entscheidungen 2023 . In: Legal Tribune Online, 29.12.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53500/ (abgerufen am: 08.05.2024 )

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