Die Regierungschefs der Länder berieten am Mittwoch gemeinsam in Berlin über Fragen der Migrationspolitik. Schon im November war das Thema zwischen Bund und Ländern. Letztere forderten nun, dass die Maßnahmen schneller umgesetzt werden.
SPD, Grüne und FDP haben sich am späten Donnerstagabend auf eine bundesgesetzliche Regelung zur Bezahlkarte geeinigt. Nun will das Kabinett die Einführung beschließen. Vor der Umsetzung sind allerdings noch Fragen zu klären.
In Thüringen sollen Geflüchtete in ihren Unterkünften Arbeiten verrichten. Der Bundesarbeitsminister hält das im Einzelfall für sinnvoll. Rechtlich ist dies möglich, ein Arbeitsverhältnis eingehen dürfen Asylbewerber allerdings nicht.
Viele geflüchtete Menschen erhalten künftig kaum mehr Bargeld. Angeblichen Pull-Faktoren und Geldüberweisungen in die Heimat soll so entgegengetreten werden. Matthias Eichfeld hat sich das (datenschutz-)rechtlich angeschaut.
Ab März geben erste Kommunen in Bayern statt Bargeld eine Guthabenkarte an Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus. Luther berät den Freistaat im Rahmen des Projekts.
Im Jahr 2020 fällte der EuGH ein für syrische Kriegsdienstverweigerer günstiges Urteil. Davon könnten auch Geflüchtete profitieren, deren Asylanträge das BAMF schon vor dieser Entscheidung beschieden hat, stellte der EuGH nun klar.
Asylbewerber sollen einen Teil der staatlichen Unterstützung künftig über eine Bezahlkarte beziehen. Fast alle Bundesländer haben sich nun auf Standards für ein bundesweites Vergabeverfahren geeinigt. Umstritten ist die Maßnahme nach wie vor.
Mit diesem Beschluss reißen die Diskussionen nicht ab. Das "Rückführungsverbesserungsgesetz" bleibt umstritten. Im Fokus stehen die Verlängerung der Ausreisehaft und eine mögliche Strafbarkeit der Seenotrettung.