Schon lange wird in Europa darüber diskutiert, Asylverfahren in Drittstaaten auszulagern. Das birgt praktische Probleme – und sollte allenfalls ein Baustein eines Gesamtansatzes sein, findet Daniel Thym.
Bekommen Wehrdienstflüchtige aus Syrien den Flüchtlingsstatus? Damit hat sich das BVerwG beschäftigt. Behörden und Gerichte müssten selbst auf Plausibilität prüfen, so das Urteil.
Womöglich sind Männer, die sich dem Wehrdienst entziehen, für den Syrischen Staat Oppositionelle, die zu verhaften sind. Doch ob diese Vermutung für eine Anerkennung als Flüchtling reicht, muss erst das BVerwG klären.
Flüchtlinge können nicht nach Griechenland abgeschoben werden, da elementare Bedürfnisse nicht befriedigt werden können. Das gilt auch, wenn die Menschen dort bereits einen Schutzstatus haben, so das OVG des Saarlandes.
In Sammelunterkünften bekommen alleinstehende Asylbewerber derzeit zehn Prozent weniger Geld als andere Leistungsberechtigte. Diese Regelung ist verfassungswidrig, entschied das BVerfG.
Die Bundesregierung will schnellere Asylverfahren und Prozesse. Dafür hat sie einen Gesetzentwurf vorgelegt. Der verletzt immerhin schon mal weniger Menschen -und Verfahrensrechte als der vorausgehende, erklärt Constantin Hruschka.
Nationale Gerichte müssen die Rechtsmäßigkeit einer Inhaftierung von Drittstaatenangehörigen von Amts wegen prüfen. Die Betroffenen müssen mögliche Rechtsverletzungen dafür nicht geltend gemacht haben, urteilte der EuGH.
Schutzbedürftige aus Eritrea müssen für den Erhalt eines eritreischen Reisepasses schriftlich eine Straftat zugeben. Dazu darf laut BVerwG aber niemand gezwungen werden, Deutschland muss daher einspringen und einen Pass ausstellen.