Zitierhinweise/Infos zum Leistungsschutzrecht/Gender-Formulierung

1. Gender-Formulierung

Wir sind in der Redaktion überzeugt davon, dass die Verwendung von Sprache einen Unterschied macht. Und deshalb wollen wir auch sensibel mit ihr umgehen. 

Wo immer es sprachlich möglich ist, mit einem Begriff möglichst viele Menschen zu umfassen, verwenden wir diesen. Also zum Beispiel Studierende, Kaufleute usw. In Aufzählungen wechseln wir zwischen Maskulinum und Femininum ab, es gibt neben Richtern auch Staatsanwältinnen, so wie es auch Richterinnen und Staatsanwälte gibt. Wo das nicht passt, verwenden wir die Formen hintereinander, also z.B. "Juristinnen und Juristen".

In Gastbeiträgen oder in Interviews "sprechen" Menschen, die nicht Teil der Redaktion sind. Ihre Sprachwahl wird dann in den geschriebenen Texten entsprechend abgebildet.

2. Leistungsschutzrecht, Zitierungen, Verlinkungen auf LTO

Zitierungen unserer Inhalte und Links auf unsere Seiten begrüßt und fördert Legal Tribune Online ausdrücklich. Als Richtlinie gilt: Überschrift plus Anreißer-Text oder ein Ausschnitt in vergleichbarer Länge dürfen von anderen Webseiten zitiert werden. Suchmaschinen dürfen Textsnippets unserer Inhalte in Ergebnislisten darstellen. In diesen Fällen werden wir keine Lizenzgebühren erheben. Eine Übernahme längerer Passagen oder ganzer Texte wird – wie bisher – nur mit Zustimmung des Verlages möglich sein.

2.1 Zitierfähigkeit

Legal Tribune Online erhebt den Anspruch, zitierfähig zu sein. Dazu gewährleisten wir die dauerhafte Abrufbarkeit und Nachprüfbarkeit der auf LTO.de veröffentlichten Beiträge:

  • Beiträge werden nach der Veröffentlichung inhaltlich grundsätzlich nicht mehr verändert. Das Datum der Veröffentlichung des Beitrags (zwischen Überschrift und Teaser oben rechts) entspricht dann dem Datum seiner letzten Aktualisierung. Ausnahme sind Nachrichten in der Rubrik "Kanzleien & Unternehmen". Diese ändern wir bei Bedarf auch nach Veröffentlichung.
  • Trotz eingehender redaktioneller Vorab-Kontrolle können erst nach der Veröffentlichung eines Beitrags formale Fehler wie Tipp-, Rechtschreib- oder grammatikalische Fehler auffallen. Ausschließlich solche Fehler, die keinerlei inhaltliche Änderung mit sich bringen, werden auch nach der Veröffentlichung noch korrigiert.
  • Tatsächliche oder rechtliche, also inhaltliche Ausführungen jedweder Art werden nach der Veröffentlichung nur im Ausnahmefall verändert. Sofern solche Änderungen dennoch ausnahmsweise erforderlich werden, wird dies gekennzeichnet:

Sofern möglich, erfolgt die Kennzeichnung durch ein Sternchen (*) an der nachträglich veränderten Textstelle. Es verweist auf die "Anmerkung der Redaktion", welche sich unterhalb des Beitrags befindet und die nachträglich vorgenommene Änderung erläutert. Auch dann, wenn der Text nachträglich strukturell und daher möglicherweise an mehreren Stellen verändert wird, also die Anbringung eines Sternchens (*) im Text nicht an einer konkreten Stelle möglich ist, wird auf nachträglich erfolgte Änderungen durch eine "Anmerkung der Redaktion" unterhalb des Textes hingewiesen. Der Hinweis enthält auch das Datum einer nachträglichen Änderung, sofern dieses vom Datum der Veröffentlichung abweicht.

2.2 Zitiervorschlag

Wenn Sie einen Beitrag zitieren, der nicht mit einer Anmerkung der Redaktion versehen ist, schlagen wir folgende Zitierweise vor, die die Besonderheiten des Zitierens von Internetquellen berücksichtigt:

Nachname, Vorname, Oberzeile und Überschrift des Beitrags. In: Legal Tribune Online, Datum, URL .

Der Beitrag "Buttonlösung" für Online-Verträge tritt in Kraft - Der Knopf der Klarheit" von Michael Kamps, veröffentlicht in Legal Tribune Online am 01. August 2012 unter www.lto.de/persistant/a_id/6746/ wäre also wie folgt zu zitieren:

Kamps, Michael, "Buttonlösung" für Online-Verträge tritt in Kraft - Der Knopf der Klarheit. In: Legal Tribune Online, 01.08.2012,  www.lto.de/persistant/a_id/6746/.

Hinweis: Sie finden unterhalb jedes Artikels den Button "Zitieren", über den Sie den Quellenhinweis in oben beschriebener Zitierweise anzeigen lassen können. Die dort angegebene URL (Permalink) unterscheidet sich von derjenigen in der Adresszeile Ihres Browsers. Nur für den Permalink garantieren wir, dass der Artikel darüber dauerhaft erreichbar ist. 

Um Missverständnisse betreffend die URL zu vermeiden, empfehlen wir, den Hyperlink (per rechte Maustaste) zu entfernen, die URL kursiv zu setzen und zwischen dem letzten Zeichen der URL und dem die Fußnote abschließenden Punkt ein Leerzeichen einzufügen.

Sollten Sie ausnahmsweise unter dem Beitrag einen Hinweis darauf finden, dass dieser nach seiner Veröffentlichung inhaltlich verändert wurde, empfehlen wir, am Ende der Fußnote noch das Datum aufzunehmen, zu dem Sie den Beitrag abgerufen und zitiert haben:

Nachname, Vorname, Oberzeile und Überschrift des Beitrags. In: Legal Tribune Online, Datum, URL (abgerufen am ...).

Bei Fragen oder Anmerkungen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung unter redaktion@lto.de

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