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Schwerpunktbereiche im Jura-Studium

Das Erste Staatsexamen heißt seit dem Wintersemester 2004/05 "Erste juristische Prüfung" und besteht aus einem staatlichen und einem universitären Teil. Um das Erste juristische Examen zu machen, muss man beide Prüfungsteile bestehen. Die Noten aus staatlicher Pflichtfachprüfung und universitärem Schwerpunktbereichsstudium werden auf dem Examenszeugnis „zusammengerechnet“. Sie bilden die sogenannte Gesamtnote. Der universitäre Teil - das Schwerpunktbereichsstudium – fließt zu 30 % in diese Gesamtnote ein.
Daraus folgt: Für die Erste juristische Prüfung müssen Studierende also zweimal büffeln. Einmal für den staatlichen, einmal für den universitären Teil.

Welche Uni bietet welche Schwerpunkte an?
Anhand unserer Datenbank kannst du dir einen Überblick über die in den Studienjahren 2008 bis 2018 angebotene Schwerpunktbereiche einschließlich Teilnehmerzahl und Notendurchschnitt verschaffen. Es ist sowohl die Durchschnittsnote im jeweiligen Schwerpunktbereich als auch die Durchschnittsnote aller Schwerpunktbereichsnoten der jeweiligen Universität ausgewiesen.
Um euch den Überblick zu vereinfachen, haben wir sie für euch nach 17 Themengebieten geordnet:

Darüberhinaus haben wir hier für dich eine Tabelle, die dir die Durchschnittsnote aller Schwerpunktbereichsnoten nach Bundesländern zeigt.
Die Ergebnisse des staatlichen Teils des ersten Staatsexamens findest du hier.