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refaq - Antworten auf alle Fragen zum Referendariat

RefAQ - Antworten auf alle Fragen zum Rechtsreferendariat

Ihr seid auf der Zielgeraden des Jurastudiums oder habt die Staatsprüfung sogar schon erfolgreich absolviert? Jetzt fragt ihr Euch, wie es weitergeht?

Klar, ihr könntet mit dem ersten Examen in der Tasche auf Jobsuche gehen und in einem Unternehmen oder einer Behörde eine solide Karriere starten.  Möchtet ihr aber einen der klassischen Juraberufe ausüben, ist das Referendariat - offiziell "Vorbereitungsdienst" - nebst erfolgreichem zweiten Examen Pflicht. Erst dann darf man sich "Volljurist:in" nennen und hat die Befähigung zum Richteramt gem. § 5 Abs. 1 DRiG in der Tasche. 

Wenn es euch wie den meisten Jura-Studis geht, dann habt ihr zwar schon eine recht konkrete Vorstellung vom Ablauf, wenn es um Details oder Orga-Fragen geht, ist sie aber eher vage.  

Deshalb haben wir für Euch diesen Guide entwickelt. Wir geben euch einen Überblick über das Ref und beantworten eure inhaltlichen und organisatorischen Fragen.

Die Basics - Der rechtliche Rahmen des Rechtsreferendariats

  • Wie lange dauert das Rechtsreferendariat?

    Exakt zwei Jahre, und das ist sogar gesetzlich so festgelegt, nämlich in § 5b Abs. 1 Deutsches Richtergesetz (DRiG).

  • Kann ich das Rechtsreferendariat auch in Teilzeit absolvieren?

    Das wird bald möglich sein. Eigentlich beschränkt § 5b Abs. 1 Deutsches Richtergesetz (DRiG) den Vorbereitungsdienst starr auf zwei Jahre. Allerdings hat der Bundestag im Juni 2021 eine Änderung des DRiG beschlossen – dadurch gibt es bald das Teilzeitreferendariat.  

    Die Idee dahinter ist einfach: Wer sich um ein Kind kümmert oder Angehörige pflegt, soll nach dem Nachweis dieser "familiären Gründe" mehr als die üblichen 24 Monate Zeit für sein Rechtsreferendariat haben. In Zukunft sollen die Teilzeitler einen 80-Prozent-Dienst absolvieren können, die Gesamtausbildungszeit würde sich auf zweieinhalb Jahre verlängern.  

    Der neue § 5b Abs. 6 DRiG sieht vor, dass die Länder eigene Teilzeitregeln erlassen – und Nordrhein-Westfalen (NRW) hat das als erstes Bundesland getan. Ab dem 1. Januar 2023 können Rechtsreferendare ihren Dienst um 20 Prozent reduzieren, wenn sie ein Kind betreuen, einen Angehörigen pflegen oder selbst schwerbehindert sind. 

    Mehr Infos zum Rechtsreferendariat in Teilzeit

  • Wo finde ich die grundlegenden rechtlichen Bestimmungen?

    Ausschlaggebend für den Vorbereitungsdienst sind das DRiG und die jeweiligen Juristenausbildungsgesetze der einzelnen Bundesländer.

  • Welche Stellung haben Rechtsreferendare?

    Der Vorbereitungsdienst erfolgt in den meisten Bundesländern in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Eure offizielle Dienstbezeichnung lautet dann "Rechtsreferendarin" bzw. "Rechtsreferendar". 

    Wie üblich gibt es auch hier Ausnahmen. Mecklenburg-Vorpommern, Hessen und Thüringen stellen Rechtsreferendar:innen als Beamt:innen auf Widerruf ein. 

  • Was ist der Unterschied zwischen einem Öff.R. Ausbildungsverhältnis und als Beamt:in auf Widerruf?

    Der Unterschied schlägt sich in der Praxis vor allem finanziell nieder. Die monatlichen Bezüge in den drei Bundesländern mit Beamtenstatus sind höher als in 13 anderen Bundesländern. Nur Sachsen zahlt (Stand 2021) seinen Referendar:innen mehr. Vom ohnehin schon höheren Brutto sind außerdem weniger Abzüge fällig, da Beamt:innen keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen. Stattdessen sollten sich Beamt:innen um eine private Krankenversicherung kümmern, mehr dazu weiter unten. 

    Darüber hinaus ist der Rechtsrahmen für den Vorbereitungsdienst in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen ein anderer, denn für die Rechtsreferendare gelten die Beamtengesetze und sie müssen Grundsätze des Beamtentums wie Verfassungstreue sowie die Neutralitätspflicht beachten. 

  • Welchen Urlaubsanspruch haben Rechtsreferendare?

    Rechtsreferendare haben in allen Bundesländern einen Anspruch auf Erholungsurlaub. So gewährt Mecklenburg-Vorpommern 26 Tage und Berlin 30 Tage. Den genauen Urlaubsanspruch für Dein Bundesland findest Du in unserem Bundesländer-Guide

    Es gibt Phasen, in denen ihr keinen Urlaub nehmen dürft. In NRW gilt das zum Beispiel in den ersten drei Ausbildungsmonaten, während der Einführungslehrgänge oder während der Phase, in der ihr Aufsichtsarbeiten schreibt.  

    Ihr dürft jeweils nur eine bestimmte Anzahl Tage pro Ausbildungsabschnitt in Anspruch nehmen. In NRW bedeutet das, dass ihr während des ersten Ausbildungsabschnitts höchstens 15 Arbeitstage, ansonsten während dreimonatiger Ausbildungsabschnitte höchstens 10 Arbeitstage und in der Rechtsanwaltsstation höchstens einen Monat Erholungsurlaub nehmen dürft.  

    Daneben habt ihr auch die Möglichkeit, aus unterschiedlichen Gründen Sonderurlaub zu beantragen, beispielsweise für die Teilnahme an der AG-Fahrt oder wegen persönlicher Belange, z.B. die Geburt des eigenen Kindes oder der Tod eines nahen Angehörigen. Die Einzelheiten sind selbstverständlich gesetzlich geregelt, wie z.B. in der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW (FrUrlV NRW)

  • Was passiert, wenn ich im Rechtsreferendariat krank werde?

    Wenn ihr krank werdet, gibt euch eure Stammdienststelle Informationen, wie im Einzelfall zu Verfahren ist. In NRW z.B. gilt in der Regel, dass ihr ab einer Erkrankung von mehr als drei Kalendertagen ein ärztliches Artest einzureichen habt.   

    Sobald ihr wieder gesund seid, müsst ihr euch wieder dienstfähig melden. Sollte die Erkrankung länger als einen Monat dauern, wird die Station verlängert, vgl. z.B. § 38 JAG NRW. In diesem Falle würdet ihr einer anderen AG zugewiesen werden. Im schlechtesten Fall könnte dies auch zu einem Tausch eurer Stammdienststelle führen, falls es an eurem Landgericht kein AG gibt, die eurem Leistungsstand entspricht.  

    Obacht zu Beginn des Refs: Ihr habt gem. § 3 Abs. 1 und 3 EFZG erst nach vier Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Das bedeutet, dass ihr für die Zeit einer Erkrankung im ersten Monat des Vorbereitungsdienstes ggf. keine Unterhaltsbeihilfe bekommt. 

  • Darf ich neben dem Rechtsreferendariat immatrikuliert sein?

    Die jeweiligen Einschreibungsordnungen der Universitäten sehen gewöhnlich vor, dass ihr nach Aushändigung des Zeugnisses über die bestandene Abschlussprüfung exmatrikuliert werdet und ab dem nächsten Semester somit nicht weiter für den Studiengang Jura eingeschrieben seid.  

    Ob ihr für ein Zweitstudium immatrikuliert sein dürft, ist länderabhängig. In einigen Ländern ist es lediglich anzeigepflichtig, z.B. in NRW. Jedoch kann es untersagt werden, sollte es die Interessen des Rechtsreferendariats beeinträchtigen. Mancherorts, wie z.B. in Hessen, müsst ihr euch das Zweitstudium genehmigen lassen. 

Get the Party started - Die Bewerbungsphase

  • Wie bewerbe ich mich für das Rechtsreferendariat?

    Die Bewerbung für das Rechtsreferendariat richtest du an das jeweilige Oberlandesgericht (OLG) – in NRW zum Beispiel sind das Düsseldorf, Hamm und Köln. Zusätzlich zu deiner Bewerbung musst du verschiedene Unterlagen einreichen, zum Beispiel eine beglaubigte Kopie deines Examenszeugnisses, einen Lebenslauf und ein Führungszeugnis. 

    Genaue Infos hierzu findest du auf den Websites der OLG. 

  • Muss ich das Rechtsreferendariat in einem bestimmten Bundesland leisten?

    Dem Vorbereitungsdienst sind keine Grenzen gesetzt – mit eurem bestandenen ersten Staatsexamen könnt ihr euch im gesamten Bundesgebiet bewerben. Ihr seid also nicht an das Bundesland gebunden, in dem ihr studiert bzw. das erste Examen abgelegt habt. Da der Vorbereitungsdienst Ländersache ist, variiert der Bewerbungsprozess von Bundesland zu Bundesland.  

    Mancherorts leidet die Länderjustiz darunter. So führten Mecklenburg-Vorpommern, Hessen und Thüringen das Beamtentum für Rechtsreferendare wieder ein, um attraktiver für Bewerber:innen zu werden. Auf der anderen Seite registriert das OLG Köln – zumindest mit der Stammdienststelle in Köln – ein solches Interesse, dass es nur Bewerber:innen berücksichtigt, die schon vorher Bezug zur Stadt hatten. 

    Antworten auf Fragen zu den länderspezifischen Auswahlverfahren und Voraussetzungen für das Rechtsreferendariat findet ihr auf unseren Info-Seiten zu den Bundesländern. Neben Informationen zum Bewerbungsverfahren wie Einstellungstermine, -orten oder möglichen Wartezeiten erwarten euch Informationen zu den Stationen und deren Dauer, Anzahl der Klausuren, und viele weitere Statistiken. Wenn euch das noch nicht reicht, findet ihr dort auch Links zu den Webseiten der zuständigen Prüfungsämter. 

  • Wie lange dauert es vom ersten Examen bis zum Start des Rechtsreferendariats?

    Ihr müsst mit einer Wartezeit zwischen dem ersten Examen und dem Start ins Rechtsreferendariat rechnen. Diese variiert nicht nur von Bundesland zu Bundesland, sondern von Gericht zu Gericht. Einige Länder stellen nur zweimal im Jahr neue Rechtsreferendare ein, andere sogar monatlich.   

    Wie unterschiedlich die Wartezeit innerhalb eines Bundeslandes ausfallen kann zeigt uns das Beispiel NRW: So kommt es ab Einreichung der vollständigen Bewerbungsunterlagen am OLG Hamm zu Wartezeiten von zwei bis drei Monaten und am OLG Düsseldorf von fünf Monaten. Das OLG Köln macht keine Angaben zu Wartezeiten, nach Erfahrung der Studierenden, die in der LTO-Redaktion mitarbeiten, kann es dort neun bis zehn Monate dauern. Wer sich hier entfernteren Landgerichten zuordnen lässt und täglich pendelt, verkürzt seine Wartezeit teilweise deutlich.   

    Mit einer Wartezeit von zwei bis fünf Monaten müsst ihr also rechnen, in Metropolen auch mit weitaus mehr. Informiert euch am besten frühzeitig vor Ort, damit ihr gut planen könnt.  

    Unser Tipp: Manche OLGs haben eine "Restplatzbörse". Dort werden kurzfristig zu besetzende Plätze bekannt gegeben. 

  • Wie nutze ich Wartezeiten am besten?

    Nach dem Prüfungsstress solltet ihr euch eine Auszeit gönnen und den Akku wieder aufladen - das Referendariat wird anstrengend genug werden. Wenn euch tatsächlich langweilig werden sollte, könnt ihr euch intensiver mit Prozessrecht auseinandersetzen, denn darauf liegt ein Schwerpunkt des Rechtsreferendariats. 

    Auch organisatorische Fragen könnt ihr schon in Angriff nehmen. So könnt ihr euch z.B. um eine Stelle für die Verwaltungsstation kümmern. Beliebte Stellen sind nämlich oft bereits sehr früh vergriffen.  

    Wenn die Wartezeiten länger ausfallen sollte, bieten sich unter Umständen Praktika (auch im Ausland) oder Nebenjobs z.B. in Kanzleien an. Oder ihr werft einen Blick über den Tellerrand, schreibt euch für ein Zweitstudium ein und kombiniert die juristischen Kenntnisse mit Wissen aus anderen Bereichen wie Wirtschaft, IT oder Philosophie. Dass ihr dabei weiterhin in den Genuss einiger studentischer Vorteile wie dem Semesterticket kommt, ist sicherlich ein schöner Nebeneffekt.   

    Müsst ihr eine sehr lange Wartezeit in Kauf nehmen, wie es z.B. in manchen Metropolen der Fall sein kann, könntet ihr auch eine Promotion ins Auge fassen. 

    Mehr Tipps, um die Wartezeit zu überbrücken, findet ihr hier.

  • Sollte ich vor, während oder nach dem Rechtsreferendariat promovieren?

    Viele Jurastudenten, die eine Promotion anstreben, fragen sich, wann der beste Zeitpunkt dafür ist: Nach dem ersten Examen? Nach dem zweiten Examen? Oder vielleicht sogar parallel zum Rechtsreferendariat?  

    Insgesamt können wir keinen pauschalen Rat aussprechen. Ihr müsst diese Frage für euch selbst beantworten und eure individuellen Umstände berücksichtigen.   

    Die Erfahrung lehrt, dass das Referendariat viele eurer Ressourcen in Anspruch nehmen wird. Deshalb solltet ihr euch gut überlegen, ob ihr es mit der Promotion unter einen zeitlichen Hut bringen könnt und wollt. Auf Freistellungen oder Sonderurlaub könnt ihr jedenfalls nicht hoffen.    

    Je weiter das Rechtsreferendariat voranschreitet, desto mehr Zeit müsst ihr für die Vorbereitung auf das 2. Examen einkalkulieren und desto weniger Zeit habt ihr für andere Aufgaben. Je weiter ihr vor Start des Refs mit der Promotion bereits fortgeschritten seid, desto leichter dürfte es euch deshalb fallen, sie erfolgreich beenden zu können. Stressig wird es aber auch dann. 

    Mehr dazu könnt ihr hier nachlesen. 

Let’s get to work – Inhalt und Ablauf des Rechtsreferendariats

  • Was lernt man im Rechtsreferendariat?

    In der Uni lernte man zwar, Sachverhalte mit dem materiellen Recht zu lösen. Wie man aber eine Klage oder ein Urteil schreibt oder wie man die ZPO in der Praxis anwendet, davon hat man wenig Ahnung. Deshalb liegt der Schwerpunkt des Rechtsreferendariats auf dem Prozessrecht.  

    Das materielle Recht braucht ihr natürlich auch noch. Lasst also nicht zu viel Zeit zwischen Studiumsende und Ref-Start verstreichen, damit die Inhalte aus dem Studium im Gedächtnis gespeichert bleiben und nicht den Weg des Mathe-Wissens aus der Oberstufe nehmen. Sonst droht euch, das materielle Recht noch einmal wiederholen zu müssen. Betrachtet das Studium und das Referendariat am besten als eine Einheit zieht es an einem Stück durch. 

  • Wie ist das Rechtsreferendariat aufgebaut?

    Um es kurz zu fassen - Du kannst dir das Rechtsreferendariat durchaus wie ein Praktikum mit wöchentlichem Unterricht vorstellen.    

    Zwar ist die Referendarausbildung grundsätzlich Sache der Länder, der Rahmen ist jedoch bundesweit weitgehend identisch. So werdet ihr in eurer Zeit als Rechtsreferendar verschiedene Stationen durchwandern und dazu begleitend eine Arbeitsgemeinschaft besuchen.   

    Im Rechtsreferendariat habt ihr die gute Möglichkeit, in kurzer Zeit viele Bereiche der Juristerei kennenzulernen und dadurch eine fundierte Entscheidung zu treffen, welchen Karriereweg ihr später einschlagen wollt. 

  • Welche Stationen absolviere ich während des Rechtsreferendariats?

    Je nach Bundesland werdet ihr fünf oder sechs Stationen absolvieren.  

    In den meisten Ländern startet das Rechtsreferendariat mit der Zivilstation an einem Amtsgericht oder Landgericht. Darauf folgt in der Regel die Strafstation bei einer Staatsanwaltschaft oder einem Strafgericht. Die dritte Station ist in fast allen Ländern die Verwaltungsstation in einer Behörde oder an einem Verwaltungsgericht.   

    Als viertes müssen Rechtsreferendare in der Regel die Anwaltsstation in einer Kanzlei leisten. In Baden-Württemberg und dem Saarland sind zwei Anwaltsstationen vorgesehen. Den Abschluss des Rechtsreferendariats bildet die Wahlstation bzw. in Hamburg zwei Wahlstationen, die ihr nach Euren Vorlieben gestalten könnt.  

    Eine Übersicht zur Reihenfolge und Dauer der Stationen für alle Bundesländer findet ihr hier.

  • Was erwartet mich in der Zivilstation?

    In 13 Bundesländern steht am Anfang des zweijährigen Vorbereitungsdienstes die Ausbildung in Zivilsachen. Auch wenn Zivilrecht nicht Euer Ding ist, ist diese Phase abwechslungsreich und die Verhandlungstage am Gericht haben durchaus Unterhaltungswert.   

    In der Regel werdet ihr einmal die Woche eine Akte bearbeiten und daneben an Verhandlungen teilnehmen. Durch die wöchentliche Ausarbeitung z.B. von Urteilen oder Beschlüssen bekommt ihr einen guten Einstieg in die grundlegenden Formalien der zivilgerichtlichen Entscheidungsfindung sowie den Urteilsstil. 

  • Was erwartet mich in der Strafstation?

    Die Arbeit am Strafgericht oder bei der Staatsanwaltschaft lässt die Herzen der meisten Rechtsreferendare höher schlagen, selbst wenn ihnen die Rechtsmaterie im Studium nicht gefiel. Dies liegt an den Streifenfahrten mit der Polizei, Besuchen beim Haftrichter oder der Teilnahme als Zeug:in an unangekündigten morgendlichen Hausbesuchen in Form von Durchsuchungen.  

    Neben dem Einblick in die Arbeit von Staatsanwält:innen oder Strafrichter:innen steht regelmäßig die Sitzungsvertretung für die Staatsanwaltschaft auf dem Programm. Dabei vertreten Rechtsreferendare die Staatsanwaltschaft im Rahmen der Hauptverhandlung, in der Regel in Fällen von Bagatellkriminalität.   

    Bei der Vorbereitung auf den ersten Auftritt als "Repräsentant:in des Staates" wird euch vermutlich das Lampenfieber packen. Was mache ich, wenn der Angeklagte nicht kommt? Oder der Verteidiger einen Beweisantrag stellt? Und wie plädiere ich eigentlich und finde ein angemessenes Strafmaß? Seid aber beruhigt - In vielen Fällen endet das Verfahren beinahe schon unspektakulär.   

    Auch hier gilt, dass nichts so heiß gegessen wird, wie es gekocht wird: Nachdem du die Fälle mit deinem/r Ausbilder:in besprochen hast, kann eigentlich nicht mehr viel Überraschendes auf dich zukommen. Sollte es doch vorkommen, kannst du jederzeit den Telefonjoker ziehen und bei deinem/r Ausbilder:in oder dem Eildienst nachfragen.   

    Zum Sitzungsdienst ist die Robe Pflicht – diese kannst du dir aber bei deinem Ausbildungsgericht für den Tag ausleihen. Frauen tragen eine weiße Bluse, Männer ein weißes Hemd sowie eine weiße Krawatte. 

    In vielen Bundesländern können Referendare während der Strafstation auch eine Schicht bei der Polizei miterleben. Einen Erfahrungsbericht findet ihr hier.

  • Was erwartet mich in der Verwaltungsstation?

    "Verwaltungsstation" – klingt eher…gähn!  Dabei kann euch die Verwaltungsstation einen echten Mehrwert bieten, auch wenn ihr euch später nicht in der Beamtenlaufbahn seht. Ihr lernt, wie Behörden ticken, wie die Strukturen und die Arbeitsabläufe funktionieren. In der Verwaltungsstation bieten sich in vielen Bundesländern das erste Mal internationale Standorte als Ausbildungsstation oder ein Aufenthalt in der Verwaltungshochschule Speyer an.  

    Vergesst auch nicht, dass in den Examensklausuren ein praktischer Teil auf euch zu kommt, der zum Beispiel ein Behördenschreiben zum Inhalt haben kann. 

  • Was erwartet mich in der Anwaltsstation?

    Die Anwaltsstation solltest du strategisch planen und sie deinen Bedürfnissen entsprechend gestalten. Manche Rechtsreferendare treffen schon früh die Entscheidung, während der gesamten Station zu "tauchen", also eine Kanzlei auszuwählen, bei der wenig bis gar kein Arbeitsaufwand zur Ableistung der Station erforderlich ist. Nachvollziehbar, denn die Vorbereitungszeit auf das zweite Examen ist mit etwa drei Monaten extrem knapp bemessen.  

    Andere wiederum nutzen die Gelegenheit, einen Einblick in die Großkanzleien-Welt zu bekommen. Die lockt nicht nur mit internationalen Themen und Sachverhalten, sondern auch mit Ausbildungsvorteilen, wie zum Beispiel dem bezahlten Besuch von Repetitorien.   

    Üblich ist dabei eine Tätigkeit zwischen drei und sechs Monaten bei drei bis vier Arbeitstagen pro Woche. An den restlichen Tagen könnt ihr die begleitenden Arbeitsgemeinschaften und ggf. den Klausurenkurs am Gericht besuchen. Dieser Weg ist der zeitintensivste, für die weitere Karriere aber auch der förderlichste. Außerdem zahlen große Kanzleien eine Vergütung von 700 – 900 Euro pro Wochenarbeitstag, so dass ihr mehr als 3.000 brutto pro Monat verdienen könnt. Aber aufgepasst – bei so einem Hinzuverdienst wird die Unterhaltsbeihilfe ganz oder teilweise gekürzt.  

    Auch mittelständische Kanzleien oder versierte Boutiquen sind als Ausbilder attraktiv. Das Rechtsreferendariat ermöglicht dort einen unkomplizierten Einstieg, um Eindrücke in hoch spezialisierte Tätigkeitsfelder zu gewinnen. Wer einen guten Eindruck hinterlässt, muss unter Umständen gar keine Bewerbung mehr schreiben, sondern vereinbart die Associate-Stelle direkt mit der Partnerin oder dem Partner. 

  • Was erwartet mich in der Wahlstation?

    Den Abschluss des Rechtsreferendariats bildet die Wahlstation bzw. in Hamburg zwei Wahlstationen. Ihr habt komplett freie Fahrt: Wollt ihr in einem Unternehmen arbeiten, für den Deutschen Bundestag, das Bundespatentgericht oder einen Blick über den Tellerrand werfen zum Beispiel durch eine Tätigkeit für Medien oder im Bereich der Rechtsinformatik? Dann informiert euch hier.

    Ein Wahlstation-Klassiker ist der Auslandsaufenthalt. Wer die Wahlstation bei einer internationalen Kanzlei absolviert und dort gute Leistungen gezeigt hat, kann dort nach der Möglichkeit fragen, ein Auslandsbüro kennenzulernen.  

    Wenn ihr keine zweite Station in einer Kanzlei verbringen wollt: Wie wäre es stattdessen mit der Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit oder dem Verfassungsgericht in Israel? Sogar ein LL.M.-Programm lässt sich in der Wahlstation unterbringen. 

  • Habe ich Einfluss darauf, wo ich eine Station absolviere oder werde ich einer Stelle zugeteilt?

    In der Regel werdet ihr nur bei der Zivil- und Strafstation automatisch zugeteilt. Hier könnt ihr aber den Wunsch zu äußern, an ein bestimmtes Gericht innerhalb des Bezirks oder z.B. generell einem Amtsgericht oder Landgericht zugeteilt zu werden. Wie das mit Wünschen so ist, müssen diese nicht in Erfüllung gehen. Die Strafstation werdet ihr entweder bei der Staatsanwaltschaft oder aber an einem Strafgericht ablegen. Je nach Bundesland besteht unter Umständen auch die Wahl zwischen diesen.  

    Bei der Verwaltungs- und der Anwaltsstation müssen Rechtsreferendare sich ihre Ausbildungsplätze selbst suchen. Ihr seid dabei nur etwas weniger frei als bei der Wahlstation: Ausbilder:innen müssen zur Ausrichtung der jeweiligen Stage passen und für Auslandsaufenthalte gelten je nach Bundesland gewisse Beschränkungen.   

    In jedem Fall gilt: Wer etwas Besonderes ausprobieren und erleben will, muss sich frühzeitig kümmern – und sich bereits zu Beginn des Rechtsreferendariats auf die Suche nach einem Platz machen. 

    Bei besonders beliebten Ausbilder:innen, zum Beispiel der Polizei, ist es sogar empfehlenswert, sich direkt mit Zusage zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst noch vor (!) Beginn des Rechtsreferendariats zu bewerben. Ob zu diesem frühen Zeitpunkt bereits angenommen wird, hängt vom einzelnen Arbeitgeber ab. Schlimmstenfalls gibt es einen Brief zurück, in dem euch mittgeteilt wird, dass ihr euch wieder melden sollt, sobald ihr in den Dienst aufgenommen worden seid. Beim Auswärtigen Amt beispielsweise soll man sich frühstens 12 und spätestens 7 Monate vor Beginn der Station bewerben. 

  • Muss ich alle Stationen im selben Bundesland absolvieren?

    Nach der Einstellung seid ihr grundsätzlich an das Bundesland bzw. einen Landgerichtsbezirk gebunden. Nichtsdestotrotz habt ihr die Möglichkeit, einzelne Stationen in einem anderen Bundesland zu absolvieren. Inwieweit und zu welchem Zeitpunkt dies möglich ist, ist länderabhängig und kann der jeweiligen Ausbildungsordnung entnommen werden.  

    In Baden-Württemberg beispielsweise könnt ihr insgesamt drei Stationen in einem anderen Bundesland oder im Ausland verbringen. In NRW könnt ihr die Ausbildung in der Verwaltungsstation und natürlich in der Wahlstation jenseits der Landesgrenze absolvieren. Der Besuch der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer in der Verwaltungsstation ist in allen Bundesländern möglich.  

    Allerdings gibt es eine praktische Hürde, die diesen Möglichkeiten im Weg stehen kann: Ihr müsst während des gesamten Vorbereitungsdienstes die begleitenden Arbeitsgemeinschaften dort besuchen, wo eure Homebase ist. Eine Befreiung gibt es länderabhängig nur in engen Grenzen, z.B. für Speyer oder eine Auslandsstation.   

    Eure Stammdienstelle wird euch weiterhelfen. Sucht frühzeitig den Kontakt, um bösen Überraschungen zu entgehen. 

  • Welche Stationen kann ich im Ausland absolvieren?

    Welche Stationen ihr im Ausland absolvieren dürft, ist mal wieder länderabhängig. Die jeweiligen Vorschriften hinsichtlich der Auslandaufenthalte werden dir aber schnell weiterhelfen.

    Bereits in der Verwaltungsstation stehen in vielen Bundesländern internationale Standorte als Ausbildungsstation zur Wahl, zum Beispiel beim Auswärtigen Amt oder bei der Außenhandelskammer. In einigen Ländern kann die Anwaltsstation im Ausland absolviert werden. So in Baden-Württemberg oder NRW. Hier haben wir für Euch einige Informationen zum Auslandsaufenthalt im Referendariat zusammengetragen.

    Die meisten Rechtsreferendare, die ins Ausland gehen, nutzen dafür die Wahlstation. Um eine passende Stelle zu ergattern, ist eure Eigeninitiative gefragt. Wenn ihr bei eurer Bewerbung Länder ins Auge fasst, die nur wenige andere auf dem Zettel haben, erhöht ihr Eure Chancen, auch tatsächlich einen Platz zu erhalten.  

    Tipp: Das Anwaltsblatt führt eine Liste mit ausländischen Kanzleien, die eine Ausbildung im Ausland im Rahmen des Rechtsreferendariats anbieten.   

    Vor dem Auslandsaufenthalt solltest du mit deiner Krankenkasse abklären, ob und inwieweit du im Ausland Versicherungsschutz genießt oder womöglich eine Zusatzversicherung abzuschließen ist. 

  • Welche Zeugnisse erhalte ich während der Stationen?

    Mit Abschluss jeder Station werden von den Ausbilder:innen sowie den AG-Leiter:innen sog. Stationszeugnisse ausgestellt. Sie dokumentieren die Leistungen und Fähigkeiten der Rechtsreferendare. Aber sind sie überhaupt wichtig?  

    Die Stationszeugnisse können einen Einfluss auf die Gesamtnote des Examens haben:  Nach  § 5 d Abs. 4 DRiG kann die Prüfungskommission bei ihrer Entscheidung von der rechnerisch ermittelten Examensnote abweichen, wenn dies auf Grund des Gesamteindrucks den Leistungsstand des Kandidaten besser kennzeichnet. Dabei sind die Leistungen im Vorbereitungsdienst zu berücksichtigen. Kurz gesagt: Wenn ihr bei der mündlichen Prüfung einen schlechten Tag erwischen solltet, kann das Komitee euch etwas nach oben ziehen. Auf das Bestehen der Prüfung darf diese Abweichung allerdings keinen Einfluss haben.  

    Natürlich können sich auch spätere Arbeitgeber für die Zeugnisse interessieren, von staatlichen Stellen werden sie im Bewerbungsverfahren sogar öfters explizit angefordert. 

  • Was erwartet mich in der Arbeitsgemeinschaft?

    Die Arbeitsgemeinschaft soll euch die theoretischen Grundlagen des Stoffs vermitteln. Daneben übt ihr Aktenvorträge und schreibt Klausuren. Die Teilnahme ist verpflichtend und genießt anderen dienstlichen Verpflichtung gegenüber Vorrang. Bei den Klausuren handelt es sich um Übungsklausuren, die in euer AG-Stationszeugnis einfließen.  

    Zugleich ist die Arbeitsgemeinschaft das soziale Herzstück des Referendariats. Du kannst sie dir wie deine Klasse zu Schulzeiten vorstellen. Abseits des Unterrichts kannst du dich hier bestens mit anderen Rechtsreferendaren austauschen, denn schließlich arbeitet ihr alle auf dasselbe Ziel hin und bildet so eine Schicksalsgemeinschaft. 

  • Was hat es mit der AG-Fahrt auf sich?

    Viele Arbeitsgemeinschaften unternehmen eine gemeinsame AG-Fahrt. Hier hat man die Möglichkeit sich innerhalb der AG – nicht vergessen: man verbringt die nächsten zwei Jahre miteinander – besser kennenzulernen. Hat sich die AG entschlossen, eine Fahrt zu unternehmen, könnt ihr dafür Sonderurlaub beantragen. Damit er genehmigt wird, muss eine solche Fahrt "juristische Elemente" haben. Die Ansprüche daran variieren von Bundesland zu Bundesland und mitunter sogar von Landgerichtsbezirk zu Landgerichtsbezirk. Informiert euch also im Vorfeld genau bei eurer jeweiligen Stammdienstelle. Gewöhnlich gehen die Referendar:innen für vier bis fünf Tage auf Tour und erkunden dabei oftmals z.B. die europäischen Metropolen. Bei der Planung einer solchen Fahrt können darauf spezialisierte Reisebüros zur Rate gezogen werden.  Einzelheiten und Erfahrungsberichte findet hier.

Money, money, money - Finanzen und Versicherungen im Rechtsreferendariat

  • Wie viel Geld bekomme ich im Rechtsreferendariat?

    Hier gibt es eine Übersicht über die genaue Höhe der Vergütung für Rechtsreferendare in den Bundesländern

  • Wie funktioniert die Unterhaltsbeihilfe?

    Unterhaltsbeihilfe ist kein Gehalt im eigentlichen Sinne. Der Unterschied: Gehalt wird als Gegenleistung für geleistete Arbeit gezahlt. Die Unterhaltsbeihilfe soll Rechtsreferendare lediglich den Lebensunterhalt sichern und hat den Charakter einer Sozialleistung. Sie soll dazu beitragen, dass sich Rechtsreferendare ihrer Ausbildung widmen können und nicht einer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen. Im Gegensatz zu einem Gehalt im eigentlichen Sinne kann sie aufgrund von Nebeneinkünften gekürzt werden und unterliegt auch nicht dem Mindestlohn.   

    Der Anspruch auf Unterhaltsbeihilfe entsteht mit dem Tag der Begründung des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses, frühestens jedoch mit dem Tag des Dienstantritts.  

    Die Höhe der Unterhaltsbeihilfe kann durch Faktoren wie Familienstand oder Anzahl der Kinder variieren. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhalten Rechtsreferendar:innen nicht.  

    Seid ihr, wie es derzeit in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen möglich ist, in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen, erhaltet ihr anstatt der Unterhaltsbeihilfe eine Besoldung (Anwärterbezüge). Diese unterliegt nicht der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht. Ebenso wie bei der Unterhaltsbeihilfe kann die Besoldung in Mecklenburg-Vorpommern aufgrund von Nebeneinkünften gekürzt werden. 

  • Darf ich als Rechtsreferendar einen Nebenjob haben?

    Da die Bezüge nicht gerade üppig sind, suchen sich viele Rechtsreferendare eine Nebentätigkeit. Je nach Bundesland müsst ihr sie mindestens melden, oft sogar genehmigen lassen.   

    In einigen Bundesländern darf die Nebentätigkeit einen gewissen zeitlichen Umfang nicht überschreiten. Die Regelungen variieren von Bundesland zu Bundesland teils erheblich. Allen Ländern gemein ist, dass die dienstlichen Interessen stets Vorrang genießen und nicht unter der Nebentätigkeit leiden dürfen.   

    So darf in NRW beispielsweise eine Nebentätigkeit mit juristischem Bezug max. einen Umfang von zehn Stunden bzw. ohne einen solchen Bezug von acht Stunden in der Woche haben. In Baden-Württemberg wiederum darf eine Nebentätigkeit mit Ausbildungsbezug max. einen Umfang von 35 Stunden im Monat haben. Handelt es sich hingegen um eine Nebentätigkeit ohne Bezug, darf sie während der ersten vier Ausbildungsmonate einen Umfang von 20 Stunden bzw. ab dem fünften Ausbildungsmonat 25 Stunden nicht überschreiten. Sachsen-Anhalt hält eine Nebentätigkeit mit dem Vorbereitungsdienst sogar für unvereinbar und erlaubt sie nur in fundierten Ausnahmefällen, wenn zudem Leistung bzw. Noten stimmen. Ihr solltet euch vor Aufnahme oder Weiterführung einer Nebentätigkeit bei eurem zuständigen OLG-Bezirk also genau über die jeweiligen Regelungen von Nebentätigkeiten informieren. 

  • Welche Nebentätigkeiten kommen überhaupt infrage?

    Als Nebentätigkeit bieten sich Beschäftigungen mit juristischem Bezug an, z.B. in Anwaltskanzleien oder an Hochschulen. Auch die LTO sucht regelmäßig Unterstützung. Ihr möchtet neben dem Ref auch mal was anderes machen als Jura? Kein Problem, das geht auch. Allerdings gibt es dafür in einigen Bundesländern striktere Stundenlimits.   

    Eine Nebentätigkeit könnt ihr im Rahmen einer Anstellung als Arbeitnehmer oder selbstständig - zum Beispiel als freier Mitarbeiter einer Kanzlei - ausüben.  

    Die Nebentätigkeit im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses könnt ihr in Absprache mit dem Arbeitgeber auf Lohnsteuerkarte oder als 450-Euro-Job laufen lassen. Auf Lohnsteuerkarte wird sie mit Steuerklasse 6 abgerechnet, da es sich um eine weitere Beschäftigung neben dem Referendariat (Hauptbeschäftigung) handelt. Die Abzüge sind zwar hoch, aber ihr bekommt die Steuern – zumindest teilweise – zurückerstattet, wenn ihr eine Steuererklärung abgebt. Beim 450-Euro-Job sind die Abzüge – sowohl Sozialversicherung als auch Steuern – niedriger, dafür ist der Umfang auf die Verdienstgrenze gedeckelt. Als Arbeitnehmer bist du weisungsgebunden und kannst dir deine Arbeitszeiten nicht unbedingt aussuchen. Kläre also immer vorab mit deinem Arbeitgeber, ob die Nebentätigkeit mit dem Ref vereinbar ist.  

    Im Rahmen einer Tätigkeit als freier Mitarbeiter stellst du deine Leistungen dem Auftraggeber in Rechnung. Am Ende des Jahres bist du verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben und darin deine Einnahmen und Ausgaben im Rahmen der selbstständigen Tätigkeit anzugeben. Sozialversicherungsbeiträge musst du hingegen auf diese Einnahmen nicht bezahlen. Du bist nicht weisungsgebunden und kannst deine Arbeitszeiten und den Umfang selbst bestimmen.   

    Für eine freie Mitarbeit in einer Anwaltskanzlei musst du übrigens kein Gewerbe anmelden. Eine formlose Mitteilung an das Finanzamt reicht. Bei anderen selbstständigen Tätigkeiten, z.B. Online-Handel, ist die Gewerbeanmeldung hingegen in der Regel notwendig.   

    Bedenke in jedem Fall, dass Nebeneinkünfte ab einer bestimmten Höhe auf deine Unterhaltsbeihilfe angerechnet werden können. Unterm Strich ist eine Nebentätigkeit daher – abhängig vom jeweiligen Stundenlohn und vom Bundesland – nur in einem gewissen Umfang lohnenswert.  

    Eine Beschäftigung als Werkstudent:in ist übrigens nicht mehr möglich. Um in den Genuss des sog. Werkstudentenprivilegs zu kommen, müsstet ihr nämlich immatrikuliert sein und Vollzeit studieren. 

  • Wie wirken sich andere Einkünfte auf die Unterhaltsbeihilfe bzw. Besoldung aus?

    Nebeneinkünfte werden ab einer bestimmten Höhe in der Regel auf eure Unterhaltsbeihilfe bzw. Besoldung angerechnet. Ab welcher Höhe das der Fall ist, hängt vom Bundesland ab.   

    In NRW wird zum Beispiel der Verdienst aus der Nebentätigkeit angerechnet, soweit er die Unterhaltsbeihilfe zuzüglich der Familienzuschläge um das 1,5- fache übersteigt.  

    In Mecklenburg-Vorpommern wird die Besoldung aufgrund von Nebeneinkünften gekürzt, wenn eure Einkünfte aus der Nebentätigkeit die Besoldung insgesamt um das 1,5- fache übersteigen.

  • Wie sind Rechtsreferendare krankenversichert?

    Rechtsreferendariat als öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis  

    Rechtsreferendare als Angestellte im öffentlichen Dienst sind automatisch Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) . Das gilt auch dann, wenn sie vorher privat krankenversichert waren. Wenn ihr deshalb wechseln müsst: Keine Panik, es ist denkbar einfach. Ihr wendet euch an eine der gesetzlichen Krankenkassen – unter denen ihr die freie Wahl habt – und versichert euch dort zum Termin der Einstellung. Im Anschluss erhaltet ihr eine Mitgliedsbescheinigung zur Vorlage beim OLG sowie eine Bescheinigung zur Vorlage bei der bisherigen privaten Krankenversicherung (PKV). Damit sollte sich der Wechsel bereits erledigt haben.  

    Seid ihr bereits gesetzlich versichert, sollte mit dem Einreichen einer entsprechenden Mitgliedsbescheinigung ebenfalls alles erledigt sein.   

    Rechtsreferendariat als Beamt:in auf Widerruf  

    Beamt:innen auf Widerruf haben Anspruch auf Beihilfe vom Dienstherrn. Der übernimmt 50 Prozent der Arztrechnungen und sonstigen medizinischen Kosten. Für die restlichen 50 Prozent solltet ihr eine PKV abschließen. Andernfalls müsstet ihr diese Hälfte aus eigener Tasche zahlen – ein längerer Krankenhausaufenthalt ist von den kargen Anwärterbezügen aber kaum zu leisten. Grundsätzlich können Beamt:innen zwar auch in die GKV, die private ist für sie aber in aller Regel günstiger.   

    Nach dem Rechtsreferendariat   

    Scheidet ihr aus dem Rechtsreferendariat, dürften in der Regel folgende Situation denkbar sein:   

    Werdet ihr als Beamt:in oder Richter:in gleich in den Staatsdienst übernommen, könntet ihr einfach in die PKV wechseln bzw. (in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen) dort bleiben. Dieser Fall dürfte aber eher die Ausnahme sein.   

    Werdet ihr in einem normalen Anstellungsverhältnis beschäftigt, ist die gesetzliche Krankenversicherung der Regelfall. Wenn ihr dank guter Examina mit einem Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze (Stand 2022: 64.350 Euro Euro) einsteigt, könnt ihr zwischen GKV und PKV wählen. Die PKV bietet bessere Leistungen und ist anfangs erschwinglich. Ihr solltet aber die langfristigen Kosten beachten und die Beitragsentwicklung berücksichtigen. Wenn ihr älter seid und/oder Kinder mitversichern müsst, können die Kosten sehr hoch sein. Viele privat Krankenversicherte bereuen deshalb später ihre Entscheidung, dürfen aber nicht mehr in die GKV zurück wechseln.   

    Solltet ihr noch nicht direkt nach dem Rechtsreferendariat eine Stelle antreten, meldet euch rechtzeitig beim Arbeitsamt. Dann seid ihr lückenlos gesetzlich kranken- und pflegeversichert.  

  • Wie werden Rechtsreferendare in der Sozialversicherung behandelt?

    Während des Vorbereitungsdienstes sind Rechtsreferendare nur von der Rentenversicherungspflicht befreit. Übrige Sozialversicherungsbeiträge müssen aber entrichtet werden, darum kümmert sich der Arbeitgeber. Beamt:inen auf Widerruf wiederum sind neben der Rentenversicherung auch von der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherungsbeiträge entbunden.  

    Liegen nach Beendigung eurer Ausbildung keine Gründe für einen weiteren Aufschub der Beitragszahlung vor, werdet ihr nachversichert und erhaltet so entsprechende Ansprüche gegenüber der Rentenversicherung. Aber keine Angst – ihr werdet nicht nachträglich zur Kasse gebeten. Die Nachversicherung erfolgt, indem das jeweils ausbildende Land die Rentenversicherungsbeiträge auf das Referendargehalt (Unterhaltsbeihilfe) nachträglich entrichtet.   

    Grundsätzlich werden die Rechtsreferendare in der Deutschen Rentenversicherung nachversichert. Auf Antrag kann die Nachversicherung aber auch zugunsten der berufsständischen Versorgungswerke erfolgen (§ 186 SGB VI). 

  • Was bleibt netto von meinen Bezügen als Rechtsreferendar übrig?

    Vom den Bruttobezügen, die ein Rechtsreferendar erhält, geht die Lohnsteuer ab. Außerdem werden – ausgenommen Beamt:innen auf Widerruf – Sozialversicherungsbeiträge fällig.   

    Beispiel: Beträgt die Unterhaltsbeihilfe wie derzeit in NRW 1.325,17 Euro, landen bei Steuerklasse 1 ohne Berücksichtigung einer Kirchenmitgliedschaft rund 1.127 Euro netto auf dem Konto des Rechtsreferendar.   

    Wenn ihr es für Eure individuellen Umstände genau wissen wollt, könnt ihr die aktuelle Vergütung in Eurem Bundesland in einen Gehaltsrechner eingeben. 

  • Muss ich oder sollte ich eine Steuerklärung machen?

    Rechtsreferendare können sich über die Steuererklärung eine Erstattung holen, wenn berufsbedingte Ausgaben anfallen, die die Werbungskosten-Pauschale übersteigen.   

    What?! Ok, ganz langsam: Das Finanzamt geht davon aus, dass ihr mind. 1.000 Euro berufliche Ausgaben pro Jahr habt. Dieser Betrag – die "Werbungskosten-Pauschale" – wird bei der Berechnung des Lohnsteuerabzugs automatisch berücksichtigt.   

    Wenn ihr in einem Jahr höhere berufliche Kosten als 1.000 Euro habt, füllt ihr eine Steuererklärung aus und bekommt Geld zurück. Zu den beruflichen Kosten zählen insbesondere die Kosten für die täglichen Fahrten von der Wohnung zur Ausbildungsstation, z.B. Gericht oder Anwaltskanzlei. Aber auch die Kosten für juristische Fachliteratur und rein beruflich genutzte Arbeitsmittel wie Laptop oder Arbeitskleidung wie eine Robe. Prüfungsgebühren und die Kosten eines Repetitoriums können ebenso absetzbar sein wie die Miete für eine auswärtige Unterkunft am Ausbildungsort oder die Kosten von Ausbildungsreisen. Werden Aufwendungen erstattet, ist insoweit natürlich kein Werbungskostenabzug möglich.  

    Wenn eure beruflichen Kosten unter 1.000 Euro liegen, lohnt sich in den meisten Fällen eine Steuererklärung nicht (Ausnahmen zum Beispiel: ihr habt eine Nebentätigkeit auf Lohnsteuerkarte mit Klasse 6, ihr spendet für gute Zwecke, habt sehr hohe Krankheitskosten oder Verluste aus einem Kleingewerbe).   

    Selbstverständlich ist diese Auflistung möglicher abzugsfähiger Kosten nicht abschließend und soll euch nur als Orientierung dienen. Ausführliche Infos zu den Kosten des Studiums und des Refs in der Steuererklärung bekommt ihr bei Steuertipps.de. Disclaimer: Steuertipps.de gehört zum selben Unternehmen wie LTO. 

  • Wie sieht es mit Wohngeld aus?

    Es kann sich für euch lohnen, euch über Wohngeld zu informieren. Wenn ihr die Voraussetzungen des Wohngeldgesetzes (WoGG) erfüllt, bekommt ihr jeden Monat ein paar Euro extra. Der Anspruch als solcher und seine Höhe hängen von folgenden Faktoren ab:  

    • Höhe des Gesamteinkommens 
    • Anzahl der im Haushalt lebenden Haushaltsmitglieder
    • Höhe der Miete   

    Die genaue Höhe eines Anspruchs ist in § 19 WoGG geregelt. Um in den Genuss des Wohngeldes zu kommen müsst ihr natürlich – wie könnte es auch anderes sein – einen Antrag stellen. Zuständig sind die kommunalen Wohngeldstellen.   

    Weitere Infos findet ihr beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Dort gibt es auch einen Wohngeldrechner

  • Haben meine Eltern während des Rechtsreferendariats weiterhin einen Kindergeldanspruch für mich?

    Der juristische Vorbereitungsdienst ist Teil der Juristenausbildung und steht dem Kindergeldanspruch nicht entgegen. Eltern erhalten deshalb bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres der Rechtsreferendare Kindergeld, sofern alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. 

  • Müssen meine Eltern weiterhin Unterhalt an mich zahlen?

    Während des Rechtsreferendariats erhaltet ihr eine Unterhaltsbeihilfe oder Beamtenbezüge. Dadurch scheidet ein Anspruch auf Elternunterhalt in der Regel bereits aus.   

    Nach der Düsseldorfer Tabelle liegt der Unterhaltbedarf eines volljährigen Kindes mit eigenem Hausstand bei monatlich 860,00 Euro (Stand 2022). Nur wenn Eure Bezüge darunter lägen, was in keinem Bundesland der Fall ist, müssten Eure Eltern euch weiter unter die Arme greifen. 

  • Brauche ich Versicherungen?

    Wahrscheinlich werdet ihr Euch bisher nicht damit auseinandergesetzt haben, ob ihr Versicherungen braucht und wenn ja welche. Die meisten von Euch sind schließlich bis zum Abschluss des Studiums bei den Eltern mitversichert. In der Regel endet die Familienversicherung jedoch mit dem Abschluss des Studiums.  

    Wir wollen Euch nicht beraten, welche Versicherungen ihr braucht und welche Anbieter die besten sind. Wenn es aber eine Versicherung gibt, die jeder haben sollte, ist es die Haftpflichtversicherung.  

    Wie schnell mal etwas zu Bruch gehen kann, ist euch bestimmt von der ein oder anderen Party bekannt und richtig teuer kann es werden, wenn man z.B. mit dem Fahrrad einen Verkehrsunfall verursacht.   

    Schließt also rechtzeitig eine Haftpflicht ab. Das ist online in ein paar Minuten erledigt und kostet so viel wie Euer Anteil am Netflix-Abo Eurer WG. 

  • Bekomme ich einen Studierendenausweis?

    Einen nationalen Studierendenausweis gibt nur, wenn du immatrikuliert bist. Mit Abschluss des Jura-Studiums wirst du automatisch exmatrikulier , es sei denn, du bist für einen anderen Studiengang eingeschrieben.   

    Da der Vorbereitungsdienst Teil der zweiphasigen akademischen Ausbildung ist, kannst du als Referendar allerdings den internationalen Studentenausweis (ISIC) beantragen. Herausgegeben wird er von einer Non-Profit-Organisation der Reisebranche und bietet euch Vergünstigungen und Vorteile bei ISIC-Partnern in 130 Ländern. Es handelt sich also eher um eine Mitgliedskarte in einem Rabattsystem. Wenn es hingegen darum geht, z.B. günstiger in ein Museum zu kommen, wird der Ausweis unter Umständen nicht anerkannt. Einen Versuch ist es aber immer wert.    

    Hier kannst du den Ausweis beantragen.

  • Kann ich kostenlos oder vergünstigt öffentliche Verkehrsmittel benutzen?

    Nach unseren Recherchen bietet nur Hessen Rechtsreferendaren ein Landesticket für den ÖPNV. 

    Wenn ihr mehr wisst, sagt uns gerne per E-Mail Bescheid! 

We are family! Was Rechtsreferendare mit Kindern beachten müssen

  • Was muss ich beachten, wenn ich Kinder habe oder erwarte?

    Wer vor dem Zweiten Staatsexamen eine Familie gründet, muss das jeweilige Ausbildungsgesetz und die jeweilige Prüfungsordnung im Auge behalten: Der Familienstand hat Einfluss auf das Rechtsreferendariat.   

    Das kann – länderabhängig – schon bei der Bewerbung um einen Referendarsplatz beginnen: In Hamburg wird Eltern beispielsweise ein zusätzlicher Examenspunkt angerechnet, in Berlin eine fiktive Wartezeit von sechs Monaten. So rutschen sie auf der Warteliste nach oben. Die Hamburger Extrapunkte gibt es allerdings nur für Eltern, die ihr Erstes Staatsexamen ebenfalls in der Hansestadt gemacht haben. Bei der Verteilung auf die einzelnen Ausbildungsgerichte werden Eltern – ebenso wie verheiratete oder schwerbehinderte Bewerber:innen – zudem bevorzugt an ihren Wunschstandorten eingesetzt.  

    Ob und inwiefern während der einzelnen Stationen Rücksicht genommen wird, ist dagegen von Land zu Land und von Gericht zu Gericht unterschiedlich. Das Berliner Kammergericht bietet zum Beispiel spezielle Eltern-Arbeitsgemeinschaften an, die auf die Kinderbetreuungszeiten abgestimmt sind.  

    Die Kinder machen sich auch auf dem Konto bemerkbar: Alle Länder zahlen ihren Referendar:innen Familienzuschüsse zur Unterhaltsbeihilfe bzw. Besoldung, also zum Grundgehalt. Deren Höhe richtet sich meist nach den Besoldungsgesetzen für den öffentlichen Dienst und liegt damit im niedrigen dreistelligen Bereich. 

  • Greift der Mutterschutz bei Referendarinnen?

    Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt bundesweit und auch für Referendarinnen. Die einzelnen Bestimmungen wie die gesetzlichen Schutzvorschriften und Beschäftigungsverbote findet ihr im MuSchG.   

    Für die letzten sechs Wochen vor der Geburt gilt ein relatives Beschäftigungsverbot. Das heißt, werdende Mütter dürfen in diesem Zeitraum nur beschäftigt werden, wenn sie sich hierzu ausdrücklich bereit erklären.  

    Nach der Geburt greift bis zum Ablauf von mindestens acht Wochen das absolute Beschäftigungsverbot, vgl. § 3 Abs. 2 MuSchG. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten beträgt es 12 Wochen. 

  • Haben Referendarinnen Anspruch auf Mutterschaftsgeld?

    Eine Frau, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, erhält für die Zeit der Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag Mutterschaftsgeld, vgl. § 19 Abs. 1 MuSchG. 

  • Haben Rechtsreferendare Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld?

    Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) gilt auch für Rechtsreferendare. Danach könnt ihr Elternzeit bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes bei eurem Arbeitgeber beantragen.    

    Bei der Planung der Elternzeit ist es sinnvoll, den Verlauf der einzelnen Stationen im Auge zu behalten. Schließlich könnt ihr das Rechtsreferendariat nicht willkürlich wieder aufnehmen. Ihr müsst immer an dem Punkt wieder einsteigen, ab dem ihr pausiert habt. Es ist also davon abhängig, wieviel man von der jeweiligen Station verpasst hat bzw. welche der Pflichtarbeiten man bereits erledigt hat. Da die Stationen einem Rhythmus unterliegen, müsst ihr euren Wiedereinstieg diesem entsprechend planen. Ihr werdet nämlich sodann einer anderen (Nachfolge-) AG, welche dann eurem jeweiligen Ausbildungsstand entspricht, zugewiesen.  

    Elterngeld kann – je nachdem, wie ihr die Elternzeit gestaltet – maximal 12 Monate bezogen werden bzw. 14 Monate, wenn der Partner auch mindestens zwei Monate Elternzeit nimmt. Man kann die Auszahlung über den doppelten Zeitraum strecken, bekommt dann aber – logisch – monatlich nur die Hälfte.   

    Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach den Netto-Einkünften in den letzten 12 Monaten vor der Geburt des Kindes und beträgt gewöhnlich 65 Prozent davon. Bei geringen Einkommen kann der Anteil höher sein. Liegt das zu berücksichtigende Netto-Einkommen zum Beispiel zwischen 1.200 Euro und 1.000 Euro, beträgt es 67 Prozent. Elterngeld wird mindestens in Höhe von 300 Euro gezahlt, auch wenn zuvor kein Einkommen erzielt wurde.  

    Elterngeld gibt es übrigens nicht automatisch während der Elternzeit – ihr müsst es bei der örtlichen Kindergeldstelle beantragen. Also nicht vergessen, den Antrag rechtzeitig einzureichen, denn rückwirkend wird das Elterngeld nur für drei Monate gezahlt.  

    Allgemeine Informationen zur Elternzeit und zum Elterngeld findet ihr auch hier:   

    https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elternzeit 

    https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elterngeld 

    https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/elterngeld--elterngeldplus-und-elternzeit-/73770 

  • Haben Rechtsreferendare Anspruch auf Kindergeld für das eigene Kind?

    Ja, ihr habt Anspruch auf Kindergeld. Es wird euch unabhängig von dem Einkommen monatlich ausgezahlt. Derzeit (Stand 01.01.2022) erhaltet ihr für das 1. und 2. Kind jeweils 219 € und für das 3. Kind weitere 225 €.  

    Allgemeine Informationen zum Thema Kindergeld findet ihr auch hier.

Der Endgegner - das 2. Staatsexamen und die Vorbereitung darauf

  • Was ist "Tauchen"?

    "Tauchen" ist eine mehrmonatige Auszeit während der Anwalts- oder Wahlstation, um sich auf das 2. Staatsexamen vorzubereiten.

  • Sollte ich auf Tauchstation gehen und kann ich meinen Arbeitgeber offen darauf ansprechen?

    Ihr könnt nur selbst beurteilen, ob ihr die Lernzeit wirklich benötigt. Die große Mehrheit der Rechtsreferendare, die nicht tauchen, schaffen das zweite Examen. Bei ihnen handelt es sich aber in der Regel auch um diejenigen, die bereits ein überdurchschnittliches erstes Examen hingelegt haben. 

    Hier findet ihr zwei Erfahrungsberichte zum Thema „Tauchen“ für euch – Taucher und Nichttaucher.

    Seid euch auf jeden Fall bewusst: In den Prüfungsordnungen ist eine Auszeit zum Lernen nicht vorgesehen, Tauchen ist also nicht gestattet. Dementsprechend begebt ihr euch mit der Frage nach dem Tauchen beim Arbeitgeber auf dünnes Eis. Da die potenziellen Ausbilder:innen aber in aller Regel selbst Rechtsreferendare waren, wissen sie, dass die Praktik nicht unüblich ist. 

  • Sollte ich vor dem zweiten Examen ein Repetitorium besuchen?

    Ob der Besuch eines Repetitoriums sinnvoll ist, kann jeder nur für sich selbst entscheiden. Die Vorteile eines Reps sind die gleichen wie auf dem Weg zum 1. Anders als vor dem 1. Examen finden die Kurse zum 2. Examen eher abends oder an Wochenenden statt, damit es mit den dienstlichen Verpflichtungen vereinbar ist. 

  • Welche Literatur brauche ich?

    Standardwerke für die Zivilstation sind der Knörringer - Die Assessorklausur im Zivilprozess und der umfangreichere Anders/Gehle - Das Assessorexamen im Zivilrecht. Alternativ zu den Lehrbüchern gibt es die Kaiserskripte - Die Zivilgerichtsklausur im Assessorexamen I sowie II.  Zum Zwangsvollstreckungsrecht gibt es das Kaiserskript - Die Zwangsvollstreckungsklausur im Assessorexamen oder alternativ das Skript von Alpmann Schmidt - Vollstreckungsrecht in der Assessorklausur.  

    Im Gegensatz zur Zivilstation gibt es für die Strafstation keine Standardwerke. Zur Staatsanwaltsklausur bietet sich u.a. das Kaiserskript - Die Staatsanwaltsklausur im Assessorexamen an. Zum Revisionsrecht führt am Russack - Die Revision in der strafrechtlichen Assessorklausur kein Weg vorbei.   

    Empfehlenswerte Bücher für die Verwaltungsstation sind u.a. der Kintz - Öffentliches Recht im Assessorexamen sowie das Kaiserskript - Die öffentlich-rechtliche Klausur im Assessorexamen. 

  • Wann absolviert man die zweite juristische Prüfung?

    Zum Ende des Vorbereitungsdienstes beginnt die "zweite juristische Staatsprüfung", wie das 2. Examen offiziell heißt. Je nach Bundesland werdet ihr zwischen sieben und elf Klausuren schreiben. Bundeslandabhängig werden die Klausuren gewöhnlich am Ende oder nach der Rechtsanwaltsstation geschrieben. In NRW werden die Aufsichtsarbeiten z.B. im Laufe des 21. Ausbildungsmonats geschrieben. Habt ihr die Klausuren gemeistert, schließt sich etwa vier Monate nach der Klausurphase, also zum Ende der Wahlstation, die mündliche Prüfung an. Mit der Ladung erhaltet ihr, wie auch bereits im ersten Examen, neben dem Termin auch die Ergebnisse der Klausuren. 

  • Aus welchen Prüfungsleistungen besteht das zweite Staatsexamen?

    Neben dem materiellen Stoff umfasst die Assessorenprüfung das Prozessrecht. Ihr werdet in den Klausuren der zweiten Staatsprüfung Urteile oder andere richterliche Entscheidungen verfassen oder einen Sachverhalt aus anwaltlicher Perspektive bearbeiten.  

    In den Zivilrechtsklausuren müsst ihr die Perspektive von Rechtsanwält:in und Richter:in einnehmen. Im Strafrecht dürft ihr euch etwa an einer Anklage als Staatsanwält:in und an einer Revision versuchen, in der oftmals die Stecknadel – der Revisionsgrund – in dem Heuhaufen des Hauptverhandlungsprotokolls versteckt ist. Abschluss sind die Klausuren des öffentlichen Rechts, auch aus den Perspektiven von jeweils Rechtsanwält:in und Richter:in. 

    Hier findet ihr eine Übersicht, welche euch die genaue Zahl der Klausuren pro Fach und Bundesland zeigt.

    Die mündliche Prüfung setzt sich aus dem Aktenvortrag und dem Prüfungsgespräch zusammen. Je nach Bundesland hat sie einen Anteil an der Gesamtnote zwischen 25 und 40 Prozent.   

    Auf eine mündliche Prüfung habt ihr euch bereits für das erste Staatsexamen vorbereitet. Entscheidender Unterschied zum zweiten ist der Aktenvortrag, in dem ihr innerhalb einer vorgegebenen Zeit ein durchaus umfangreiches Aktenstück bearbeiten müsst, um anschließend in einem kurzen Vortrag der Prüfungskommission einen Lösungsvorschlag zu präsentieren. Es folgt das Prüfungsgespräch im öffentlichen Recht, dem Zivil- und Strafrecht. Diese Fülle an Inhalten führt dazu, dass die mündliche Prüfung, die gewöhnlich im Laufe des Morgens beginnt, bis in den späten Nachmittag andauern kann. 

  • Wie hoch ist die Durchfallquote / Zahl der Prädikatsexamina?

    Im Vergleich zur ersten Prüfung fällt die Durchfallquote in der zweiten Staatsprüfung wesentlicher geringer aus. 2020 lag sie bundesweit bei 12,0 Prozent. Eine Prädikat erreichten 21,3 Prozent aller Teilnehmer:innen.  

    Aber verschaffe dir doch selbst einen Überblick - Eine Statistik zur zweiten Juristischen Prüfung findest du hier.

    Dort kannst du auch Bundesländer und Jahrgänge vergleichen. 

  • Wann bekomme ich die Ergebnisse der zweiten Staatsprüfung?

    Die Abläufe sind denen des 1. Examens gleich. Mit der Ladung zur mündlichen Prüfung kommen auch die Ergebnisse des schriftlichen Teils. Sofort im Anschluss an die mündliche Prüfung erhältst du neben deiner Note für den mündlichen Teil sodann auch die Gesamtnote. 

  • Das Zweite Staatsexamen lief nicht so wie erwartet – lohnt sich ein Verbesserungsversuch?

    Letztlich kann jeder nur für sich selbst die Entscheidung treffen, ob er einen Verbesserungsversuch in Angriff nehmen möchte. In der Regel bleibt euch nur eine kurze Bedenkzeit. So habt ihr z.B. in NRW für den Antrag drei Monate Zeit, nachdem ihr das Ergebnis erhalten habt, vgl. § 56a Abs. 1 S. 2 JAG NRW.  

    Den Antrag müsst ihr schriftlich stellen und den gewünschten Klausurmonat nennen. Schöpft ihr die 3-Monatsfrist voll aus, werdet ihr automatisch zum übernächsten Monat zu den Klausuren geladen.  

    Ihr müsst dann die gesamte Prüfung erneut ablegen. Einzelne Prüfungen könnt ihr euch also nicht anrechnen lassen. Die mündliche Prüfung findet wieder etwa fünf Monate nach der Klausurphase statt.  

    Euer Berufseinstieg muss sich durch einen Verbesserungsversuch nicht zwangsläufig verschieben. Ihr werdet im Rahmen eines Verbesserungsversuchs nicht wieder in den Vorbereitungsdienst aufgenommen.  Es kommt durchaus vor, dass sich Kandidat:innen mit ihrem ersten Examensergebnis schon erfolgreich bewerben und für den zweiten Versuch Urlaub nehmen. 

    Erfahrungsberichte und Sichtweisen haben wir hier für euch.

  • Welche Gebühren fallen für den Verbesserungsversuch an?

    Umsonst ist ein Verbesserungsversuch leider nicht. Je nach Bundesland variiert die Gebühr. Für die Wiederholung der zweiten juristischen Staatsprüfung zum Zweck der Notenverbesserung wird z.B. in NRW derzeit eine Gebühr in Höhe von 750 Euro fällig, vgl. § 2 Abs. 1 JAGebO

  • Was passiert, wenn ich die zweite Staatsprüfung bestanden habe?

    Wenn ihr die Assessorprüfung bestanden habt, dürft ihr euch fortan "Volljurist:in" nennen und habt damit den Endgegner besiegt – Gratulation!  

    Mit Bestehen der mündlichen Prüfung endet das Ausbildungsverhältnis und damit auch die Vergütung. Die Unterhaltsbeihilfe wird in der Regel bis zum Ende des Prüfungsmonats der zweiten juristischen Staatsprüfung gezahlt. Dem Einstieg ins Berufsleben steht nichts mehr im Wege. 

    Tretet ihr nicht sofort den ersten Job an, solltet ihr euch für die Übergangszeit Arbeitslosengeld sichern. Dazu meldet ihr Euch bereits drei Monate vor Ende des Rechtsreferendariats beim Arbeitsamt als arbeitssuchend, vgl. § 38 Abs. 1 SGB III. Nach Bestehen der mündlichen Prüfung meldet ihr Euch dann als arbeitslos.  

    Ein wenig "Papierkrieg" müsst ihr dafür in Kauf nehmen. Wer den aber einmal erfolgreich hinter sich gebracht hat und die Jobsuche aktiv betreibt, der hat nach dem zweiten Examen ein Jahr Anspruch auf ALG I – und so lang dauert es ja hoffentlich nicht. 

  • Und was passiert, wenn ich die zweite Staatsprüfung nicht bestanden habe?

    Durch das 2. Staatsexamen zu fallen ist ein ziemlicher Schock. Aber es gibt eine zweite Chance: den sogenannten "Ergänzungsvorbereitungsdienst". Die Teilnehmer:innen werden gezielt unterstützt und sollen sich voll und ganz auf den zweiten Versuch konzentrieren. Schließlich hat der Staat bis dahin eine Menge Ressourcen in euch investiert und der Nachwuchs an Volljurist:innen bleibt seit Jahren hinter dem Bedarf.  

    Die Ausgestaltung und Dauer variiert im Detail von Bundesland zu Bundesland. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf NRW, gelten aber in ähnlicher Form auch für die übrigen Länder.  

    In NRW geht es für vier Monate in die Verlängerung, von denen die ersten drei zur Vorbereitung und der letzte für die Examensklausuren genutzt werden. In dieser Zeit sind die Repetent:innen einer Ausbilderin oder einem Ausbilder ihrer Wahl zugewiesen.  

    Daneben findet eine Repetenten-Arbeitsgemeinschaft (AG) statt. Die Teilnahme ist freiwillig. Der Fokus liegt darauf, Original-Examensklausuren aus der Vergangenheit zu schreiben und intensiv zu besprechen.  

    Solltet ihr ihr diese Zeit zu kurz finden, könnt ihr die Vorbereitungszeit auf mindestens neun Monate verlängern. Dafür müsst ihr euch jedoch aus dem Vorbereitungsdienst entlassen lassen, mit der Folge, dass ihr einer sechsmonatigen Sperre zur Wiedereinstellung unterliegt und in dieser Zeit keine Bezüge mehr erhaltet. 

  • Bekomme ich während des Ergänzungsvorbereitungsdienstes weiterhin eine Vergütung?

    Manche Länder kürzen den Rechtsreferendaren die Unterhaltsbeihilfe in dieser Zeit. So wird in NRW die Unterhaltsbeihilfe grds. bis zum Ende des Prüfungsmonats der zweiten juristischen Staatsprüfung gezahlt und kann – außer in Härtefällen wie einer schweren Erkrankung – bei Nichtbestehen um bis zu 15 Prozent gekürzt werden

  • Was passiert, wenn man ein zweites Mal durch die zweite Staatsprüfung fällt?

    Scheitert auch der Wiederholungsversuch, gibt es immer noch Resthoffnung: Den "Gnadenversuch / Härtefallantrag". Unter welcher Voraussetzung der möglich ist, ist länderabhängig.   

    In NRW beispielsweise kann die Präsidentin des Landesjustizprüfungsamtes auf Antrag die nochmalige Wiederholung gestatten, wenn eine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht. Eine erneute Aufnahme in den Vorbereitungsdienst und in das öffentlich-rechtliche Ausbildungsverhältnis erfolgt in einem solchen Falle jedoch nicht, vgl. § 59 JAG NRW. Dementsprechend erhält man keine Unterhaltsbeihilfe mehr. 

  • Was macht man, wenn man endgültig durch die zweite Staatsprüfung gefallen ist?

    Ohne zweites Staatsexamen kann man zwar weder Richter:in noch Rechtsanwält:in werden, aber es stehen immer noch eine ganze Menge Jobs offen, für die das erste Examen reicht: zum Beispiel in den Rechtsabteilungen von Unternehmen oder Organisationen, in Behörden oder in der Politik. Hier haben wir viele Berufsfelder für Juristen mit und ohne erstem Staatsexamen zusammengestellt. Auch eine akademische Weiterbildung mit LL.M.-Abschluss oder eine Promotion sind nicht ausgeschlossen. 

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