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Das "Gehalt" im Jura-Referendariat

Unterhaltsbeihilfe nach Bundesländern

BundeslandReferendareEinstellungenVergütung
Baden-Württemberg1.6922 x jährlich1402,51 €*
Bayern2.9002 x jährlich1502,08 €*
Berlin1.2194 x jährlich1537,52 €*
Brandenburg2984 x jährlich1523,26 €*
Bremen1082 x jährlich1383,61 €*
Hamburg5246 x jährlich1243,07 €*
Hessen1.8046 x jährlich*1682,65* / 1682,65€**
Mecklenburg-­Vorpommern2842 x jährlich1345,00* / 1552,50 €**
Niedersachsen1.2214 x jährlich1276,63 €*
Nordrhein-Westfalen3.95612 x jährlich1375,17 €*
Rheinland-Pfalz5642 x jährlich1404,86 €*
Saarland1482 x jährlich1303,97 €*
Sachsen5532 x jährlich1645,10 €*
Sachsen-Anhalt2392 x jährlich1311,75 €*
Schleswig-Holstein6386 x jährlich1444,79 €*
Thüringen1302 x jährlich1589,97* / 1589,97 €**

*nicht verbeamtet
**verbeamtet

So funktioniert die Unterhaltsbeihilfe

Rechtsreferendar:innen erhalten kein Gehalt im eigentlichen Sinne, sondern eine Unterhaltsbeihilfe. Der Unterschied: Gehalt wird als Gegenleistung für geleistete Arbeit gezahlt. Die Unterhaltsbeihilfe soll Referendar:innen lediglich den Lebensunterhalt sichern und hat den Charakter einer Sozialleistung. So kann sie zum Beispiel aufgrund von Nebeneinkünften gekürzt werden. Sie soll dazu beitragen, dass sich Referendar:innen ihrer Ausbildung widmen können und nicht einer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen.

Der Anspruch auf Unterhaltsbeihilfe entsteht mit dem Tag der Begründung des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses, frühestens jedoch vom Tag des Dienstantritts an.

Die Höhe der Unterhaltsbeihilfe ist von Land zu Land verschieden. Sie kann durch Faktoren wie Familienstand, Zahl der Kinder oder Höhe der Nebeneinkünfte im Einzelfall variieren. Wenn ein:e Referendar:in z.B. während der Anwaltsstation eine zusätzliche Vergütung erhält, kann die Unterhaltsbeihilfe gekürzt werden. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhalten Rechtsreferendar:innen nicht.

Ab welcher Höhe sich Nebeneinkünfte auf die Höhe der Unterhaltsbeihilfe auswirken, hängt vom Bundesland ab. In NRW wird zum Beispiel der Verdienst aus der Nebentätigkeit angerechnet, soweit er die Unterhaltsbeihilfe zuzüglich der Familienzuschläge um das 1,5- fache übersteigt. Mehr Informationen zum Thema Nebentätigkeiten im Ref findet ihr hier

Netto-"Gehalt" im Referendariat

Vom Brutto-"Gehalt" im Referendariat geht die Lohnsteuer ab. Da Rechtsreferendar:innen in allen Bundesländern außer Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen (bei einer Einstellung bis zum 30.04.2016) keinen Beamtenstatus mehr haben, werden außerdem Sozialversicherungsbeiträge fällig. Dazu zählen allerdings nicht Beiträge in die Rentenversicherung. Dort sind Rechtsreferendar:innen befreit. Beträgt die Unterhaltsbeihilfe zum Beispiel rund 1.000 Euro, landen bei Steuerklasse 1 rund 870 Euro netto auf dem Konto.

Die Unterhaltsbeihilfe wird bis zum Ende des Prüfungsmonats der zweiten juristischen Staatsprüfung gezahlt. Sie kann bei Nichtbestehen gekürzt werden, in NRW zum Beispiel um bis zu 15 Prozent.

Stand: Referendare 2023; Vergütung Mai 2024