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Die Notenskala im Jurastudium

Die Notengebung im Jurastudium ist eine Wissenschaft für sich: Ein "Sehr gut" ist beinahe unerreichbar, für ein Prädikatsexamen muss man mindestens mit "Vollbefriedigend" abschließen und am Ende heißt es "Vier gewinnt".

In der Juristenausbildung werden Prüfungen in Punkten von 0 bis 18 bewertet. Die Punkte bilden wiederum jeweils in Dreierschritten die sieben Notenstufen von "Sehr gut" bis "Ungenügend" ab. Im juristischen Bewertungssystem gibt es zwischen "Gut" und "Befriedigend" die Note "Vollbefriedigend", kurz "VB".

Die sieben Notenstufen des juristischen Notensystems

EinzelnotePunkteBedeutung
Sehr gut 16 - 18Eine besonders hervorragende Leistung
Gut13 - 15Eine erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung
Vollbefriedigend (VB)10 - 12Eine über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung
Befriedigend7 - 9Eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entspricht
Ausreichend4 - 6Eine Leistung, die trotz ihrer Mängel durchschnittlichen Anforderungen noch entspricht
Mangelhaft1 - 3Eine an erheblichen Mängeln leidende, im ganzen nicht mehr brauchbare Leistung
Ungenügend Eine völlig unbrauchbare Leistung

Wem das bisher schon kompliziert vorkommt, der steigt spätestens dann aus, wenn er erfährt, dass die gleiche Punktezahl in einer Einzelprüfung einer anderen Note entspricht als in der Gesamtbewertung der Prüfungen. Wird aus Einzelbewertungen mehrerer Prüfungen eine Gesamtbewertung gebildet, wird die Durchschnittsnote bis auf zwei Dezimalstellen berechnet. Daraus ergibt sich folgende Wertungsskala: 

GesamtnotePunkte
Sehr gut14.00 - 18.00
Gut11.50 - 13.99
Vollbefriedigend (VB) 9.00 - 11.49
Befriedigend 6.50 - 8.99
Ausreichend 4.00 - 6.49
Mangelhaft1.50 - 3.99
Ungenügend0 - 1.49

Nur 0,16% schaffen ein "Sehr gut"

Der Großteil der erfolgreichen Kandidat:innen beendet die staatliche Pflichtfachprüfung, das heißt den staatlichen Teil des Ersten Staatsexamens, mit einem "Befriedigend". Die Notenbereiche "Gut" und "Sehr gut" sind Sphären, in die so gut wie keine:r vorzudringen vermag. So schlossen 2020 bundesweit gerade einmal 0,16 Prozent der Absolvent:innen die staatliche Pflichtfachprüfung mit einem "Sehr gut" ab, ein "Gut" schaffen immerhin bereits 3,3 Prozent. Das sagenumwobene "Vollbefriedigend" erreichen 15,16 Prozent.

Die Erste juristische Prüfung ist unterteilt in Staatsprüfung und Schwerpunktprüfung.

Die Staatsprüfung, die an einem Justizprüfungsamt abgelegt wird, besteht aus schriftlichen Aufsichtsarbeiten und einer mündlichen Prüfung. Sie macht 70 Prozent der Endnote aus.

Die Schwerpunktbereichsprüfung wird an der Universität absolviert. Sie macht 30 Prozent der Endnote aus.

Die Schwerpunktbereichsprüfung wirkt sich in aller Regel positiv auf die Endnote der Ersten Prüfung aus. Im Jahr 2020 schnitten die Studierenden in Sachsen-Anhalt am besten ab und erzielten im Schnitt 10,71 Punkte. In Rheinland-Pfalz betrug die Durchschnittspunktzahl hingegen 8,4 Punkte.

Freie Jobwahl mit dem "Prädikatsexamen"

Wird von einem "Prädikatsexamen" gesprochen, so meint dies eine Gesamtwertung von mindestens 9,00 Punkten. Wieso das Prädikatsexamen der Wunsch eines jeden Studierenden der Rechtswissenschaften ist? Ganz einfach: Die Examina mit Prädikatsexamen abzuschließen bedeutet kurz gesagt, dass man sich seinen zukünftigen Job so gut wie aussuchen kann - zum Beispiel als Anwalt in der Großkanzlei mit sechsstelligem Einstiegsgehalt oder als Richter:in. Allerdings ist gerade in der Justiz nicht mehr zwingend ein Prädikatsexamen erforderlich.

Das Jura-Notensystem fußt auf der Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung (JurPrNotSkV) aus dem Jahre 1981. Das Bundesamt für Justiz veröffentlicht regelmäßig eine Statistik der juristischen Prüfungen.