VG Wiesbaden zum Staatsexamen
Kein Nachteilsausgleich für chronisch kranken Referendar
Ein Referendar ist krankheitsbedingt sehr schnell müde, hinzu kommen Konzentrationsschwierigkeiten. Einen Nachteilsausgleich bekommt er im Zweitversuch seines Examens aber nicht, sind sich das Prüfungsamt und das VG Wiesbaden einig.