Das Bild zeigt den Eingang des Niedersächsischen Justizministeriums, wichtiger Ort für Präjudikatsjuristen im Referendariat.
Referendariat in Niedersachsen

Prä­d­i­kats­ju­risten wegen hohen Andrangs bevor­zugt

Gastbeitrag von Anna Bredemeier7. April 2026, Lesedauer: 3 Minuten

Mehr Absolventen wollen das Referendariat in Niedersachsen machen, die Einstellungsgrenzen steigen rasant. Wer direkt nach dem Examen einen Platz haben will, braucht derzeit etwa neun Punkte. Anna Bredemeier berichtet.

Dass man in Hamburg und Berlin auch mit Traum-Examensnoten von über zehn Punkten (mindestens) mehrere Monate auf einen Referendariatsplatz wartet, ist kein Geheimnis. Durch eine Änderung des Vergabeverfahrens werden Prädikatsjuristen und sogenannte Landeskinder dort künftig noch stärker bevorzugt als bislang, LTO berichtete.

Jetzt nähern sich aber auch andere Bundesländer diesen Verhältnissen an. Seit Herbst 2025 hat Niedersachsen mehr Bewerber:innen für das Referendariat und deshalb massiv die Notengrenzen angehoben. Wer direkt nach dem ersten Examen einen Referendariatsplatz am Oberlandesgericht (OLG) Celle haben will, braucht derzeit neun Punkte. 

Ist die Zahl der Bewerber:innen höher als die Zahl der verfügbaren Stellen, wird nach bestimmten Kriterien ausgewählt. In erster Linie spielt die Note des ersten Staatsexamens eine Rolle. Wer keinen Platz erhält, sammelt sogenannte Wartepunkte. Je mehr Wartepunkte Bewerber:innen haben, desto besser sind ihre Chancen in späteren Einstellungsrunden.

Ein direkter Einstieg ist deutlich seltener geworden als in den Vorjahren: Zwischen März 2025 und März 2026 sank die Erfolgschance am OLG Celle von rund 33 Prozent auf nur noch etwa 19 Prozent.

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OLG Celle: Grenze von 7,71 auf 9,42 Punkte hoch

Je nach Bundesland gibt es mehrere Einstellungstermine pro Jahr sowie eine begrenzte Zahl an Ausbildungsplätzen. Niedersachsen ist in drei Ausbildungsbezirke aufgeteilt: Celle, Braunschweig und Oldenburg. Im März, Juni, September und Dezember werden Referendar:innen eingestellt.

Während die Einstellungsgrenze am OLG Celle im Juni 2025 noch bei 7,71 Punkten lag, stieg sie im September auf 9,42 Punkte an. Zum Einstellungstermin im Dezember 2025 betrug sie sogar 10,04 Punkte. Im März 2026 sank sie wieder auf 9,17 Punkte. Damit liegen die Einstellungsgrenzen der jüngsten Durchgänge weiterhin über dem Niveau früherer Termine. 

Vergleichbare Einstellungsgrenzen zeigen sich auch bei den übrigen niedersächsischen Oberlandesgerichten. Nach Angaben der jeweiligen Justizverwaltungen lag die Einstellungsgrenze zum Termin März 2026 beim OLG Braunschweig ebenfalls über neun Punkten. Beim OLG Oldenburg betrug sie 8,92 Punkte.

Insgesamt liegen die aktuellen Einstellungsgrenzen damit über den Werten, die noch ein Jahr zuvor in Niedersachsen für einen direkten Einstieg in das Referendariat ausgereicht hätten.

Weniger Plätze und mehr Bewerber

Als möglicher Einflussfaktor werden Entwicklungen in Nordrhein-Westfalen genannt. Wie LTO berichtete, waren dort zeitweise Referendarstellen gestrichen worden. In der Folge bewarben sich Absolvent:innen verstärkt auch an den Oberlandesgerichten im angrenzenden Niedersachsen.

Hinzu kommt, dass Niedersachsen keine sogenannte Landeskinderregelung hat. Anders als in einigen anderen Bundesländern besteht kein formaler Vorrang für Bewerber:innen, die ihr erstes Staatsexamen in Niedersachsen abgelegt haben. Bewerbungen aus anderen Bundesländern werden daher gleichrangig berücksichtigt.

Insgesamt trifft damit eine gestiegene Zahl von Bewerbungen auf eine weitgehend konstante Zahl an Ausbildungsplätzen.

Nur wenige Plätze für Personen mit Wartezeit 

Mit den steigenden Einstellungsgrenzen wächst zugleich die Zahl der Bewerber:innen mit Wartezeit. Nach den auf der Internetseite des OLG Celle veröffentlichten Zahlen verfügten zum Einstellungstermin im März 2026 insgesamt 227 von ihnen über mindestens einen Wartepunkt. 

Gleichzeitig wird nur etwa die Hälfte der verfügbaren Ausbildungsplätze an Personen mit Wartezeit vergeben. Dadurch können nicht alle Wartenden in den jeweiligen Einstellungsrunden berücksichtigt werden. Für Bewerber:innen mit Wartepunkten bedeutet dies häufig, dass mehrere Einstellungstermine ohne Zulassung vergehen. Die Wartepunkte treten gegenüber der Examensnote zunehmend in den Hintergrund.

Für Absolvent:innen hat dies praktische Folgen für die Zeit zwischen erstem Staatsexamen und Beginn des Referendariats. Diejenigen, die nicht unmittelbar einen Platz erhalten, überbrücken die Wartezeit häufig mit Übergangstätigkeiten, etwa durch Praktika, einen LL.M. oder einen Job als wissenschaftliche Mitarbeitende. Der tatsächliche Beginn des Referendariats lässt sich dabei oft nur schwer abschätzen, was die Planung längerfristiger Tätigkeiten erschwert. 

Immerhin: In Nordrhein-Westfalen sind zuletzt wieder zusätzliche Referendarstellen geschaffen worden. Dies könnte den Bewerberdruck zwischen den Bundesländern besser verteilen und so mittelbar auch die Lage in Niedersachsen entlasten. Die leicht gesunkene Einstellungsgrenze zum Termin März 2026 am OLG Celle könnte bereits ein erstes Indiz für eine solche Entwicklung sein. Ob sich dieser Trend fortsetzt, bleibt abzuwarten.

Anna Bredemeier ist Diplomjuristin und Wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der auf das Öffentliche Wirtschaftsrecht spezialisierten Kanzlei Dageförde in Hannover.

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