Foto: Leonie Dreßler
"Ich dachte: Ist hier ein Schreibfehler unterlaufen?"
LTO: Herr Straßburg, auf Instagram geht ein Post mit einem Foto viral. Darauf zu sehen: Das Votum des Erstkorrektors einer Examensklausur im Zivilrecht mit 18 Punkten. Er "verneigt" sich vor der Leistung des Prüflings – das sind Sie. Was war Ihr erster Gedanke, als Sie das gelesen haben?
Ron Straßburg: Dazu muss man wissen, dass ich wie üblich zuerst nur die Ergebnisse der Klausuren hatte – und diese Klausur wurde letztendlich mit 17 Punkten bewertet und nicht mit 18. Der Zweitkorrektor ist nämlich zunächst auf 15 Punkte gegangen und die beiden mussten sich dann einig werden. Aber auch als ich die 17 Punkte vor Augen hatte, dachte ich mir: Ist hier ein Schreibfehler unterlaufen? Deshalb habe ich direkt meinen Auskunftsanspruch nach Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung geltend gemacht, um meine Klausur und die Bewertung einsehen zu können. Nachdem mir beides zugesendet worden war, musste ich bei der "18" unter dem Votum des Erstkorrektors dreimal hinschauen. Aber selbst, als ich dessen Worte gelesen habe, dachte ich noch an einen Fehler. Ich habe lange gebraucht, um zu realisieren, dass alles seine Richtigkeit hatte. Es war unglaublich verrückt – und toll.
Ärgert Sie es, dass Sie wegen des Zweitkorrektors keine 18 Punkte bekommen haben?
Nein. Allein von einem Korrektor ein solches Votum zu bekommen, ist schon eine unglaubliche Freude. Diese Klausur hatte mir von Anfang an schlaflose Nächte bereitet. Ich wusste, dass sie entweder richtig gut gelaufen ist oder richtig schlecht – denn mir war klar, dass ich von der erwarteten Lösung markant abgewichen bin. Entsprechend war ich absolut glücklich und zufrieden und habe mich nicht über den Zweitkorrektor geärgert.
"Ich bin bewusst der Mindermeinung gefolgt"
Ihre Klausurlösung entsprach also nicht der Lösungsskizze?
Nein, ich habe mich in meinem Gutachten bewusst gegen die Meinung der Rechtsprechung entschieden und bin der Mindermeinung gefolgt, um dann mehr Folgeprobleme einbauen zu können. Ich hatte mir schon beim Erstellen der Klausur gedacht, dass das wahrscheinlich nicht der Lösungsskizze entsprechen wird – aber ich hatte einfach noch viel Zeit und habe es probiert. Der Zweitkorrektor war schließlich auch der Meinung, dass einer der Prüfungspunkte aus der Lösungsskizze zu kurz geraten ist. Das kann ich absolut nachvollziehen.
Wenn man sich die Klausur ansieht, fällt auf, dass überhaupt nichts am Rand steht. Weder Lob noch Kritik. Der Erstkorrektor schreibt nur unten, dass eine "herausragende und beeindruckende Leistung vorliegt" und dass Sie ein tiefes Verständnis von sachenrechtlichen Zusammenhängen unter Beweis stellten. Ist es für Sie mit dieser kurzen Bewertung überhaupt nachvollziehbar, dass es 18 Punkte wurden?
Ich finde es transparent genug, um nachvollziehen zu können, dass ich im zweistelligen Bereich gelandet bin. Warum das jetzt 14, 15, 16, 17 oder 18 Punkte sind, ist schwer greifbar. Das ist das Problem bei Juraklausuren: die Subjektivität der Bewertungen.
Aber Sie sind stark von der Lösungsskizze abgewichen – das sind Kandidat:innen, die eine schlechte Note bekommen haben, auch. Hätten es also genauso gut auch vier Punkte sein können?
In dieser konkreten Klausur glaube ich nicht. Ich habe die Klausur so gelöst, dass ich alles abgedeckt habe, was die Lösungsskizze vorgesehen hat – aber bin noch darüber hinausgegangen, indem ich eben gut begründet der Mindermeinung gefolgt bin und dann Folgeprobleme lösen konnte. Das hat der Erstkorrektor ja auch gesehen, indem er in seinem Votum schrieb, ich habe eine „zweite Klausur gleich mitgelöst“. Bei einer Vier-Punkte-Klausur hätte das gefehlt, da hätte man vermutlich nur einen Schwerpunkt behandelt und wäre ansonsten abgewichen von der Lösungsskizze. Hätte ich früher einen anderen Weg in meinem Gutachten eingeschlagen, hätte das vermutlich anders ausgesehen, was ich dann auch nachvollzogen hätte.
"Ich war für eine Begründung nicht mehr aufnahmefähig genug"
Wirklich zu den 18 Punkten sind Sie dann mit Ihrem Aktenvortrag gelangt. Den gibt es im ersten Examen nicht in allen Bundesländern. Erklären Sie kurz, was das ist.
Man bekommt einen Sachverhalt, hat eine Stunde Vorbereitungszeit und man arbeitet ein Gutachten aus, das man dann in zehn Minuten der Prüfungskommission mündlich vorstellt. Man arbeitet also wie im schriftlichen Gutachten auch, nur stellt es eben mündlich vor, begrenzt auf zehn Minuten. Anschließend führt man ein fünfminütiges Prüfungsgespräch, in dem weitere vertiefende Inhalte abgefragt werden. Ich habe meinen Aktenvortrag im Strafrecht gehalten, das darf man sich aussuchen.
Und wie haben die Prüfer:innen hier die 18 Punkte begründet?
Das ist tatsächlich schwierig zu sagen. Weil, so ist es üblich, die Prüfungskommission uns erst einmal nur die Punktzahlen gesagt hat – ohne Begründung dazu. Sie haben dann gefragt, ob wir eine hören wollen – aber offen gestanden war ich einfach zu müde und wollte nur da raus. Ich war für eine Begründung nicht mehr aufnahmefähig genug. Aber dieses Mal vermute ich, dass ich das Gutachten genauso gelöst habe, wie es die Lösungsskizze vorgesehen hat. Am Ende war es eigentlich ein schönes und angenehmes Gespräch. Ich habe das im Vorhinein mit einer Kommilitonin ausgiebig geübt, wir waren immer sehr kritisch zueinander. So schlimm war es dann bei der echten Prüfung nicht.
Was haben Sie in der Examensvorbereitung denn anders gemacht als Ihre Kommiliton:innen?
Ich habe mich immer wieder ausprobiert. Mein Alltag in der Examensvorbereitung sah so aus, dass ich mir täglich mehrere Inhalte vorgenommen habe und nicht – so wie viele es machen – nur ein Rechtsgebiet. So hatte ich einen größeren Wiederholungseffekt. Morgens beispielsweise habe ich mir zu Körperverletzungsdelikten meine alten Unterlagen angeschaut. Nachmittags habe ich dann was ganz anderes gelernt, was Neues. So konnte ich auch das Umschalten zwischen den Rechtsgebieten üben.
"Unglaublich schlechte Erfahrungen mit dem kommerziellen Repetitorium"
Im kommerziellen Repetitorium waren Sie nicht?
Anfangs ja. Doch ich habe es dann sausen lassen. Ich habe unglaublich schlechte Erfahrungen mit dem kommerziellen Repetitorium gemacht. Ich habe mich psychisch extrem unter Druck gesetzt gefühlt, weil Angst vor dem Examen geschürt wurde, nach dem Motto: "Ihr schafft es nur, wenn ihr exakt das macht, was wir euch sagen". Gleichzeitig hatte ich nicht das Gefühl, aktiv etwas mitzunehmen. Teilweise ging es mir zu langsam, zum Beispiel war es mir zu viel Strafrecht AT und zu wenig Bezug zu aktuellen Themen und aktueller Rechtsprechung, den mir die Repetitoren auch auf Nachfrage hin nicht hergestellt haben. Dann habe ich eben die Reißleine gezogen.
Stichwort psychischer Druck: Wie lief es sonst bei Ihnen während der Examenszeit und der Vorbereitung?
In Potsdam habe ich das Studium als angenehm empfunden. Ich hatte nie das Gefühl, unter Druck gesetzt zu werden, und solche Geschichten, dass Studierende Bücher in der Bibliothek verstecken, habe ich auch nie mitbekommen.
In der Examensvorbereitung sah es anders aus. Während der Zeit selbst habe ich es nicht so gespürt, aber dafür im Nachgang umso mehr. Das Jahr war einfach hart. Ich habe schließlich jeden Tag 150 Prozent gegeben – und benötigte dringend eine Pause, die ich mir dann auch genommen habe.
Und auch ich hatte immer wieder Panik und habe mich gefragt, ob ich alles schaffen kann. Die Durchfallquoten hat man schließlich seit dem ersten Semester im Hinterkopf – und dass ich dann das Rep habe sausen lassen, obwohl es die meisten anderen machen, hat mich immer wieder zweifeln lassen.
"Wenn einer am Boden lag, konnten die anderen motivieren"
Was hat Ihnen geholfen, mit diesen Gedanken zurecht zu kommen?
Erstens der Gedanke, dass es andere auch schon geschafft haben – dann kann ich es auch. Zweitens der Austausch mit meinen Kommilitonen. Ich war in einer Lerngruppe, und wenn einer am Boden lag, konnten die anderen ihn motivieren, weiterzumachen. Wir waren füreinander da und alle wussten, wie es dem anderen geht – schließlich haben wir das Gleiche erlebt und durchgemacht.
Ihre drei Tipps für die Examensvorbereitung?
Der erste und wichtigste: Jeder sollte seinen eigenen Weg finden und versuchen, sich nichts einreden zu lassen. So wie für mich das kommerzielle Repetitorium nichts war, kann es anderen Struktur geben. Es gibt keinen bestimmten Weg, man muss einfach ausprobieren.
Zweitens: Immer mit Fällen arbeiten, auch wenn man Übungsklausuren zunächst mit den eigenen Lernunterlagen schreibt oder auch nur gliedert. Man muss einfach in dieses spezielle Denken hineinkommen und weg von der reinen Theorie.
Drittens: Lerngruppen bilden. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass alle Lerngruppenmitglieder gleichzeitig am Boden sind – und so ist immer jemand da, der einen aufbauen kann. Man hat zudem einen Zwang, über Jura zu sprechen, weil man sich nun einmal verabredet hat. Das hilft sehr für die mündliche Prüfung.
"Ich würde den Schwerpunkt streichen"
Sie haben Bestnoten geschrieben. Würden Sie am System des Jurastudiums trotzdem etwas ändern?
Nur weil Einzelpersonen sehr gute Noten erreichen, heißt es nicht, dass sich am System insgesamt nichts ändern muss, schließlich geht der Großteil daran zugrunde. Nur ein Drittel der Jurastudierenden empfehlen ihr Studium weiter.
So halte ich es für falsch, dass die gesamte berufliche Zukunft von zwei Wochen Staatsexamen abhängt und alles, was man davor erreicht hat, nicht zählt. Ich würde etwa den Schwerpunkt streichen, die Benotung dort ist zu unterschiedlich und verzerrt bekanntlich alles. Stattdessen könnte man die universitären Vornoten einfließen lassen. Das zeigt die Entwicklung über die Jahre hinweg viel besser. Und ich würde die Lehrpläne entschlacken. Nicht jeder Jurist benötigt später das Erbrecht oder das Arbeitsrecht.
Was sind Ihre Pläne für die Zukunft?
Ich möchte zunächst an der Uni Potsdam bleiben und in einem strafrechtlichen Thema promovieren. Ich freue mich besonders darauf, Arbeitsgemeinschaften führen zu können, das habe ich schon während des Studiums inoffiziell gemacht.
Eine letzte Frage: Haben Sie für die Examensvorbereitung LTO gelesen?
Natürlich, die morgendliche Presseschau vor allem. Und die Pushnachrichten habe ich abonniert, damit ich das Wichtigste aus der juristischen Welt sofort mitbekomme.
Vielen Dank für das Gespräch und alles Gute!
Ron Straßburg hat an der Uni Potsdam Jura studiert und in der staatlichen Pflichtfachprüfung 14,45 Punkte, mit Schwerpunkt 14,01 Punkte erreicht. Er gibt auf seinem Instagram-Profil @ron_strassburg Lerntipps für Jurastudierende.
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