Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Martin Schutt
Examensklausuren werden immer schwieriger
Da die Staatsexamina noch immer über den Zugang zu den meisten juristischen Berufen entscheiden, dominiert die Frage nach der Examensnützlichkeit die gesamte juristische Ausbildung. Was für die Examina nützt, richten die Studierenden dabei ganz vorrangig an den tatsächlichen oder empfundenen Anforderungen aus.
Ob die Examina nun zu viel, zu wenig, das Richtige oder das Falsche fordern, wird kontrovers debattiert (die Autoren meinen: zu viel vom Falschen, zu wenig vom Richtigen). Weniger kontrovers dürfte dagegen sein, dass jede Meinungsbildung in der Reformdebatte davon profitiert, wenn es belastbare Zahlen gibt. Hierzu gehört auch ein realistisches Bild davon, was die Examina gestern wie heute von den Kandidaten forderten respektive fordern.
Mit diesem Ziel haben die Autoren die Schwierigkeit vierer Klausurgenerationen aus dem Ersten Staatsexamen (1948, 1970er, 1990er, 2020er) aus Hessen und Baden-Württemberg in einer jüngst in der Zeitschrift für Didaktik der Rechtswissenschaft erschienenen Studie untersucht. Die Arbeit erfolgte mittels quantitativer und qualitativer empirischer Methoden und liefert belastbare Zahlen, um weiter über die Juristenausbildung sprechen zu können.
Die Analyse konzentrierte sich in Anlehnung an die sogenannte cognitive load theory auf sechs Schwierigkeitsfaktoren: Länge des Sachverhalts, Lesbarkeit des Sachverhalts, Länge der Lösungsskizze, Anzahl und Kombinationsgrad von Rechtsgebieten, Anzahl der Klausurschwerpunkte sowie Anzahl der Aufgaben(-teile) und Personenverhältnisse. Eine Begründung für die Auswahl gerade dieser Faktoren (inklusive der Länge der Lösungsskizzen) findet sich in der Studie. Ab den 1970ern standen für die Analyse jeder Klausurgeneration jeweils mindestens zehn Sachverhalte und neun Lösungsskizzen aus allen Rechtsgebieten und mehreren Kampagnen zur Verfügung.
Sachverhalte und Lösungsskizzen sind immer länger geworden
Was die Sachverhaltslänge (Median) angeht, zeigte sich zunächst ein moderater Anstieg von 49 Prozent zwischen den 1970ern und 1990ern. Zwischen den 1990ern und 2020ern wuchs die Länge der Sachverhalte um satte 170 Prozent (1990er: 2.538 Zeichen pro Sachverhalt; 2020er: 6.863 Zeichen pro Sachverhalt). Die in der Studie visualisierte Streuung illustriert auch, dass ein extrem langer Sachverhalt der 1990er-Generation einem kurzen 2020er-Sachverhalt entspricht. Bei den Medianen der Lösungsskizzenlänge ist dieser Trend mit einem Wachstum von 533 Prozent zwischen der 1990er- und 2020er-Generation noch ausgeprägter (1990er: 8.082 Zeichen pro Lösungsskizze; 2020er: 51.190 Zeichen pro Lösungsskizze).
Die Lesbarkeitsanalyse zeigte, dass das stetige Wachstum der Sachverhaltslängen auch nicht durch eine besonders komplexe oder komprimierte Sprache älterer Klausurgenerationen kompensiert wurde. So zeigten verschiedene linguistische Lesbarkeitsmaßstäbe wie die lexikalische Diversität, der sogenannte Flesch Reading Ease, die lexikalische Dichte oder die durchschnittliche Satz- und Wortlänge eine solide bis gute Sachverhaltslesbarkeit über alle Klausurgenerationen hinweg. Mit anderen Worten: Die heutigen Sachverhalte sind ebenso gut zu verstehen wie die früheren, sie sind aber erheblich länger geworden.
Mehr Rechtsgebiete, mehr Klausurschwerpunkte, mehr Aufgaben
Im qualitativen Untersuchungsteil der Studie wurden zufällig ausgewählte Klausuren jeder Generation aus allen Rechtsgebieten detailliert auf die Anzahl der abgeprüften Rechtsgebiete, Klausurschwerpunkte und Aufgaben untersucht. Auch hier zeigte sich: Bis in die 1990er wuchsen die Anforderungen moderat, nach den 1990ern aber ganz erheblich, was vor allem im Zivil- und Öffentlichen Recht besonders ausgeprägt war.
So prüfte etwa eine zivilrechtliche Klausur bis in die 1990er tendenziell nur wenige Rechts- oder Themengebiete aus dem Kernzivilrecht ab (Beispiel: AGB und Rücktritt vom Reisevertrag – Juli 1973; Werkunternehmerpfandrecht und Herausgabe- sowie Schadensersatzansprüche – Juni 1990). Dies korrespondierte mit einer geringeren Anzahl an Klausurschwerpunkten und Aufgaben(-teilen). Die 1970er-Generation begnügte sich zumeist auch mit der schlichten Subsumtion unter bestehende Normen, während erst in den 1990ern regelmäßiger Meinungsstreits abgeprüft wurden.
Die 2020er-Generation behandelte dagegen durchgehend mehrere Rechtsgebiete, zumeist verknüpft mit sogenannten Nebengebieten, sowie eine durchgehend höhere Zahl an Klausurschwerpunkten und Aufgabenteilen mit oftmals mehreren Meinungsstreits (Beispiel: Irrtumsanfechtung, Anfechtungsausschluss, Gewährleistungsausschluss, Wegfall der Geschäftsgrundlage, Bereicherungsrecht, Abgrenzung zur Dereliktion, Mahnverfahren – Frühjahr 2019). Eine ganz ähnliche Tendenz ließ sich im Öffentlichen Recht beobachten, wo vor allem eine stärkere rechtsgebietsübergreifende und prozessuale Verschränkung sowie das Europarecht das Anforderungswachstum antrieben.
Im Strafrecht fiel das Wachstum in den genannten Analysedimensionen dagegen moderater aus. Dementsprechend hätte man eine strafrechtliche Examensklausur der 2020er-Generation wohl auch noch als (anspruchsvolle) Klausur in einer Kampagne der 1990er finden können. 2020er-Examensklausuren im Zivil- und Öffentlichen Recht hätte man in den 1990ern dagegen mit großer Wahrscheinlichkeit als deutlich zu anspruchsvoll empfunden.
Es gibt keinen Grund für immer schwierigere Examensklausuren
Damit steht fest: Erstexamensklausuren der 2020er-Generation sind im Vergleich zu den drei älteren Klausurgenerationen deutlich schwieriger geworden. Da die Examina kein Wettkampf sind, ist dieser Schwierigkeitsanstieg rechtfertigungsbedürftig. Potenzielle Ursachen gibt es viele, gute Gründe dagegen nach unserer Auffassung nicht.
So könnte man zwar behaupten, dass die schwierigeren Klausuren lediglich das allgemeine Wachstum der Rechtsmenge abbilden. Der Schluss, dass größere Rechtsmengen größere Prüfungsstoffmengen notwendig machen, geht aber fehl: Eine wirklich kompetenzorientierte juristische Ausbildung wäre nämlich von der Rechtsmenge unabhängig, indem sie zum Umgang mit großen Rechtsmengen befähigen würde, ohne diese abzuprüfen.
Eine andere Ursache könnte in einem zunehmenden Wandel der Examensklausuren zur Stress- und Feuerprobe liegen. Allerdings sollen die Examina nur ein Ausbildungsziel sicherstellen, welches offenkundig auch mit leichteren Klausuren erreichbar ist (man blicke auf hervorragende Juristinnen und Juristen älteren Jahrgangs).
Die Liste lässt sich fortsetzen: So könnte eine immer längere, intensivere und professionalisiertere Examensvorbereitung und bessere Informationsverfügbarkeit zu besseren Kandidaten führen. Das sollte aber nicht zum derzeitigen "race to the top" zwischen Kandidaten und Justizprüfungsämtern führen, sondern dazu, dass schlicht mehr Kandidaten die Examina erfolgreich und gut benotet absolvieren. Auch ein Profilierungsdrang der Klausurersteller, die "Juristenschwemme" der 1990er oder ein institutioneller Drift in den Prüfungsämtern mögen allenfalls Erklärungen sein – als Rechtfertigungen taugen auch diese nicht (Details dazu in der Studie).
Was man jetzt tun könnte
Auf das festgestellte Schwierigkeitswachstum ließe sich im Rahmen einer kleinen Reformlösung schnell reagieren, etwa durch Obergrenzen für die Sachverhalts- oder Lösungsskizzenlänge sowie die Anzahl der abgeprüften Rechtsgebiete, Schwerpunkte oder Personenverhältnisse.
Mittelfristig könnte man die Tatsache, dass Examensklausuren immer schwieriger werden, zum Anlass nehmen, die heutige juristische Bewertungskultur zu untersuchen, nämlich ob diese überhaupt Leistungsniveaus reproduzierbar abbilden kann (Zweifel sind angebracht).
Eine große Reformlösung würde das ungebremste Schwierigkeitswachstum als Symptom eines außerordentlich veränderungsresistenten Ausbildungssystems begreifen. Das gäbe Anlass, zu fragen, welche seiner Strukturen und mantraartig vorgetragenen Glaubenssätze (Einheitsjurist, Staatlichkeit, Alles-oder-Nichts-Abschlussprüfungen, etc.) im 21. Jahrhundert überhaupt noch bewahrenswert sind. Die Datenlage zur Zufriedenheit mit der juristischen Ausbildung spricht nach unserer Auffassung dafür, dass solche tiefgreifenden Reformen nötig sind.
Der Autor Dr. Adrian Hemler, LL.M. (Cambridge), M.A. (Lancaster) ist Habilitand am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privat- und Verfahrensrecht und Rechtsvergleichung (Prof. Dr. Michael Stürner, M.Jur. (Oxford) an der Universität Konstanz.
Der Autor Malte Krukenberg ist Jurist aus Berlin.
Beide Autoren sind Mitglied im Bündnis zur Reform der Juristischen Ausbildung e.V. (iur.reform).
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