Schild des Oberlandesgerichts Koblenz (Symbolbild)
VG Koblenz verneint Verfassungstreue

Dip­lom­ju­rist nicht zum Refe­ren­da­riat zuge­lassen

2025 M06 6, Lesedauer: 3 Minuten

Das VG hat bestätigt, dass einem Nachwuchsjuristen die Einstellung als Referendar zu Recht verwehrt wurde. Dem ehemaligen Mitglied der "Jungen Alternative für Deutschland" fehle die Verfassungstreue, auch wegen seiner verfassten Bücher.

Einem Diplomjuristen bleibt in Rheinland-Pfalz der Weg zum Volljuristen vorerst versperrt. Dem Mann, der Texte mit menschenverachtenden Inhalten veröffentlichte und zeitweise Mitglied bei der Jugendorganisation der Alternative für Deutschland (AfD) war, fehle es an der notwendigen Verfassungstreue. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz entschieden (Beschl. v. 09.05.2025, Az. 5 L 416/25.KO).

Damit hat das VG den Eilantrag des Mannes gerichtet auf Einstellung als Rechtsreferendar im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis abgelehnt. Zuvor hatte das Oberlandesgericht Koblenz dem Absolventen des ersten Staatsexamens den Eintritt in den juristischen Vorbereitungsdienst verwehrt.

Das VG entschied nun: Der Mann habe keinen Anspruch aus § 6 Abs. 4 des Landesgesetzes über die juristische Ausbildung (LAG) auf Einstellung in das Rechtsreferendariat. Denn aus den §§ 1 Abs. 1 und 2, 6 Abs. 4 S. 1 sowie Abs. 5 S. 2 LAG und § 49 des Landesbeamtengesetzes ergebe sich, dass sich Rechtsreferendare durch "ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen müssen". Diesem Erfordernis werde der Bewerber aber nicht gerecht.

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VG Koblenz: "Diese Aussagen sprechen für sich"

Zur Begründung führte das Gericht insbesondere von dem Mann verfasste und veröffentlichte Texte an. In einem 2021 veröffentlichten Roman beispielsweise würdigte der Nachwuchsjurist nach Auffassung des Gerichts Schwarze Menschen durch menschenverachtende Bezeichnungen wie "Neger" oder "Erdnussköpfe" pauschal herab. Der Erzähler habe in der Geschichte auch ethnische Segregation thematisiert und dabei etwa die Metapher verwendet, dass "Nudeln und Kartoffeln für sich genommen köstlich" seien, man sie aber "nicht zusammen in der Pfanne zubereiten" möge.

Daneben werde in dem Buch behauptet, ein namentlich genannter österreichischer Fußballspieler, der dunkelhäutig ist, könne wegen seiner Hautfarbe kein Deutscher oder Österreicher sein und dass "Affenjungen" oder "Schimpansen" keine deutsche Staatsbürgerschaft erhalten sollten.

"Diese Aussagen sprechen für sich", heißt es im Beschluss des VG Koblenz dazu.

Antragsteller forderte "positive Erneuerung Deutschlands"

In einem anderen Text attestiere der Mann dem Bundesverfassungsgericht eine "Demontage des Volksbegriffs". Der von dem Diplomjuristen selbst vertretene Volksbegriff mit der Forderung nach einer "positiven Erneuerung Deutschlands" könne nur als Forderung nach einer Umkehrung eines vermeintlichen "Bevölkerungstauschs" verstanden werden, schlussfolgert das VG.

Daneben sei der Nachwuchsjurist Mitglied bei der – mittlerweile aufgelösten – "Jungen Alternative für Deutschland" (JA) und dem Verein "Ein Prozent e.V." gewesen. In beiden als gesichert rechtsextremistisch eingestuften Organisationen habe er zumindest zeitweise herausgehobene Funktionen übernommen. So war er für die JA über zwei Jahre lang Beisitzer im Landesvorstand des Landesverbands Sachsen-Anhalt. 

Die Entscheidung, den Mann nicht zum Referendariat zuzulassen, sei damit richtig gewesen, bestätigte das VG das Oberlandesgericht in dessen Funktion als Referendarausbilder. "Denn es ist ausgeschlossen, dass der Staat seine Hand dazu leiht, diejenigen auszubilden, die auf die Zerstörung der Verfassungsordnung ausgehen", schließt das VG den Beschluss ab. 

Eine Einstellung unter Auflagen – wie sie etwa das VG Cottbus für einen rechtsextremen Referendar aus Brandenburg vorgeschlagen hatte – kommt laut VG auch nicht in Betracht. Worin solche in der Praxis umsetzbaren Auflagen bestehen sollten, aufgrund derer sichergestellt wäre, dass der Mann seine Arbeitskraft während der Ausbildung im Sinne der freiheitlichen demokratischen Grundordnung einsetzt, sei nicht erkennbar.

lmb/LTO-Redaktion

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Rassismus

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