Zweites Staatsexamen in Niedersachsen

Exa­mens­klau­suren mit zuge­las­senen Hilfs­mit­teln nicht zu lösen

von Pauline Dietrich, LL.M.Lesedauer: 2 Minuten

Gleich zweimal ist es passiert: Das Landesjustizprüfungsamt Niedersachsen hat in Examensklausuren auf Normen verwiesen, die in den zugelassenen Gesetzestexten nicht abgedruckt sind. Eine Schreibzeitverlängerung gab es trotzdem nicht.

In Niedersachsen hat das Landesjustizprüfungsamt (LJPA) während des aktuellen Durchgangs der schriftlichen Prüfungen im Zweiten Staatsexamen gleich zwei Klausuren gestellt, die mit den zugelassenen Hilfsmitteln nicht zu lösen waren. Entsprechende Zuschriften von betroffenen Prüflingen erreichten die LTO-Redaktion, das niedersächsische Justizministerium bestätigte die Vorfälle gegenüber LTO.

Zunächst ging es um eine Zivilrechtsklausur vergangene Woche. In deren Bearbeitungsvermerk stand ein Verweis auf zwei Normen des Sprengstoffgesetzes. Wie das niedersächsische Justizministerium bestätigt, waren diese Normen weder in den zugelassenen Hilfsmitteln enthalten noch im Aufgabentext abgedruckt.

Eine Woche später geschah dieser Fehler dann erneut – und zwar in der öffentlich-rechtlichen Wahlklausur im Verwaltungsrecht. Der Bearbeitervermerk verwies unter anderem auf die Anlage 12 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), die ebenfalls nicht in den zugelassenen Hilfsmitteln enthalten war.

Anzeige

Normen nicht auffindbar, keine Schreibzeitverlängerung

Wie die betroffenen Prüflinge berichten, führten diese Fehler zu unnötigen Belastungen in der ohnehin stressigen Examenszeit. Schließlich hätten sie Zeit aufgewendet, die Normen – natürlich ergebnislos, wie sich herausstellen sollte – zu suchen. Außerdem hätten sie während der Schreibphase immer wieder mit der Aufsicht kommunizieren müssen. Das habe zu Unruhen geführt, auch weil die Aufsicht erst einmal habe telefonisch abklären müssen, wie es weitergeht. Trotzdem habe man keine Schreibzeitverlängerung erhalten. 

Das niedersächsische Justizministerium ist dennoch der Auffassung, dass es angemessene Ausgleichsmaßnahmen gegeben habe. Schreibzeitverlängerung habe es nicht gegeben, weil die Prüflinge den Teil des jeweiligen Sachverhalts mit den Normen, die sie gar nicht finden konnten, nicht hätten bearbeiten müssen. 

So sei in der Zivilrechtsklausur den Kandidatinnen und Kandidaten "unverzüglich" mitgeteilt worden, dass der betreffende Verweis auf die beiden Normen des Sprengstoffgesetzes entfalle. Hinsichtlich der Verwaltungsrechtsklausur sei den Kandidatinnen und Kandidaten "ebenfalls unverzüglich" dasjenige Ergebnis mitgeteilt worden, das bei einer Prüfung des relevanten Teils der Anlage 12 zur Fahrerlaubnis-Verordnung erzielt werden konnte. So habe man den Prüflingen den Bearbeitungsaufwand der betreffenden Normen erspart, den sie zur Lösung der Klausur sonst hätten betreiben müssen.

JPA bedauert Vorfälle

Gegenüber LTO bedauert das Landesjustizprüfungsamt, dass trotz "größtmöglicher Sorgfalt" bei der Konzipierung der Aufsichtsarbeiten die in Rede stehenden Normverweise entstanden seien. In Zukunft werde man darauf besonderes Augenmerk legen.

Zu Pannen in den Abläufen der juristischen Examensprüfungen kommt es immer wieder. Zuletzt gab es eine massive Panne in Hessen: Dort ist eine Klausur zusammen mit den Lösungshinweisen ausgeteilt worden. Im Jahr 2021 gab es eine Aneinanderreihung an Vorfällen in Baden-Württemberg, beginnend mit dem Austeilen einer Strafrechtsklausur, als eigentlich eine Klausur im öffentlichen Recht an der Reihe war.

Auf Jobsuche? Besuche jetzt den Stellenmarkt von LTO-Karriere.

Thema:

Referendariat

Verwandte Themen:
  • Referendariat
  • Examen
  • Staatsexamen

Teilen

Ähnliche Artikel

Newsletter