Kerstin von der Decken (CDU), Ministerin für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein,, spricht im Plenarsaal.
Justizministerium muss sich vor Rechtsausschuss erklären

Warum fallen in Schleswig-Hol­stein so viele durch das zweite Examen?

von Pauline Dietrich, LL.M.3. Februar 2026, Lesedauer: 7 Minuten

In Schleswig-Holstein sind zuletzt überdurchschnittlich viele durch das zweite Examen gefallen. Das Justizministerium schiebt das vor allem auf die aus Hamburg kommenden Nachwuchsjuristen – und muss sich nun vorm Rechtsausschuss erklären.

Der Innen- und Rechtsausschuss des Landes Schleswig-Holstein soll sich mit den dortigen Durchfallquoten im zweiten juristischen Staatsexamen befassen. Der Grund: Seit Jahren sind sie im Landesvergleich die höchsten – 27,86 Prozent sind im Jahr 2023 (ja, das sind die aktuellen Zahlen) laut Bundesamt für Justiz durchgefallen. Also ungefähr jede:r Vierte, während die Quote im Bundesdurchschnitt bei etwa 12 Prozent lag. Eine Aufbereitung der Notenstatistiken zum zweiten Staatsexamen mit Vergleichsmöglichkeiten zwischen den Bundesländern gibt es hier.

Brisanz erfuhr das Thema nun wegen eines Artikels in den Kieler Nachrichten vom 27. Januar. Darin greift die Lokalzeitung die auffällige Durchfallquote auf und berichtet über die Reformforderungen des dortigen Referendarrats. Hannah Sophie Strewe, die stellvertretende Vorsitzende dieser Interessenvertretung von schleswig-holsteinischen Referendar:innen, fordert in dieser Position etwa eine Verbesserung der Qualität der Arbeitsgemeinschaften, einen einheitlichen Lernmonat unmittelbar vor den Klausuren sowie eine Ausweitung der Prüfungsstandorte. Aktuell müssten im Zuge der Umstrukturierungen beim E-Examen viele Referendar:innen zum schriftlichen Examen nach Hamburg fahren. Weitere Punkte spricht der Referenderrat zudem in einer Stellungnahme vom Dezember 2025 an.

Anzeige

Ziehen "leistungsschwächere" Hamburger den Schnitt herunter?

So weit, so irgendwie schon normal. Einige Fragezeichen löste allerdings die Reaktion des Landesjustizministeriums auf die Nachfrage der Kieler Nachrichten nach den Gründen für die überdurchschnittlich hohe Durchfallquote aus. Der Artikel liest sich so, als schiebe das Justizministerium die Verantwortung von sich weg und stattdessen auf die anderen Bundesländer, besonders Hamburg. Schleswig-Holstein nehme viele leistungsschwächere Nachwuchskräfte aus anderen Bundesländern wie Hamburg auf, die dort keinen Platz für den Vorbereitungsdienst erhalten hätten. Die Examensstatistik zeige, dass sich die während des Studiums erbrachten Leistungen regelmäßig im Ergebnis des zweiten Examens widerspiegelten. Anders gefragt: Wer in Hamburg ein schwaches erstes Examen gemacht hat, macht in Schleswig-Holstein wahrscheinlich auch ein schwaches zweites Examen? 

Es ist nicht verwunderlich, dass dieser Artikel die Landesregierung in die Bredouille brachte, sich vor dem Innen- und Rechtsausschuss des Landes zur Durchfallquote äußern zu müssen. Die SPD-Fraktion stellte den entsprechenden Antrag, das Thema am 4. Februar dort auf die Tagesordnung zu nehmen. Letztlich wird es aus Termingründen und nach Absprache mit der Fraktion jedoch voraussichtlich auf den 11. Februar hinauslaufen, wie der Geschäftsführer des Ausschusses, Dr. Sebastian Galka, gegenüber LTO mitteilt. Laut Galka handelt es sich um einen sogenannten Berichtsantrag, der einen mündlichen Bericht der Landesregierung bzw. konkret des Justizministeriums im Ausschuss fordert. Im Anschluss daran werde es eine Aussprache zu dem Thema geben.

"Erwarten von Landesregierung Erklärung"

"Inhaltlich möchten wir von der Landesregierung zunächst erfahren, ob die in dem Pressebericht dargestellte Situation zutreffend ist", erklärt Marc Timmer von der SPD-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag. Er hat den Antrag an den Rechtsausschuss stellvertretend für diese gestellt. "Sollten die Zahlen zutreffen, erwarten wir von der Landesregierung zunächst eine Erklärung dafür, warum die Durchfallquoten der Examenskandidaten so erheblich über denen in anderen Bundesländern liegen. Des Weiteren wollen wir natürlich wissen, ob die Landesregierung aus diesem Zustand Konsequenzen zieht und die Inhalte und Rahmenbedingungen der Referendarausbildung entsprechend verändern wird", so Timmer weiter. 

Ob man aber so schnell eine richtige Erklärung für die überdurchschnittlich hohen Durchfallquoten der vergangenen Jahre finden wird, ist fraglich. So richtig gut läuft es ja auch in anderen Bundesländern nicht: Kritik und darauffolgende Reformvorschläge, aus denen meistens nichts wird, gibt es immer wieder. Auch die  stehen immer wieder in der Kritik: Zu sehr hänge der Lernfortschritt davon ab, wie gut die Materialien sind und wie viel Glück man mit seinem oder seiner AG-Leiter:in hat. 

Das ist natürlich ungünstig. Aber ein Examensergebnis nur daran festzumachen, wird schwer zu belegen sein. Genauso wenig wird man es damit erklären können, dass die schleswig-holsteinischen Referendar:innen für ihre Prüfungen teilweise nach Hamburg fahren müssen. Das ist zwar nervig und überflüssig, aber eine Kausalität zu den schlechten Durchfallquoten wird sich wahrscheinlich auch da nicht finden lassen. 

Liegt es also wirklich an den "leistungsschwächeren" Hamburger:innen, die dort keinen Ref-Platz bekommen und deshalb nach Schleswig-Holstein abwandern?

Ministerium: "Strukturelles Leistungsgefälle" zwischen Absolventen aus SH und anderen Ländern

Auf Nachfrage von LTO beim Justizministerium Schleswig-Holstein, was eigentlich "leistungsschwach" in dem Artikel der Kieler Nachrichten bedeuten soll, distanziert sich das Ministerium von dieser Wortwahl deutlich: "Es handelt sich um einen wertenden und pauschalisierenden Begriff, der in der Antwort auf die Presseanfrage der Kieler Nachrichten nicht gebraucht wurde und den sich das Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein auch nicht zu eigen macht. Es wurden in diesem Zusammenhang auch keine konkreten Punktzahlen genannt." Das Ministerium habe lediglich darauf hingewiesen, dass es ein "strukturelles Leistungsgefälle" zwischen eingestellten Referendar:innen, die ihre erste Prüfung in Hamburg oder auch andernorts abgelegt haben, und den Studierenden aus Schleswig-Holstein bestehe, die alle in Schleswig-Holstein ihr Referendariat machen. 

Das wiederholt das Ministerium auch gegenüber LTO, wird aber deutlich konkreter: "Während Referendarinnen und Referendare, die die Erste juristische Prüfung in Schleswig-Holstein bestanden haben und hier ihren Vorbereitungsdienst antreten, regelmäßig das gesamte Leistungsspektrum von den Notenstufen 'ausreichend' bis 'sehr gut' abdecken, sind bei den Bewerberinnen und Bewerbern, die ihre Ausbildung in Hamburg oder andernorts abgeschlossen haben, vorwiegend die Notenstufen 'ausreichend' und (im geringeren Umfang) 'befriedigend' festzustellen."

Als Grund dafür nennt das Ministerium, dass in Hamburg die Zuweisung für das dortige Referendariat nach den Leistungen im ersten Examen erfolgt. Es ist korrekt, dass die Notenschwelle dort hoch liegt – sie schwankte in den vergangenen drei Jahren zwischen 8,86 und 12,3 Punkten. Für Absolvent:innen im Bereich unterhalb des Prädikats bleibt daher nur die Möglichkeit, zu warten oder in ein anderes Bundesland zu wechseln – und Schleswig-Holstein gibt an, dass es nur in einem Bezirk gelegentlich zu Wartezeiten kommt. Das Bundesland ist für die Hamburger Diplom-Jurist:innen also durchaus interessant, weil sie dort nicht warten müssen.

Geografisch günstig mit niedrigen Zulassungsvoraussetzungen

Bleibt die Frage, warum es dann nicht auch in Niedersachsen zu überdurchschnittlich hohen Durchfallquoten kommt. Möchten Hamburger Absolvent:innen in der Nähe ihres Zuhauses das Ref antreten, bietet sich das Land schließlich geografisch ähnlich gut an wie Schleswig-Holstein. 

Das schleswig-holsteinische Justizministerium nennt als ersten Grund, dass durch das gemeinsame Prüfungsamt der Länder Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein für das zweite Examen die in Hamburg lebenden Referendar:innen das Ref zwar in Schleswig-Holstein antreten können, aber nach den Ausbildungsvorschriften ihre Verwaltungs-, Anwalts- und Wahlstation in ihrer Heimat absolvieren und auch die Prüfungen dort ablegen können. Für den in Niedersachsen am nächsten an Hamburg liegenden Bezirk des Oberlandesgerichts Celle bestünden zudem strengere Zulassungsvoraussetzungen als in Schleswig-Holstein. 

Kurzum: Schleswig-Holstein ziehe die Kandidat:innen aus Hamburg an, die für das "strukturelle Leistungsgefälle" sorgten,  weil es geografisch günstig liege und kaum bis keine Wartezeiten auf den juristischen Vorbereitungsdienst gebe.

Über die Hälfte der durchgefallenen Personen hat nicht in SH studiert

Daneben führt das Land an, dass sich generell eine " Korrelation zwischen dem Ergebnis der Ersten und dem der Zweiten juristischen Prüfung ableiten lässt". Die Personen, die im ersten Examen schon "unterdurchschnittlich" abschneiden, bestünden auch das zweite Examen "nicht oder unterdurchschnittlich". Künftig werde es dem Justizministerium wegen der kürzlich eingeführten digitalen Personalakte möglich sein, hier auch eine genauere Differenzierung der Examensergebnisse nach dem Ort der ersten juristischen Prüfung vorzunehmen. 

Was das Land aber jetzt schon weiß: Im Jahr 2023 hätten 56,6 Prozent der durchgefallenen Referendar:innen nicht in Schleswig-Holstein studiert. 36,4 Prozent der erstmals Durchgefallenen hätten in Hamburg studiert. Im Jahr 2024 seien 60 Prozent keine ehemaligen Studierenden aus Schleswig-Holstein (41,7 Prozent der erstmals Durchgefallenen hätten in Hamburg studiert) und im Jahr 2025 53,5 Prozent kein landeseigener Nachwuchs gewesen. "Die Durchfallerinnen und Durchfaller aus Hamburg traten 2023 im Durchschnitt mit 6,54 Punkten in der Ersten Juristischen Prüfung in den schleswig-holsteinischen Vorbereitungsdienst ein. 2024 lag der Durchschnitt bei 6,44 Punkten und 2025 noch bei 6,27 Punkten", so das Ministerium weiter.

Schleswig-Holstein ist sich seiner Erklärung sicher: Die überdurchschnittliche Durchfallquote hänge mit den hohen Zulassungsvoraussetzungen für das Referendariat in Hamburg zusammen. Die "leistungsschwächeren" Kandidat:innen, wie sie der Bericht der Kieler Zeitung nennt, kämen nur zu gern nach Schleswig-Holstein, schnitten dort aber auch entsprechend schlechter ab als die Absolvent:innen, die ihr erstes Examen in Schleswig-Holstein gemacht haben.

"Schleswig-Holstein verfolgt einen sozialen Ausbildungsansatz"

Bleibt die Frage, was das Land zu tun gedenkt, um daran etwas zu ändern. Zum einen weist das Justizministerium darauf hin, dass die Zahlen des Bundesamts für Justiz drei Jahre alt sind – im letzten Klausurdurchgang aus dem Jahr 2025 sehe es schon besser aus. Statt 27,86 Prozent im Jahr 2023 seien nur noch 17,31 Prozent durchgefallen. 

Das Justizministerium führt diese Besserung auf Bemühungen des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts zurück. Was genau das umfasst, bleibt unklar. Das Ministerium spricht nur von "fortlaufender Evaluation der Ausbildung",  "ständigem Austausch mit dem Gemeinsamen Prüfungsamt in Hamburg, den Ausbilderinnen und Ausbildern sowie den Referendarinnen und Referendaren" und den "übrigen Bundesländern". 

Schließlich weist das Justizministerium darauf hin, dass es die Zahl der Ausbildungsstellen reduzieren, eine Landeskinderregelung und/oder eine leistungsbezogene Zulassungsliste einführen könnte. Das entspreche aber nicht dem Interesse des Landes, "für alle Berufsfelder – unabhängig von Examensnoten – zeitnah juristischen Nachwuchs zu gewinnen und möglichst dauerhaft in Schleswig-Holstein zu halten." Schleswig-Holstein verfolge einen "sozialen Ausbildungsansatz", bei dem die Zahl der Ausbildungsstellen in der Vergangenheit nicht reduziert, sondern trotz der schwierigen Haushaltslage noch erhöht worden sei.

Vor der Anhörung am 11. Februar bleibt es also spannend. Führt der Aufruhr dazu, dass Schleswig-Holstein etwas an seinem juristischen Vorbereitungsdienst verbessert, wird es die Referendar:innen freuen. Dabei sollte man bei aller Kritik im Hinterkopf behalten, dass Schleswig-Holstein nicht per se schlechter abschneidet als andere Bundesländer. Es hat bereits einen Ergänzungsvorbereitungsdienst für Referendar:innen, denen das endgültige Nichtbestehen droht.

Auf Jobsuche? Besuche jetzt den Stellenmarkt von LTO Karriere.

Thema:

Staatsexamen

Verwandte Themen:
  • Staatsexamen
  • Examen
  • Referendariat

Teilen

Aktuelle Jobs

Ähnliche Artikel

Zweites Examen: Warum fallen in Schleswig-Holstein so viele durch?