VG Berlin zur Zulassung zum juristischen VorbereitungsdienstNach dem Brexit-Vollzug ist es für britische Absolventen zu spät
Bachelor of Laws, Master of Laws – und dann war für die Klägerin Schluss: Die im Vereinigten Königreich erworbenen juristischen Abschlüsse reichten nicht aus, um zum Referendariat in Deutschland zugelassen zu werden, so das VG Berlin.