Erklärungsirrtum beim Ticketkauf in der DB-AppRechtsreferendarin holt sich 4,60 Euro von der Bahn zurück
Eine Juristin in Ausbildung hatte sich beim Kauf eines Bahntickets verklickt. Verärgert von schlechtem DB-Kundenservice brachte sie die Bahn letztlich vor Gericht - und zwar erfolgreich. Lest hier, wie ein Lehrbuchfall praxisrelevant wird.
von Katharina Uharek