Aktuelle Zahlen zum juristischen Vorbereitungsdienst

So viel Unter­halts­bei­hilfe zahlen die Bun­des­länder 2025

von Mathilde HarenbergLesedauer: 7 Minuten

Das Leben wird teuer, der juristische Nachwuchs dagegen weniger. So spielt die Höhe der Unterhaltsbeihilfe eine immer größere Rolle, wenn es um die Standortwahl fürs Referendariat geht. LTO hat erfragt, was die Bundesländer aktuell zahlen.

Referendar:innen erhalten während des juristischen Vorbereitungsdienstes kein Gehalt im eigentlichen Sinne, sondern die sogenannte Unterhaltsbeihilfe. Sie liegt im bundesweiten Durchschnitt im Februar 2025 bei 1.611 Euro brutto pro Monat, wie LTO errechnet hat.

In vielen Bundesländern wurde die Unterhaltsbeihilfe im Februar 2025 um bis zu 50 Euro erhöht, in Hamburg, Hessen und Thüringen sogar um noch mehr. Für Berlin, Brandenburg und Bremen gilt das nicht. Vor allem in Hamburg – wo die Beihilfe bisher die niedrigste in ganz Deutschland war – hat sich die Lage für Referendar:innen stark verbessert.

Hier kommt der aktuelle Überblick für das noch junge Jahr 2025. Genannt werden jeweils die Grundbeträge (brutto) der Unterhaltsbeihilfen pro Monat. Durch Zulagen wie etwa den Familienzuschlag kann es mehr werden.

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Süddeutschland im Mittelfeld, dafür keine Wartezeiten

Die Unterhaltsbeihilfe beträgt in Baden-Württemberg aktuell ab Februar dieses Jahres 1.552,51 Euro, was etwas unter dem Bundesdurchschnitt liegt. Es werden zweimal im Jahr jeweils bis zu 450 neue Referendar:innen eingestellt. Mit langen Wartezeiten ist in der Regel nicht zu rechnen, in den vergangenen Jahren konnte das Land allen Bewerber:innen sofort ein Platzangebot machen.

Fast 100 Euro mehr als  im Südwesten gibt es für Referendar:innen in Bayern (1.652,08 Euro seit Februar 2025). Zweimal jährlich, im April und Oktober, werden in Bayern Referendar:innen eingestellt. Zuletzt waren das im Oktober 2024 754 neue Referandar:innen. Wartezeiten gibt es in Bayern ebenfalls nicht.

Berlin und Brandenburg leicht über Durchschnitt

In Berlin erhalten Referendar:innen mit 1.637,52 Euro etwas mehr als im Bundesdurchschnitt. Es wird viermal jährlich eingestellt, im Jahr sind es 606 neue Referendar:innen. Allerdings ist die Hauptstadt auch besonders beliebt, daher ist hier die Chance, im ersten Anlauf einen Platz zu erhalten, geringer als in manch anderen Bundesländern. Erst vor wenigen Tagen kündigte die Berliner Senatsverwaltung an, die Referendariatsplätze nach einem neuen System künftig anders zu verteilen als bisher. LTO berichtete ausführlich an dieser Stelle, die Neuerungen gelten schon für den kommenden Einstellungsdurchgang zum Mai 2025.

Mit 1.673,26 Euro können sich auch Referendar:innen in Brandenburg über eine überdurchschnittlich hohe Beihilfe freuen. Zuletzt wurde sie im Juli 2024 erhöht. Hier werden viermal im Jahr – jeweils zum Februar und zum August in Potsdam und Neuruppin bzw. zu Mai und November in Frankfurt/Oder und Cottbus – neue Referendar:innen eingestellt. Jährlich sind es 164.

Im Auswahlverfahren werden bis zu 20 Prozent der Plätze nach dem Ergebnis des Ersten Staatsexamens vergeben, bis zu zehn Prozent an Personen, für die die Absage einen Härtefall darstellen würde, und bis zu 70 Prozent an solche Bewerber:innnen, die entweder ihre Pflichtfachprüfung am GJPA Berlin-Brandenburg abgelegt haben oder in Brandenburg wohnen beziehungsweise dem Bundesland "wegen sonstiger engerer Beziehungen dauerhaft persönlich verbunden sind".

Bremen zahlt am wenigsten

Schlechter sieht es für Referendar:innen in Bremen aus. Sie erhalten dort mit nur 1.383,61 Euro die geringste Unterhaltsbeihilfe in Deutschland. Damit hat Bremen Niedersachsen als bisher am schlechtesten zahlendes Bundesland abgelöst. Zweimal jährlich, ebenfalls zu April und Oktober, werden in Bremen Referendar:innen eingestellt, allerdings nur jeweils 25 Auszubildende.

Bremen hat die Unterhaltsbeihilfe zuletzt zum 1. Dezember 2022 erhöht, was damit vergleichsweise lang zurückliegt. Allerdings hat es die entsprechende Verordnung im Frühjahr 2024 insoweit angepasst, dass Sonderzahlungen zum Inflationsausgleich auch für Referendar:innen gelten. Das umfasst eine einmalige Inflationsausgleichszahlung von 1.000 Euro sowie einen monatlichen Zuschuss von 50 Euro.

Bremen verteilt seine Plätze mit bis zu 15 Prozent an sogenannte Härtefälle und mit bis zu 45 Prozent an Bewerber:innen, die sich bereits einmal erfolglos auf einen Referendariatsplatz in Bremen beworben haben. Die restlichen Plätze werden nach der Note der ersten juristischen Prüfung vergeben.

Hamburg trotz saftiger Erhöhung noch immer unterdurchschnittlich

Eine deutliche Verbesserung gab es in jüngster Vergangenheit für Referendar:innen in Hamburg. Dort wollte man nach Angaben des Hamburger Justizministeriums dem Missstand begegnet, dass die Unterhaltsbeihilfe in der Hansestadt bisher deutlich niedriger als der bundesweite Schnitt lag, obwohl die Lebenshaltungskosten dort besonders hoch sind. Deshalb wurde der Grundbetrag zum 1. November 2024 um 200 Euro erhöht, zum 1. Februar 2025 gab es weitere 140 Euro dazu. Damit ist der Grundbetrag im Februar auf 1.583,07 Euro gestiegen – was allerdings immer noch etwas unter dem bundesweiten Durchschnitt liegt.

Eine zusätzliche Verbesserung für die Referendar:innen in der Hansestadt soll daher die Erhöhung der Anrechnungsgrenze für Zuverdienste darstellen. Ab Juli 2025 können Referendar:innen bis zu 1.175,26 Euro an Nebeneinkünften verdienen, ohne dass das auf die Unterhaltsbeihilfe angerechnet wird. Das ist doppelt so viel wie vorher.

Hamburg stellt sechsmal im Jahr ein, je 50 Ausbildungsplätze stehen alle zwei Monate zur Verfügung. Vergeben werden die Plätze nach einer Rangfolge, die sich aus einer Addition der Punktzahl des Ersten Staatsexamens und gegebenenfalls zusätzlichen Punkten, die sich zum Beispiel aus einem Wehrdienst, einem Freien Sozialen oder Ökologischen Jahr, einer Lebensgemeinschaft mit Kind, einer Schwerbehinderung, der Ablegung des Ersten Examens in Hamburg oder Wartezeitpunkten ergibt.

Hessen zahlt nicht mehr am meisten

Hessen, ehemals das Bundesland mit der höchsten Unterhaltsbeihilfe, belegt mit 1.763,42 Euro ab Februar 2025 nur noch den dritten Platz. Jeweils bis zu 170 neue Referendar:innen können maximal zu den sechs Einstellungsterminen in den Vorbereitungsdienst aufgenommen werden.

Besonders ist in Hessen die Möglichkeit, im juristischen Vorbereitungsdienst auf Widerruf verbeamtet zu werden. So bleibt mehr Netto vom Brutto. Diese Möglichkeit haben alle Bewerber:innen, die die entsprechenden Voraussetzungen des Beamtenstatusgesetzes und Hessischen Beamtengesetzes erfüllen. Diejenigen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, absolvieren das Referendariat – wie in den meisten anderen Bundesländern – in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis, profitieren dann aber nicht von den beamtenrechtlichen Vorzügen.

Finanziell sieht es auch für Referendar:innen in Mecklenburg-Vorpommern vergleichsweise gut aus. Sie erhalten dort ab Februar 1.749,08 Euro. Zu den Einstellungsterminen im Juni und Dezember stehen insgesamt 140 bis 175 Ausbildungsplätze zur Verfügung. Die Kapazitäten wurden zuletzt im Dezember 2022 ausgelastet, heißt es auf LTO-Nachfrage. Ansonsten habe man in den vergangenen Jahren allen Bewerber:innen ein Stellenangebot machen können. Mecklenburg-Vorpommern gehört ebenfalls zu den wenigen Bundesländern, die Referendar:innen auf Widerruf verbeamten und so finanziell noch einmal eine Nummer attraktiver werden.

In Niedersachsen beträgt die Unterhaltsbeihilfe seit Februar 1.531,72 Euro. Das Land stellt viermal jährlich ein, nämlich im März, Juni, September und Dezember, jeweils etwa 160 neue Referendar:innen. Die Einstellung erfolgt nach Leistung und Wartezeit. Nach Angaben des niedersächsischen Justizministeriums fallen allerdings nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre in der Regel keine bis allenfalls kurze Wartezeiten an.

Nordrhein-Westfalen zahlt unter Durchschnitt, stellt aber am meisten ein

Das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen stellt am häufigsten, nämlich monatlich, neue Referendar:innen ein. Durchschnittlich sind es 103 Personen pro Monat und damit viel weniger als noch vor einem Jahr: Nordrhein-Westfalen hat nämlich beschlossen, die Gesamtzahl seiner Referendar:innen deutlich zu reduzieren, und deshalb Stellen gekürzt

Im Bundesland mit den drei Oberlandesgerichtsbezirken Köln, Düsseldorf und Hamm beträgt die Unterhaltsbeihilfe seit Februar 1.525,17 Euro. Bei der Einstellung können Bewerber:innen, die einen Bezug zu einem bestimmten Oberlandesgerichtsbezirk haben, bevorzugt werden, ansonsten erfolgt die Platzvergabe nach der Reihenfolge, in der die Bewerbungen eingehen.

Rheinland-Pfalz zahlt ab Februar 1.614,86 Euro an Referendar:innen. Etwa 300 Auszubildende werden im Jahr an zwei Terminen im Mai und November eingestellt. Das Land vergibt bis zu 20 Prozent der Plätze an Bewerber:innen, für die die Zulassungsversagung eine besondere Härte darstellen würde. Von den übrigen Plätzen werden bis zu 60 Prozent nach der Note des Ersten Examens und die restlichen Plätze nach Wartezeit vergeben.

Auch im Saarland wurde der Grundbetrag zum Februar erhöht, nämlich auf 1.431,60 Euro. Hier wird an zwei Terminen im Jahr eingestellt, im März und im September. Die Einstellungen erfolgen hier nach einer Leistungs- und einer Warteliste. Es werden zunächst bis zu einem Zehntel Härtefälle berücksichtigt, die übrigen Stellen werden dann zu sechs Zehntel nach dem Ergebnis der ersten Prüfung und zu vier Zehntel nach der Dauer der Wartezeit vergeben. Auf die Wartezeit können hier auch ein freiwilliges soziales Jahr oder ein Wehrdienst angerechnet werden.

Sachsen zahlt am besten

Sachsen bildet 2025 den Spitzenreiter unter den Bundesländern. Mit 1.795,10 Euro ab Februar erhalten Referendar:innen hier die höchste Beihilfe deutschlandweit. Zweimal im Jahr nimmt das Land Referendar:innen auf, wobei die jeweils 160 zur Verfügung stehenden Stellen regelmäßig ausgeschöpft werden.* Wenn die Zahl der Bewerber:innen die der zur Verfügung stehenden Plätze überschreitet, erfolgt die Einstellung nach den Noten im Ersten Staatsexamen. 

Auch in Sachsen ist eine Verbeamtung auf Widerruf möglich, aber nicht zwingend. Verbeamtet werden die Referendar:innen, die sich das wünschen und die Voraussetzungen des Beamtenstatusgesetzes und Sächsischen Beamtengesetzes erfüllen. Dafür müssen sie insbesondere das erste Examen bestanden haben, jünger als 42 sein, die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines EU-Mitgliedstaates haben und die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten. 

In Sachsen-Anhalt wurde die Unterhaltsbeihilfe zum Februar auf 1.511,75 Euro erhöht. Es werden zweimal jährlich etwa 60 Referendar:innen eingestellt. In aller Regel bekommen auch alle Bewerber:innen einen Platz.

Knapp unterdurchschnittliche 1.594,79 Euro erhalten Referendar:innen seit Februar in Schleswig-Holstein. Das Land stellt alle zwei Monate ein, im Jahr sind es etwa 256 Referendar:innen. Hier werden 55 Prozent nach der Examensnote, 35 Prozent nach Wartezeit und zehn Prozent an Härtefälle vergeben.

In Thüringen erhalten Referendar:innen 1.782,92 Euro und damit deutschlandweit die zweithöchste Unterhaltsbeihilfe. Zweimal im Jahr werden insgesamt 50 Referendar:innen eingestellt, die auf Widerruf verbeamtet werden.

Diese Zahlen in aktualisierter Form findet Ihr auch auf unserer Übersichtsseite "Unterhaltsbeihilfe im Referendariat".

*Aktualisierung am 28.02.25, 12.30Uhr.

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