Der Justizpalast in München
350 Euro fürs Erste und 650 Euro fürs Zweite Examen

Bayern schafft kos­ten­losen Ver­bes­se­rungs­ver­such ab

von Benjamin Stibi22. April 2026, Lesedauer: 5 Minuten

Bisher war Bayern das einzige Bundesland, in dem beide juristische Staatsprüfungen kostenlos zur Notenverbesserung wiederholt werden konnten. Bald soll ein Verbesserungsversuch mehrere Hundert Euro kosten. Dafür hagelt es viel Kritik.

Es war ein Trostpflaster für bayerische Examenskandidaten: So anspruchsvoll die juristischen Staatsprüfungen im Freistaat auch sind, konnten sich Studierende und Referendare dort darauf verlassen, dass sie zu einem kostenlosen Verbesserungsversuch antreten können, wenn sie im Erstversuch die Traum-Note nicht geschafft haben. Doch damit soll nun Schluss sein: Künftig soll nach Plänen der Landesregierung der Verbesserungsversuch für das Erste Examen (EJS) 350 Euro und für das Zweite Examen (ZJS) 650 Euro kosten.

Die Rechtsgrundlage für die geplante Einführung der Gebühren findet sich bereits seit 2009 im bayerischen Kostengesetz (KG): Nach Art. 23 Abs. 4 KG können für die Wiederholung staatlicher oder beamtenrechtlicher Prüfungen zur Notenverbesserung Gebühren erhoben werden. Erforderlich hierfür ist aufgrund des Verweises auf Art. 21 Abs. 1 Satz 1 KG aber der Erlass einer Rechtsverordnung. 

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Bald gilt: Bei Anmeldung schon zahlen 

Die bayerische Staatsregierung will daher die landeseigene Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO) – eine Rechtsverordnung – per Änderungsverordnung entsprechend anpassen. In einem Entwurf, der LTO vorliegt, wird das Zulassungsverfahren für die Staatsprüfungen grundsätzlich neu geregelt und mit der Einführung des freiwilligen E-Examens verknüpft. Künftig müssen Verbesserungsversuchsteilnehmer bis spätestens vier Monate vor Beginn der schriftlichen Prüfungen (bzw. spätestens drei Werktage nach der mündlichen Prüfung des Erstversuchs, wenn diese erst nach Fristende stattfindet) einen Antrag auf Zulassung beim Landesjustizprüfungsamt (LJPA) stellen. Dabei müssen sie angeben, ob sie die Prüfungen handschriftlich oder elektronisch anfertigen wollen, und einen Nachweis darüber einreichen, dass sie die Gebühr bezahlt haben. 

Die Pläne wurden einer breiteren Öffentlichkeit Ende Februar bekannt, als der Landesstudierendenrat Rechtswissenschaft Bayern seine Stellungnahme zum Verordnungsentwurf im Rahmen der Verbandsanhörung veröffentlichte. Zu diesem Zeitpunkt lag die Höhe der beabsichtigten Gebühren noch bei 500 Euro für die EJS bzw. 750 Euro für die ZJS.  

Die erste "offizielle" Kommunikation an die Betroffenen erfolgte Ende März auf der Webseite des LJPA, wo die Einführung der Gebühren angekündigt und gleich eine Kontonummer angegeben wurde, an die das Geld künftig zu überweisen sei. Seitdem formiert sich Widerstand in WhatsApp-Gruppen und Online-Petitionen. 

Ministerium: Gratis-Verbesserungsversuch ist zu teuer für Bayern 

Das Bayerische Justizministerium (StMJ) rechtfertigt die Neuerung mit dem zusätzlichen Verwaltungs- und Kostenaufwand, der durch die Notenverbesserer verursacht werde. In einer Antwort auf die parlamentarische Anfrage des Grünen-Abgeordneten Toni Schuberl schrieb es, dass allein für den ersten von zwei Durchgängen der ZJS im Jahr 2025 auf die Prüfung der Notenverbesserer "rechnerisch" Kosten von circa 240.000 Euro entfallen wären.

Das StMJ stört sich besonders daran, dass einige Prüflinge, die zum Verbesserungsversuch zugelassen wurden, ohne vorherige Mitteilung dann unentschuldigt doch nicht zur Prüfung antreten: "Zu diesem Zeitpunkt ist ein erheblicher Teil der Kosten des Notenverbesserungsversuchs (insbesondere die Kosten für die Anmietung der Prüfungsräume und die Kosten des für die elektronische Durchführung der Prüfungen eingesetzten Dienstleisters [in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung seit dem Prüfungstermin 2024/2, in der Ersten Juristischen Staatsprüfung ab dem Prüfungstermin 2026/2 geplant]) bereits entstanden; diese Kosten müssen vom Freistaat Bayern somit nutzlos aufgewandt werden", schreibt das Ministerium auf Anfrage von LTO.

Es weist darauf hin, dass Bayern derzeit das einzige Bundesland sei, in dem die Wiederholung der beiden juristischen Staatsprüfungen zur Notenverbesserung generell gebührenfrei möglich sei. "Für den Notenverbesserungsversuch in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung wird in allen anderen Ländern eine Gebühr erhoben, für den Notenverbesserungsversuch in der Ersten Juristischen Staatsprüfung nach regulärem Erstversuch ist dies in den meisten anderen Ländern ebenfalls der Fall."

Kritik: Hunderte Euro kann nicht jeder bezahlen 

Kritiker der neuen Gebühren halten dagegen, dass diese den Freistaat als Ausbildungsort unattraktiver machten, die Chancengleichheit gefährdeten und einkommensschwächere Personen benachteiligten. Sie kritisieren zusätzlich, dass keine Härtefallregelung vorgesehen sei und die Gebühren schon im Voraus entrichtet werden müssten, somit Zulassungsvoraussetzung sind und nicht erst nach der Prüfung erhoben werden. Im Extremfall müssten Studierende innerhalb von drei Tagen 500 Euro "zusammenkratzen", monieren sie. 

Gerade Referendare des aktuellen Prüfungsdurchgangs, die ihren Erstversuch noch vor der Neuerung abgelegt und nun kurz vor ihrer Notenbekanntgabe davon erfahren haben, fühlen sich übergangen. In einer Informationsveranstaltung des Prüfungsamts zur ZJS im November 2025 sei davon noch keine Rede gewesen, heißt es in den Kommentaren zu einer Online-Petition. Und: "Viele haben das Examen 2025/1 und 2025/2 im Vertrauen darauf geschrieben, dass der Verbesserungsversuch kostenfrei bleibt. Die kurzfristig eingeführte Gebühr trifft uns unvorbereitet. Mit der geringen Unterhaltsbeihilfe, hohen Kosten für Lernmaterialien und der Einkommenslücke nach dem Examen ist es für viele kaum möglich, kurzfristig mehrere hundert Euro aufzubringen."  

Referendare beziehen nach dem Ausscheiden aus dem Vorbereitungsdienst bis zum Berufseinstieg meist Arbeitslosengeld und haben nach zwei Jahren staatlicher "Unterhaltsbeihilfe", die gerade kein Gehalt darstellt, sondern nur den Unterhalt absichern soll, kaum Rücklagen. Es gibt zwar weiterhin die Möglichkeit, den Verbesserungsversuch erst im übernächsten Prüfungstermin zu schreiben. Aber wer findet schon die Zeit zum Lernen, wenn man bereits mitten im Berufsleben steckt? 

Einen kleinen Seitenhieb versetzen die Kritiker dem StMJ auch, indem sie infrage stellen, ob ohne kostenlosen Verbesserungsversuch überhaupt genügend Juristen eine Note von 8 Punkten erreichen werden, die der Freistaat für die Einstellung als Richter oder Staatsanwalt voraussetzt. 

Wie viele Verbesserer springen wirklich ab?

Die Gegner der neu eingeführten Gebühr verstehen zudem nicht, wieso der Staat nicht nur von denen, die zum Verbesserungsversuch unentschuldigt nicht auftauchen, die Gebühr erhebt, anstatt von allen Teilnehmern. LTO wollte daher vom StMJ wissen: Wie viele sind es denn, die einen Rückzieher machen?  

Das Ministerium schreibt, zur ZJS 2024/2 seien 157 Verbesserer zugelassen worden, davon seien 36 bereits zur schriftlichen Prüfung nicht erschienen, 39 weitere hätten nach Bekanntgabe des schriftlichen Ergebnisses auf die Fortsetzung der Prüfung verzichtet bzw. seien nicht zur mündlichen Prüfung erschienen.  

In der ZJS 2025/1 seien von 145 zum Verbesserungsversuch zugelassenen Teilnehmern 20 den Klausuren ferngeblieben und 29 weitere hätten nach der Notenbekanntgabe abgebrochen. 

Laut dem Jahresbericht des LJPA sind zu beiden Terminen insgesamt 1.905 Teilnehmer zugelassen worden. Bezogen auf alle Teilnehmer machen Verbesserer, die nicht bis zur mündlichen Prüfung durchziehen, einen Anteil von 6,5 Prozent, innerhalb der Gruppe der Verbesserer einen Anteil von 41 Prozent aus.

Ministerium hält Gebührenhöhe für "moderat" 

Damit, dass nun eine signifikante Anzahl von Prüflingen aus Geldgründen auf den Verbesserungsversuch verzichtet, rechnet das StMJ nicht. Auf LTO-Anfrage heißt es: Aufgrund der "lediglich maßvollen Höhe" der Gebühr sei nicht zu erwarten, dass sich Prüfungsteilnehmer, "die sich auf der Grundlage des Erstergebnisses eine realistische Chance ausrechnen, im Wege des Notenverbesserungsversuchs die nächsthöhere Notenstufe und insbesondere ein Prädikatsexamen zu erreichen", gegen einen Notenverbesserungsversuch entscheiden. Eben wegen der "moderaten" Höhe sehe man auch keinen Bedarf für eine Übergangsregelung für den aktuellen Referendarjahrgang. 

Der Verordnungsentwurf ist nach Ministeriumsangaben bereits von allen beteiligten Ministern unterzeichnet worden und muss nur noch im Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntgemacht werden. Das soll am 30. April erfolgen. 

Der Autor Benjamin Stibi ist freier Journalist. Zudem ist er Rechtsreferendar in Bayern.

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