Das Gebäude des OLG München, in dem die Zivilsenate sitzen
Referendare hören Ausbildergespräch mit

Mün­chens "Mäu­schen"-Gate

von Marcel Schneider17. April 2026, Lesedauer: 4 Minuten

Zwei Dozenten schalten sich in einer Online-Veranstaltung nicht stumm, ihr privates Gespräch hören mehrere Hundert Referendare mit. Einer der beiden bezeichnet Justizmitarbeiterinnen darin als "Mäuschen", die Situation eskaliert überregional.

15. April 2026, Mittwochnachmittag. Die LTO-Redaktion erreichen zahlreiche Zuschriften und Anrufe von Referendaren aus dem Bezirk des Oberlandesgerichts (OLG) München. Sie alle berichten von einem Vorfall, der sich in einer Online-Veranstaltung für Referendare ereignet hat. 

Den Einführungslehrgang zur Anwaltsstation organisiert das OLG München, Inhalte und Dozenten stellt die örtliche Rechtsanwaltskammer (RAK). Die hat die Anwälte A* und B* als Ausbilder zu der Veranstaltung geschickt. B trägt als Referent deutlich sichtbar vor, A unterstützt ihn im Hintergrund und betreut den Chat.

Kurz nach Beginn der Veranstaltung ordnet B eine 20-minütige Unterbrechung an, damit die Referendare einen Sachverhalt lesen können, der im Nachgang zur Klausurübung besprochen werden soll. A und B beginnen ein Gespräch, ohne sich stummzuschalten – und Hunderte Referendare hören mit.

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Justizmitarbeiterinnen als "Mäuschen" bezeichnet

In der privaten Unterhaltung der zwei Männer geht es unter anderem um ihren Berufsalltag und Erfahrungen mit örtlichen Behörden und Ämtern in ihrer Funktion als Anwalt. A spricht darin über die bisweilen anstrengende Zusammenarbeit mit öffentlichen Stellen und bezeichnet in diesem Zusammenhang die Mitarbeiterinnen einer Geschäftsstelle als "Mäuschen". Den Hinweis im Chat, dass man ihn hören kann, sieht er zu spät. Das Wort "Mäuschen" fällt mehrfach. 

Im Chat konfrontieren einige Referendare die beiden Männer nach der Unterbrechung, sie halten die Aussage für sexistisch. A und B gehen auf die Kritik ein, entschuldigen sich zu diesem Zeitpunkt aber nicht. Vielen Referendaren ist das zu wenig: Als B das Thema nach einer extra angesetzten Pause noch einmal aufgreifen will, um der aufgeladenen Stimmung im Chat zu begegnen, hat rund die Hälfte der Zuhörer bereits aufgelegt und die Veranstaltung boykottiert. 

Referendare: "Armutszeugnis für die juristische Ausbildung"

In ihren Zuschriften an und Gesprächen mit LTO kritisieren die Referendare die "Mäuschen"-Aussage scharf. "Die Tatsache, dass wir in einer verpflichtenden Veranstaltung mit solchen Aussagen konfrontiert werden, ist ein Armutszeugnis für die juristische Ausbildung und sollte Konsequenzen haben", schreibt eine Referendarin an LTO. "Das wirft Fragen im Hinblick auf Professionalität, Umgangston und Sensibilität im Ausbildungsbetrieb auf", meint ein anderer in seiner Nachricht. 

Keine 24 Stunden später sieht sich die RAK München zu einer Stellungnahme veranlasst, sie reagiert prompt. Ihre Präsidentin schreibt am Donnerstagnachmittag, 16. April, an die Teilnehmer der Veranstaltung: "Die geschilderten Äußerungen und das Verhalten entsprechen in keiner Weise den Maßstäben, die wir als Rechtsanwaltskammer an einen respektvollen, professionellen und diskriminierungsfreien Umgang miteinander und insbesondere auch mit Angehörigen der Justiz stellen. Dies gilt natürlich auch für die juristische Ausbildung." Man werde den Sachverhalt umfassend aufklären und dazu auch die beteiligten Referenten anhören.

Vor allem aber geht der Fall in der Jura-Bubble überregional viral. "Du hast es endlich ins Ref geschafft und bist plötzlich Zeugin davon, wie Dozenten Frauen 'Mäuschen' nennen" oder "Storytime: Sexismus in der Ref-Ausbildung" lauten die Titel beliebter Instagram-Reels. In den Kommentaren darunter geht es durchaus kontrovers zu, nicht alle sind überzeugt davon, dass der Fall der Aufregung überhaupt wert ist. So oder so: Spätestens zu diesem Zeitpunkt hat München ein "Mäuschen"-Gate.

Anwalt A: "Ich habe mich unangemessen geäußert"

Anwalt B, der als vortragender Referent das Gesicht der Veranstaltung war, sagt auf LTO-Anfrage: "Es handelt sich um Aussagen des Kollegen A, die ich zur Kenntnis genommen habe. Ich teile seine Ansicht inhaltlich nicht. Allerdings bot das Setting keine Gelegenheit, die Sache mit ihm zu diskutieren." Er habe keine Veranlassung dazu gesehen, sich für die Wortwahl von A zu entschuldigen. 

B bedauert zudem, dass so viele Referendare die Veranstaltung boykottiert haben. Er habe sich stets für Gleichberechtigung und Gleichstellung starkgemacht und aktiv Aktionen gegen jede Form von Diskriminierung unterstützt, wofür er auch mehrfach öffentlich honoriert worden sei. "Ich stehe für ein faires und wertschätzendes Miteinander. Ich habe das in mehr als 25 Jahren meiner Referententätigkeit mit voller Überzeugung gelebt und wünsche mir, dass diese Fairness auch mir entgegengebracht wird", teilt er LTO mit. 

A selbst sagt im Gespräch mit LTO: "Ich habe mich unangemessen geäußert. Das tut mir leid." Nachdem er die Kommentare im Chat gesehen hat, habe er versucht, "die Dinge einzufangen und auf die Juristerei zurückzukommen. Ich bedaure sehr, dass mir das nicht gelungen ist." Er hoffe, dass die verbliebenen Zuhörer "den Mehrwert mitnehmen konnten, den diese Klausurveranstaltung bietet." 

OLG München: "Erwarten von Dozenten vorbildliches Verhalten"

Das OLG München, das den Veranstaltungstermin organisiert, antwortet auf LTO-Anfrage: "Der Einführungslehrgang für die Anwaltsstation wird von der Rechtsanwaltskammer München eigenständig durchgeführt. Lediglich die Terminabstimmung wird mit der Rechtsanwaltskammer vorgenommen." Insbesondere nehme man keinen Einfluss auf die Wahl der Dozenten.

Und weiter: "Die Ausbildung des juristischen Nachwuchses ist uns ein sehr wichtiges Anliegen. Deshalb haben wir die Rechtsanwaltskammer gebeten, auch bei uns eingegangenen Beschwerden von Referendarinnen und Referendaren über zwei Dozenten nachzugehen, den Sachverhalt aufzuklären und mögliche Konsequenzen zu prüfen. Losgelöst vom konkreten Fall erwarten wir von den Dozenten ein vorbildliches Verhalten."

*Die Namen der Anwälte sind der Redaktion bekannt.

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