Sollte man kennen: Neun wich­tige BVerwG-Ent­schei­dungen 2023

von Hasso Suliak

29.12.2023

Handyauswertung von Asylsuchenden grundsätzlich tabu

Um die Identität und Staatsangehörigkeit von Asylsuchenden zu ermitteln, darf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Handydaten weder analysieren noch auswerten, wenn sonstige Erkenntnisse und Dokumente vorliegen. Das entschied das BVerwG im Februar (Urt. v. 16.02.2023, Az. 1 C 19.21).

Der Entscheidung zugrunde lag die Klage einer Afghanin, die 2019 mit ihrer Tochter nach Deutschland gekommen war.  Bei der Stellung des Asylantrags konnte sie keinen gültigen Pass oder Passersatz vorlegen. Allerdings reichte die Frau andere Dokumente ein, insbesondere eine von afghanischen Behörden ausgestellte sogenannte Tazkira, ein Ausweisdokument ohne biometrische Daten, und eine Heiratsurkunde.

Indes: Die vorgelegten Dokumente reichten dem BAMF nicht zur Feststellung ihrer Identität und Staatsangehörigkeit aus. Deshalb wollte es die Handydaten der Frau auslesen. Die Behörde forderte sie deshalb auf, ihr Smartphone samt Zugangscode herauszugeben. Dem kam die Asylsuchende nach. Nach Auslesung und Datenspeicherung erhielt sie ihr Mobiltelefon zurück.

Laut BVerwG ist das BMAF damit zu weit gegangen: Die Auswertung digitaler Datenträger zur Ermittlung von Identität und Staatsangehörigkeit eines Asylsuchenden sei erst zulässig, wenn der Zweck nicht durch mildere Mittel erreicht werden könne. Im konkreten Fall hätten laut BVerwG mit der Vorlage der Tazkira, der Heiratsurkunde, Registerabgleichen und einer Nachfrage beim Sprachmittler zu sprachlichen Auffälligkeiten mildere Mittel zur Verfügung gestanden. 

Zitiervorschlag

Sollte man kennen: Neun wichtige BVerwG-Entscheidungen 2023 . In: Legal Tribune Online, 29.12.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53500/ (abgerufen am: 09.05.2024 )

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