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Sollte man kennen: Neun wich­tige BVerwG-Ent­schei­dungen 2023

von Hasso Suliak

29.12.2023

Bundesverwaltungsgericht in Leipzig

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Foto: drubig-photo/stock-adobe.com.

Unzulässige Handyauswertung von Asylsuchenden, unwirksame Parkgebühren für Anwohner und ein Grundsatzurteil zum Status "alleinerziehend": Das BVerwG traf 2023 eine Reihe von bedeutsamen Entscheidungen.

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Flüchtlingsschutz für syrische Kriegsdienstverweigerer

Bekommen Wehrdienstflüchtige aus Syrien automatisch den Flüchtlingsstatus zuerkannt? Über diese Frage hatte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) im Januar 2022 zu entscheiden. Ergebnis: So einfach, wie es sich einige Gerichte mit der Prüfung hier gemacht hatten, geht es nicht (Urt. v. 19.01.23, Az. 1 C 1.22, u.a.).

Es genüge nicht, wenn die Überprüfung auf einer diffusen Tatsachengrundlage und unter Unterschreitung des Regelbeweismaßes der vollen richterlichen Überzeugungsgewissheit beruhe. Das BVerwG hob vor diesem Hintergrund mehrere Urteile des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg auf, in denen die Bundesrepublik Deutschland zur Anerkennung syrischer Militärdienstverweigerer als Geflüchtete verpflichtet wurde.

Das BVerwG verwies in seinem Urteil auf den Europäischen Gerichtshof: Nach dessen Rechtsprechung spreche bei Syrern, die wegen der Verweigerung zum Militärdienst strafrechtlich verfolgt werden, grundsätzlich eine starke Vermutung dafür, dass die Verweigerung mit der Verfolgung in Zusammenhang stehe. Es sei daher Sache der zuständigen nationalen Behörden und Gerichte, in Anbetracht sämtlicher in Rede stehender Umstände die Plausibilität dieser Verknüpfung zu prüfen. LTO hatte sich im Vorfeld der BVerwG-Entscheidung in einem umfassenden Vorbericht mit der Thematik befasst.

Seite 1/9
  • Seite 1:

    Flüchtlingsschutz für syrische Kriegsdienstverweigerer

  • Seite 2:

    Handyauswertung von Asylsuchenden grundsätzlich tabu

  • Seite 3:

    Treuhandverwaltung von Rosneft-Tochterunternehmen rechtmäßig

  • Seite 4:

    Wie viel darf das Parken kosten?

  • Seite 5:

    Zugriff in Flüchtlingsunterkunft auch ohne richterlichen Beschluss

  • Seite 6:

    Umweltprüfung nicht vergessen

  • Seite 7:

    Kein Zugang zu tödlichen Medikamenten

  • Seite 8:

    Elternteil ab 60 Prozent der Betreuung "alleinerziehend"

  • Seite 9:

    Die Kreuze dürfen bleiben

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Zitiervorschlag

Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 29.12.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53500 (abgerufen am: 14.03.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
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