Eine professionelle, aber lose Struktur, ein eigenes Finanzierungssystem und eine lange Liste von Straftaten. Ein Gerichtsbeschluss zeigt die Begründung, mit der die Letzte Generation als "kriminelle Vereinigung" einzustufen sein soll.
Nach einer Verlinkung auf eine als linksextremistisch eingestufte Website wurden die Wohnungen und Redaktionsräume von Redakteuren durchsucht. Doch das war rechtswidrig, entschied das LG Karlsruhe zugunsten der Pressefreiheit.
Mittels bundesweiter Durchsuchung sind die Länder am Dienstag gegen illegalen Online-Handel mit persönlichen Daten vorgegangen. Strafverfolgungsbehörden durchsuchten 58 Beschuldigte und stellten zahlreiche elektronische Datenträger sicher.
Es ist ein beispielloser Vorgang: Im Missbrauchsskandal der katholischen Kirche hat die Staatsanwaltschaft laut SZ einen Durchsuchungsbeschluss gegen das Münchner Erzbistum erwirkt. Eine Aktion mit Symbolkraft.
Knapp eine Woche nach den umstrittenen Durchsuchungen hat das Freiburger Radio Dreyeckland angekündigt, sich rechtlich gegen die Durchsuchung wehren zu wollen. Über die eingelegte sofortige Beschwerde hat das LG bislang nicht entschieden.
Weil der Radiosender Dreyeckland Hinweise auf das Archiv der verbotenen Vereinigung "linksunten.indymedia" verlinkte, wird strafrechtlich ermittelt - dazu wurde bei dem Sender eine Razzia durchgeführt. War das rechtswidrig?
Beamte durchsuchen Büroräume einer britischen Kanzlei sowie die Wohnung und den neuen Arbeitsplatz eines früheren Mitarbeiters. Wieder einmal geht es um Cum-Ex-Transaktionen.