Weil er im Alter von 17 Jahren eine Frau beraubt und getötet haben soll, muss sich ein 52-Jähriger nun vor dem Jugendgericht verantworten. Ermöglicht hat den Prozess eine DNA-Untersuchung.
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Der Tunesier Anis Amri tötete im Dezember zwölf Menschen in Berlin - dabei galt er als Gefährder und sollte längst abgeschoben sein. Die Bundesregierung will nun die Grundlage für Abschiebehaft ausweiten.
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Erneut strebte der als "Knöllchen-Horst" bekannt gewordene Horst-Werner N. ein Verfahren an. Diesmal ging es aber nicht um Verkehrssünder, sondern Kritiker, die der Frührentner wegen Beleidigung anzeigte - wie beinahe üblich erfolglos.
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Die Politik sucht Antworten auf den Terror des letzten Jahres. Geplant ist, ausreisepflichtige Gefährder leichter in Abschiebehaft zu nehmen. Doch was ist mit solchen, die nicht abgeschoben werden können? Ein Vorschlag von Michael Kubiciel.
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Im Herbst 2015 wäre Kölns derzeitige Oberbürgermeisterin Henriette Reker fast von einem Attentäter getötet worden. Das OLG verurteilte Frank S. zu 14 Jahren Haft. Seine Revision hat der BGH nun verworfen.
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Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Kai Diekmann. Eine Mitarbeiterin hatte Anzeige erstattet, nach der sie von Diekmann vergangenen Sommer nach einer Klausurtagung belästigt worden sei. Diekmann bestreitet die Vorwürfe.
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Ein Fünftel der Frauen in Deutschland erleben sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, Kanzleien sind keine Ausnahme. Was Betroffene tun können, um Kollegen und Vorgesetzte, aber auch Mandaten in die Schranken zu weisen.
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Hassrede im Internet nimmt stetig zu, und damit werden auch Rufe nach neuen Gesetzen lauter. Niklas Haberkamm plädiert jedoch dafür, sachlich zu bleiben und die bestehenden Sanktionsmöglichkeiten konsequenter als bislang auszuschöpfen.
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