Anklage nach fast 35 Jahren: 52-Jäh­riger nach DNA-Unter­su­chung vor Jugend­ge­richt

11.01.2017

Weil er im Alter von 17 Jahren eine Frau beraubt und getötet haben soll, muss sich ein 52-Jähriger nun vor dem Jugendgericht verantworten. Ermöglicht hat den Prozess eine DNA-Untersuchung.

1982 wurde die damals 73-jährige Erna G. in ihrer Wohnung in Schleswig beraubt und erstickt. Eine Tat, die bis heute nie aufgeklärt werden konnte. Seit Mittwoch muss sich nun aber der mutmaßliche Täter verantworten - vor der Jugendstrafkammer des Landgerichts (LG) Flensburg.

Der heute 52-jährige Familienvater räumte die Tat nach seiner Festnahme ein, bestritt allerdings den ihm ebenfalls vorgeworfenen Missbrauch der Leiche, obwohl die Ermittler eine zu ihm passende Spermaspur gefunden hatten.

Weil er zum Tatzeitpunkt erst 17 Jahre alt war, findet die Verhandlung als Jugendstrafsache unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Für den Prozess sind zunächst vier Verhandlungstermine angesetzt.

Neue Kriminaltechnik brachte Aufschluss

Der Mann, der zur Tatzeit im gleichen Mehrfamilienhaus wie das Opfer lebte, gab an, die Frau habe ihn beim Durchwühlen der Schränke erwischt. In der Folge soll die Situation eskaliert sein, woraufhin er sie schließlich erstickt habe. Die Ermittlungen blieben lange ohne Erfolg, im Jahr 2014 berichtete die ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY...ungelöst" darüber. 

Auf die Schliche kam man dem mutmaßlichen Täter schließlich mittels moderner Kriminaltechnik: Eine im Rahmen einer Reihen-DNA-Untersuchung erlangte Speichelprobe brachte Aufschluss über seine Identität. Die DNA-Spuren waren bereits im Jahr 2012 mittels neuer Methoden an alten Beweisstücken gefunden worden.

Da der Mann zwischenzeitlich verzogen war, dauerte es bis zum vergangenen Jahr, ehe er zur Abgabe der Probe herangezogen wurde. Der Mann stimmte zwar zunächst zu, tauchte in der Folge aber unter und wurde schließlich in Saarbrücken festgenommen.

Anklage wegen Mordes

Die Anklage lautet nun unter anderem auf Mord. Die Staatsanwaltschaft gehe davon aus, dass die Mordmerkmale der Habgier und der Verdeckung einer anderen Straftat gegeben seien, berichtete das Flensburger Tageblatt unter Berufung auf eine Sprecherin der Behörde.

Zum Prozessauftakt schilderte Staatsanwalt Axel Schmidt nun Details des behaupteten Tathergangs. Der damals drogenabhängige Jugendliche habe sich unter dem Vorwand, telefonieren zu wollen, Zugang zur Wohnung der Frau verschafft, dann aber nach Bargeld und Wertgegenständen gesucht.

Schließlich sei es zum Streit gekommen, im Rahmen dessen der Angeklagte die 73-Jährige mit einem Sofakissen erstickt haben soll. Anschließend habe er seinem Opfer die Kleidung vom Leib geschnitten und sich an der Leiche vergangen.

dpa/mam/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Anklage nach fast 35 Jahren: 52-Jähriger nach DNA-Untersuchung vor Jugendgericht . In: Legal Tribune Online, 11.01.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21732/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

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