Wer als Spitzenbeamter Wissen über die Arbeitsweise deutscher Nachrichtendienste oder andere sicherheitsrelevante Fragen erlangt, darf das in einem neuen Job nicht nutzen. Dem Kontrollgremium des Bundestages geht das aber nicht weit genug.
Mehr als vier Jahre lang hat das Bundesamt für Verfassungsschutz die Junge Alternative als Verdachtsfall beobachtet. Jetzt ist sich die Sicherheitsbehörde sicher: Die Vereinigung verfolgt verfassungsfeindliche Ziele.
Zum 20. Jahrestag von 9/11 plante ein junger Mann, in Hamburg einen islamistischen Anschlag zu verüben. Die Pläne scheiterten, jetzt wurde der Fall beim BGH rechtskräftig abgeschlossen.
Es ist ein ungewöhnlicher Vorgang: Aufgrund einer besonderen Bedrohungslage beschützt die nordrhein-westfälische Justiz das Wohnhaus eines Staatsanwalts - für 860.000 Euro.
Mit einem Grundsatzurteil hat das BVerfG ein "Mia san Mia" in Bayerns Sicherheitsrecht beendet und für Reformarbeit im Nachrichtendienst-, Straf- und Polizeirecht gesorgt. Was das für Bund und Länder bedeutet, erläutert Mark A. Zöller.
Ist die 2019 ins Gesetz eingefügte Verdachtsberichterstattung durch den Verfassungsschutz auch bei Parteien zulässig? Abgeordnete der AfD aus Bradenburg hatten dagegen vor dem Landesverfassungsgericht geklagt.
Mit Hilfe eines Zehn-Punkte-Plans soll Rechtsextremismus besser bekämpft werden – auch im öffentlichen Dienst. Die Austrocknung von Finanzen, Entwaffnung und der Schutz kommunaler Mandatsträger sind Teil des Plans.