Laut Menschenrechtsinstitut will die AfD die freiheitlich-demokratische Grundordnung beseitigen und die Menschenwürde abschaffen. Die Voraussetzungen für ein Parteiverbot seien erfüllt. Abgeordnete warnen indes vor einem Verfahren.
Mit seiner Entscheidung, einen rechtsextremen Bewerber zum Referendariat zuzulassen, hat der VerfGH Sachsen gegen Bundesrecht verstoßen, meint Klaus F. Gärditz. Die schludrige Begründung schade den Landesverfassungsgerichten insgesamt.
In Koblenz läuft derzeit der Mordprozess wegen des Brandanschlags auf eine Asylbewerberunterkunft in Saarlouis vor mehr als 30 Jahren. Die Bundesanwaltschaft hat nun einen zweiten Verdächtigen festgenommen. Er soll den Haupttäter angespornt haben.
In Sachsen darf ein Rechtsextremer ins Referendariat, obwohl das Land dagegen Gesetze verschärft hat. Der Verfassungsgerichtshof hat den Weg frei gemacht, ein VG folgt zähneknirschend. Warum scheint die Justiz so hilflos?
Sie wollten den Bundesgesundheitsminister entführen, die Regierung absetzen und die freiheitlich-demokratische Grundordnung beseitigen. Wegen dieser Umsturzpläne müssen sich nun fünf Personen vor dem OLG Koblenz verantworten.
Die Behörden können deutsche Neonazis nicht daran hindern, die rechtsextreme Kampfsportveranstaltung "European Fight Night" in Budapest zu besuchen. Die Gerichte haben entsprechende Verbote im Eilverfahren aufgehoben.
Diese Woche hat schon das Bundesamt für Verfassungsschutz die Junge Alternative als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft. Jetzt zieht auch das Landesamt in Sachsen mit dieser Einschätzung nach.
Mehr als vier Jahre lang hat das Bundesamt für Verfassungsschutz die Junge Alternative als Verdachtsfall beobachtet. Jetzt ist sich die Sicherheitsbehörde sicher: Die Vereinigung verfolgt verfassungsfeindliche Ziele.