Eine Frau muslimischen Glaubens darf keinen Gesichtsschleier im Unterricht eines Abendgymnasiums in Osnabrück tragen, entschied das VG. Dabei hätte das Gericht möglicherweise anders entschieden - wenn sie zur Verhandlung gekommen wäre.
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Über Burka-Verbot und doppelte Staatsbürgerschaft hat die Union zuletzt gestritten. Jetzt legen ihre Innenminister einen Kompromiss vor: Kein komplettes Verbot der Vollverschleierung, sondern ein Gebot zum "Gesicht zeigen".
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Seit jeher tragen deutsche Richter Roben, darunter weiße Hemden oder Blusen. Kommen bald vereinzelt Kopftücher hinzu? Einen Streitfall gibt es bereits. Richterverbände sind skeptisch, Politiker alarmiert.
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Eine Unternehmenspraxis, nach der Arbeitnehmerinnen beim Kontakt mit Kunden kein islamisches Kopftuch tragen dürfen, ist diskriminierend. So beurteilt es jedenfalls die EuGH-Generalanwältin Sharpston in ihren Schlussanträgen.
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Dürfen Rechtsreferendarinnen* im Gerichtssaal ein Kopftuch tragen? Nein, meint die bayerische Staatsregierung. Doch, sagt das VG Augsburg - und weist das Justizministerium in die Schranken.
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Ein generelles Burka-Verbot fordert das Kabinett nicht - wohl aber klare Regeln vor Gericht. Dort sollen Gesichtsschleier tabu sein. Bayern will eine bundesweit einheitliche Regelung.
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Generalanwältin Kokott hat dem EuGH ihre Schlussanträge zu der Frage vorgelegt, ob ein Kopftuchverbot in Unternehmen gegen Unionsrecht verstößt. Sie sieht in dem Verbot keine unmittelbare Diskriminierung wegen der Religion.
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Berliner Lehrer, Polizisten und Richter müssen im Dienst neutral sein. Symbole des Glaubens sind gesetzlich verboten. Eine muslimische Lehrerin zog dagegen vor Gericht – ihre Klage wurde nun abgewiesen.
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