Nach der Sommerpause wird erneut über das Kopftuchverbot für Schülerinnen diskutiert. Stephan Gerbig erklärt, warum eine pauschale Regelung mit der UN-Kinderrechtskonvention unvereinbar wäre, ein Verbot in Einzelfällen aber möglich.
Karfreitagsruhe, Schächten, Kreuze, Kopftuch, Glockengeläut – auch Menschen, die mit Religion nichts zu tun haben wollen, werden ständig damit konfrontiert. Das müssen sie aushalten, meint Antje von Ungern-Sternberg im Interview.
Die bayerische Regierung darf ihren Richterinnen und Richtern das Tragen religiöser Symbole im Verhandlungssaal verbieten. Ein Kopftuch etwa könnte Zweifel an der Unparteilichkeit der Rechtsprechenden wecken, entschied der VerfGH.
Für das BAG verletzt ein Kopftuchverbot die Religionsfreiheit. Gleichwohl wollte das Gericht nicht abschließend über die Wirksamkeit des Verbots entscheiden und legte die Frage dem EuGH vor. Zu Recht, wie Michael Fuhlrott findet.
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Das LAG Berlin-Brandenburg hat einer muslimischen Bewerberin eine Entschädigung zugesprochen. Das Land Berlin hatte ihre Bewerbung als Lehrerin abgelehnt und sich dabei auf das Neutralitätsgesetz berufen.
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Im Strafprozess um die Tötung ihres Bruders wollte eine Frau als Nebenklägerin am Prozess teilnehmen. Mit Kopftuch durfte sie aber nicht in den Gerichtssaal. Ein unzulässiger Eingriff in die Religionsfreiheit, entschied nun der EGMR.
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Berliner Schulen haben sich an das Neutralitätsgesetz zu halten, wonach es Lehrerinnen verboten ist, mit einem Kopftuch zu unterrichten. Mit dem Urteil bestätigte das ArbG Berlin überraschend klar die Verfassungsmäßigkeit des Berliner Gesetzes.
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Die Drogeriemarktkette Müller durfte einer Kassiererin nicht verbieten, am Arbeitsplatz ein Kopftuch zu tragen, entscheid das LAG Nürnberg. Dabei hatte man jedoch schwer mit einem Urteil des EuGH zu kämpfen.
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