Kabinett bringt Bundesratsinitiative auf den Weg: Bayern will Gesichts­sch­leier im Gericht ver­bieten

21.06.2016

Ein generelles Burka-Verbot fordert das Kabinett nicht - wohl aber klare Regeln vor Gericht. Dort sollen Gesichtsschleier tabu sein. Bayern will eine bundesweit einheitliche Regelung.

Bayern fordert ein Verbot von Gesichtsschleiern in Gerichtsverfahren. Eine entsprechende Bundesratsinitiative brachte das Kabinett am Dienstag auf den Weg. Ziel ist eine bundesweit einheitliche gesetzliche Regelung. Dabei gehe es um kein generelles Burka-Verbot, betonte Staatskanzleichef Marcel Huber (CSU) nach der Kabinettssitzung. "Es geht nicht um persönliche oder religiöse Überzeugungen. Es geht uns ausschließlich um die ordentliche Durchführung eines Gerichtsverfahrens." Dazu sei es es wichtig, bei einer Zeugenaussage auch Mimik und Gestik bewerten zu können.

Eine Kleiderordnung für Zeugen gibt es bislang nicht. Letztlich liegt es im Ermessen des jeweiligen Richters, wie er im konkreten Fall verfährt. Zwar kann die Abnahme eines Gesichtsschleiers laut Staatskanzlei "im Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen" angeordnet werden. Die Gerichte und die Betroffenen bräuchten aber Gewissheit.

Justizminister Winfried Bausback (CSU) betonte: "Der Rechtsstaat braucht in Gerichtssälen einen unverhüllten Blick in das Gesicht und auf die Wahrheit." Wer etwa als Zeuge geladen sei, solle dem Richter bei seiner Aussage in aller Regel auch sein Gesicht zeigen müssen - damit dieser entscheiden könne, ob er dem Zeugen glaube oder nicht. "Denn es kommt nicht nur darauf, was ein Zeuge sagt, sondern auch, wie er es sagt: Wird der Zeuge rot im Gesicht? Zuckt der Zeuge bei einer Frage zusammen? Hat er Schweißperlen auf der Stirn? All das kann wichtig sein, um die Glaubwürdigkeit eines Zeugen zu beurteilen."

Zuletzt hatte sich eine Muslimin vor dem Münchner Amtsgericht geweigert, ihren Nikab - einen Gesichtsschleier - abzulegen. Der Richter ließ sie letztlich gewähren: Sie durfte in kompletter Verhüllung aussagen, nur ihre Augen waren zu sehen. Im Berufungsprozess vor dem Landgericht zeigte die Zeugin dann den Verfahrensbeteiligten ihr Gesicht; dem Publikum blieb es verborgen. 

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Kabinett bringt Bundesratsinitiative auf den Weg: Bayern will Gesichtsschleier im Gericht verbieten . In: Legal Tribune Online, 21.06.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19749/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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