Der Bundespräsident muss der Presse keine Auskunft darüber geben, ob er Bedenken gegen ein Gesetzgebungsvorhaben hat. Eine Veröffentlichung der Vorüberlegungen würde seine Integrationsfunktion in Frage stellen.
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Das BVerfG stärkt das Auskunftsrecht der Presse. Dass dem Handelsblatt keine Kopie eines noch nicht rechtskräftigen Urteils gegen den Ex-Innenminister Thüringens zugeschickt wurde, verletzt den Verlag in seinem Grundrecht auf Pressefreiheit.
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Ein Bild-Reporter wollte feststellen lassen, dass Auskunftsansprüche gegen den BND auf die Landespressegesetze gestützt werden können. Die Karlsruher Richter wollten das nicht in der Sache entscheiden. Und gaben doch ein wichtiges Statement ab.
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Journalisten des Hamburger Abendblatts hatten Teile der Akte eines laufenden Strafverfahrens veröffentlicht, und sich so nach §353d StGB selbst strafbar gemacht. Eigentlich. Vor Gericht kam ihnen jedoch die Auskunft des damaligen Justiziars zugute.
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Hans-Georg Maaßen hat seine Entscheidung verteidigt, nach den Veröffentlichungen von vertraulichen Dokumenten bei Netzpolitik.org Anzeige zu erstatten. Der BfV-Präsident kritisierte am Mittwoch im Rechtsausschuss eine "Umwertung der Werte".
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Günther Jauch hat Anspruch auf die Veröffentlichung einer Gegendarstellung auf der Titelseite einer Wochenzeitschrift, entschied das Karlsruher OLG. Der Moderator obsiegt damit einmal mehr in einem presserechtlichen Verfahren.
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Überwacht wurden die Blogger von Netzpolitik.org während der Ermittlungen wegen angeblichen Landesverrats nicht. Nach Einsichtnahme mutmaßen sie aber, dass die Akten frisiert wurden. Auch die Bundesregierung beantwortet wichtige Fragen nicht.
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Presseorgane dürfen nicht durchsucht werden, wenn es vorrangig um Straftaten von Informanten geht. Durchsuchungen der Räume der Berliner Morgenpost und der Privatwohnung eines Journalisten waren daher verfassungswidrig. Das BVerfG schreibt Cicero...
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