Ein Redakteur verlinkt in einem Artikel auf eine als linksextremistisch eingestufte Webseite. Eine Anklage deswegen ließ das LG Karlsruhe nicht zu. Die Staatsanwaltschaft hat nun sofortige Beschwerde eingelegt.
Nach einer Verlinkung auf eine als linksextremistisch eingestufte Website wurden die Wohnungen und Redaktionsräume von Redakteuren durchsucht. Doch das war rechtswidrig, entschied das LG Karlsruhe zugunsten der Pressefreiheit.
Weil Radio Dreyeckland einen Link zur Archivseite der verbotenen Plattform linksunten.indymedia setzte, durchsuchte die Staatsanwaltschaft Redaktionsräume und Wohnungen. Ob das rechtens war, muss nun das LG Karlsruhe entscheiden.
Der Verein Reporter ohne Grenzen befürchtet, dass der BND seine Kommunikation mittels Quellen-TKÜ überwachen wird. Eine vorbeugende Klage dagegen hielt das BVerwG für unzulässig. Eine Überwachung zeichne sich nicht hinreichend konkret ab.
Davies kritisierte die Journalistin Krone-Schmalz wegen Falschaussagen und Kreml-Nähe, die reagierte mit einer Abmahnung. Vor Gericht erklärte man den Streit nun für erledigt, Krone-Schmalz trägt die Kosten.
Der BND setzt auf Journalisten als Informanten - womöglich entgegen einer Weisung des Kanzleramts. Der Deutsche Journalistenverband spricht von einem Skandal, die Linke will das Thema im Kontrollgremium des Bundestages zur Sprache bringen.
Rund ein Dutzend studentische Law Journals gibt es an deutschen Unis derzeit. Die Mitarbeit dort bietet eine gute Gelegenheit für Jurastudierende, Einsicht in interessante Themen zu bekommen und journalistische Aufgaben kennenzulernen.
Ein Journalist fotografierte einen vermeintlich an Ebola erkrankten Mann in einem Krankenhaus und schickte das Foto unverpixelt an eine Redaktion. Das LG Aachen sprach den Mann dennoch vom Vorwurf der rechtswidrigen Bildnisverbreitung frei.