Beim Rechtsausschuss des Bundestages geht es am Mittwoch um die Ermittlungen gegen den Blog netzpolitik.org. Maas, Range, Maaßen und de Maizière sind eingeladen. Erscheinen müssen sie aber nicht.
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Im Skandal um den vermeintlichen Geheimnisverrat durch netzpolitik.org gerät das Bundeskanzleramt unter Druck. Auch dort soll man schon früher als zugegeben von der Anzeige des Verfassungsschutzes gegen die Journalisten gewusst haben.
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Vor dem Kölner OLG hat BILD online am Dienstag ihre Berufung gegen eine einstweilige Verfügung zurückgezogen. Die presserechtliche Frage nach der getrennten oder gemeinsamen Beurteilung von Nachrichtenteaser und –text blieb damit unbeantwortet.
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Harald Range hat gegenüber der FAZ zu den Umständen seiner Entlassung Stellung bezogen. Er erklärte vor allem, warum er seinem Dienstherrn zuvor offen widersprach.
Seit 2012 streitet die Funke-Mediengruppe mit dem Verteidigungsministerium um die Veröffentlichung als vertraulich eingestufter Dokumente zum Afghanistaneinsatz. Unter Androhung der Zwangsvollstreckung gingen die Papiere jetzt offline.
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Weil die Bild-Zeitung einen mutmaßlichen IS-Terroraktivisten unverpixelt abbildete und damit gegen eine richterliche Anordnung verstieß, entzog das OLG Celle den Bild-Reportern die Akkreditierung und schloss sie von der Verhandlung aus.
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Pressevertreter haben keinen Anspruch darauf, dass ihnen der BND Auskunft über die umstrittene Spionageliste des US-Geheimdienstes NSA erteilt. Das hat das BVerwG in einem am Freitag bekanntgegebenen* Beschluss entschieden.
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Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung meldet, will Generalbundesanwalt Harald Range die Ermittlungen wegen Landesverrats gegen das Portal Netzpolitik ruhen lassen. Das ist eine Nebelkerze. Doch was bereitet sie vor?
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