In den deutschen Parlamenten sind die Männer klar in der Überzahl. Muss der Gesetzgeber für ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis sorgen? Nein, sagt das BVerfG. Erledigt ist das Thema damit noch nicht.
Das Zweite Führungspositionengesetz soll mehr Frauen in Führungspositionen bringen. Vorstände von großen Unternehmen mit mehr als drei Mitgliedern sollen zukünftig mindestens mit einer Frau besetzt werden.
Frauen in Vorständen und der Geschäftsführung haben keinen Anspruch auf Mutterschutz. Mehrere Bundesländer brachten nun eine Beschlussvorlage in die JuMiKo ein, um dies zu ändern.
Eine Arbeitsgruppe der Koalitionsparteien hat sich auf eine verbindliche Frauenquote in Vorständen geeinigt. Ein richtiges Signal, doch die Regelung betrifft nur wenige Unternehmen.
Seit Dienstag hat Brandenburg eine gesetzlich festgelegte Quote für Kandidatenlisten der Landtagswahlen. In mehreren Ländern wird über ähnliche Regelungen diskutiert. Doch es gibt rechtliche Bedenken.
Vor fünf Jahren trat das FüPoG in Kraft, das Unternehmen dazu bringen soll, mehr Frauen in Führungspositionen zu befördern. Eine aktuelle Studie zeigt: Es bewegt sich tatsächlich etwas in den Chefetagen - aber nur sehr langsam.
Müssen die Parteien in Thüringen auf ihren Wahllisten gleich viele Männer und Frauen aufstellen oder hat ein Antrag der AfD gegen das neue Paritätsgesetz Erfolg? Der VerfGH des Landes hat verhandelt und will ein Grundsatzurteil verkünden.
Werden in den großen Kanzleien Partner ernannt, dann sind es meist Männer – der Frauenanteil stagniert seit Jahren. Die Erklärungen, warum so wenig geht in punkto Frauenförderung, sind immer die gleichen. Ein Kommentar von Anja Hall.