
Die Berliner Staatsoper darf bei den Aufführungen von Wagners "Rheingold" und "Walküre" lebende Kaninchen im Bühnenbild verwenden. Das VG Berlin wies den Eilantrag eines Tierschutzvereins zurück.
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Die Berliner Staatsoper darf bei den Aufführungen von Wagners "Rheingold" und "Walküre" lebende Kaninchen im Bühnenbild verwenden. Das VG Berlin wies den Eilantrag eines Tierschutzvereins zurück.
Artikel lesenAuf einem Berliner Grundstück brach eine Rattenplage aus, weil eine unbekannte Person den Tieren Futter serviert. Die Eigentümerin ist laut VG verpflichtet, die Plage zu bekämpfen - auch wenn sie diese nicht selbst heraufbeschworen hat.
Artikel lesenDie AfD in Hessen darf vorerst nicht mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden. Das VG Wiesbaden hat in einem Eilverfahren eine Hängeverfügung erlassen. Diese gilt bis zur vorläufigen Entscheidung.
Artikel lesenDie Entscheidung des OVG Thüringen ist für alle Personalsvertretungen in öffentlichen Verwaltungen des Bundeslandes von Bedeutung: Die Probezeit eines Beamten darf auch ohne ihre Zustimmung verlängert werden, so das Gericht.
Artikel lesenDas LAG Düsseldorf macht in zwei Entscheidungen deutlich, dass ein gefälschter Impfpass zur fristlosen Kündigung führen kann. Damit äußert es sich zu einer Grundsatzfrage, auch wenn die Kündigung in den konkreten Fällen nicht wirksam war.
Artikel lesenDie Stadt Duisburg durfte kein Tätigkeitsverbot wegen fehlender Corona-Schutzimpfungen gegen die Mitarbeiterin in der Verwaltung einer Klinik verhängen. Das hat das VG Düsseldorf in einem Eilverfahren entschieden.
Artikel lesenEin Anwalt, dessen Internetverbindung gestört ist, kann nicht ohne weiteres auf den Versand per beA verzichten. Es sei Eigeninitiative gefordet - zumindest ein Hotspot hätte eingerichtet werden können. Das hat das OVG in Münster entschieden.
Artikel lesenNach der Schelte der Bundesländer kritisieren nun auch Vertreter der Gerichte die vom Bundesjustizminister verfolgten Pläne beim Rechtstaats- und Digitalpakt heftig. Die Union wirft Buschmann "Unvermögen in der Amtsführung" vor.
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