
Wer zum mittlerweile aufgelösten Afd-"Flügel" gehörte, ist als waffenrechtlich unzuverlässig einzustufen. Der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis ist deshalb rechtmäßig gewesen, entschied das VG Köln in seinem Urteil.
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Wer zum mittlerweile aufgelösten Afd-"Flügel" gehörte, ist als waffenrechtlich unzuverlässig einzustufen. Der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis ist deshalb rechtmäßig gewesen, entschied das VG Köln in seinem Urteil.
Artikel lesenWeil ihre Kunden gerne Dorsch angeln, sind Veranstalter von Angelfahrten gegen ein Freizeitfischereiverbot in der Ostsee vorgegangen – und gescheitert. Dem Schutz des Dorsches komme ein hohes Gewicht zu, meint das VG Köln.
Artikel lesenDas von dem Gesundheitsamt ausgesprochene Tätigkeitsverbot für eine nicht gegen Covid-19 geimpfte Sekretärin einer Klinik ist rechtmäßig. Auch wenn andere Gesundheitsämter untätig sind, verneinte das OVG einen Gleichheitsverstoß.
Artikel lesenKurz vor Beginn des Herbstes steigen die Corona-Zahlen erneut, die Politik befürchtet eine neue Herbstwelle. In dieser Situation hat der Bundesrat den Weg frei gemacht für ein Paket von Corona-Maßnahmen.
Artikel lesenDer Kreis Euskirchen durfte einem IS-Unterstützer die Einbürgerung nachträglich entziehen. Das OVG NRW hatte keine Zweifel daran, dass der Mann schon vor seiner Einbürgerung verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützt habe.
Artikel lesenDie Landesanstalt für Medien NRW durfte zwei zypriotischen Porno-Portalen untersagen, ihr Angebot in Deutschland zu verbreiten. Der Jugendschutz sei vorrangig gegenüber der Dienstleistungsfreiheit der Portalbetreiber.
Artikel lesenAndreas Korbmacher ist neuer Präsident des BVerwG. Bundesjustizminister Marco Buschmann überreichte dem 62-Jährigen die Ernennungsurkunde. Er folgt auf Klaus Rennert, der 2021 in den Ruhestand getreten war.
Artikel lesenBei der bei Neonazis beliebten Kampfsportveranstaltung "Kampf der Nibelungen" geht es nicht um Sport, sondern um eine gewaltsame Überwindung des politischen Systems. Das Verbot der Veranstaltung war deshalb rechtmäßig, so das VG Dresden.
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