Ende Mai entschied das LG Mannheim, die Parole sei kein Hamas-Kennzeichen, und lehnte die Eröffnung eines Strafverfahrens ab. Wenig später entscheidet der dortige VGH umgekehrt. Im Tenor kein Widerspruch, in den Gründen schon.
Darf der bayerische Verfassungsschutz die AfD beobachten? Und darf er das vor allem auch noch öffentlich bekanntgeben? Das Verwaltungsgericht München geht dem nach.
Die Dozentin hatte sich bereits erfolgreich gegen den Entzug ihres Lehrauftrags an der Polizeihochschule gewehrt. Nun wurde auch das parallel laufende Disziplinarverfahren gegen sie eingestellt, wie die Bezirksregierung Köln bestätigte.
Die Stadt Essen muss der AfD die Grugahalle für deren Bundesparteitag zur Verfügung stellen. Das hat als erstes Gericht das VG Gelsenkirchen entschieden. Gleich mehrere Juristen hatten der Stadt dieses Ergebnis vorausgesagt.
Das Bundesministerium der Justiz hat ein Eckpunktepapier für eine weitere Novelle der VwGO veröffentlicht. Sie soll moderner werden und verwaltungsgerichtliche Verfahren effizienter machen, insbesondere bei Asylprozessen.
Die AfD beantragt nun auch vor dem VG Gelsenkirchen den Zugang zur Stadthalle in Essen. Die Partei möchte dort Ende Juni ihren Bundesparteitag durchführen. Sie hat bereits Anträge beim LG Essen eingereicht und Strafanzeigen erstattet.
Die Bundesregierung sieht Israels Kriegsführung zwar kritisch, lehnt einen generellen Stopp von Waffenlieferungen aber ab. Mehrere Anwälte wollten die Genehmigungen auf dem Rechtsweg stoppen. Die Anträge sind jedoch unzulässig, so das VG.
Die Stadt Essen hat der AfD den Mietvertrag für die Grugahalle kurzfristig gekündigt. Die will dort ihren Bundesparteitag durchführen. Die Stadt befürchtet, auf der Veranstaltung könnten in ihren Räumlichkeiten Straftaten begangen werden.