
Der Einzelhandel muss den Impfstatus und die Ausweispapiere der Kunden kontrollieren, stellte der VGH Baden-Württemberg fest. Ab Mitte März sollte man aber über eine andere Rechtsgrundlage nachdenken, gaben die Richter zu verstehen.
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Der Einzelhandel muss den Impfstatus und die Ausweispapiere der Kunden kontrollieren, stellte der VGH Baden-Württemberg fest. Ab Mitte März sollte man aber über eine andere Rechtsgrundlage nachdenken, gaben die Richter zu verstehen.
Artikel lesenDer Bau einer Pipeline-Anbindungsleitung durch einen Windpark bei Freiberg bietet nach Einschätzung des SächsOVG keine Beanstandungsgründe. Wie schon vorangegangene Eilanträge blieben auch vier nachfolgende Klagen erfolglos.
Artikel lesenStädte und Gemeinden versuchen, Proteste gegen Corona-Maßnahmen vorab zu verbieten - das ist nicht immer verhältnismäßig. Was aber, wenn klar ist, dass sich bei Protesten kaum jemand an Abstandsgebote und Maskenpflicht hält?
Artikel lesenDer VGH Hessen setzt die 2G-Regel in den Innenbereichen von Schwimmbädern, Sportstätten und der Gastronomie nicht außer Vollzug - auch nicht für Geschäftsessen.
Artikel lesenTauben waren in einem Betrieb zur Plage geworden, das Landratsamt hatte daraufhin die Tötung der Tiere erlaubt. Laut VG hätte es aber zunächst andere Möglichkeiten prüfen müssen, um das Problem in den Griff zu bekommen.
Artikel lesenSie hatten nur zusammen klassenübergreifenden Religionsunterricht und saßen auch nicht nah beieinander. Doch trotz PCR-Test musste eine Achtklässlerin nach einer Omikron-Infektion in der Klasse in Quarantäne. Zu Recht, so das VG Koblenz.
Artikel lesenEin spektakuläres Urteil zum kommunalen Immobilien-Vorkaufsrecht, diverse Entscheidungen zum Auskunftsrecht oder die Absage an einen Richter, Reisekosten für einen Besuch beim EuGH abzurechnen - spannende Urteile des BVerwG gab es einige:
Artikel lesenBekleidungsgeschäfte in Bayern dienen genau wie Buchhandlungen der Deckung des täglichen Bedarfs. Deshalb fallen sie laut BayVGH auch nicht unter die 2G-Regel. Ein dagegen gerichteter Antrag eines Geschäfts sei daher bereits unzulässig.
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