
Ein ungeimpfter Krankenpfleger darf trotz Impfpflicht ab sofort wieder arbeiten. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ende sowieso Ende des Jahres, außerdem stehe die Versorgungssicherheit auf dem Spiel, entschied das VG Saarland.
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Ein ungeimpfter Krankenpfleger darf trotz Impfpflicht ab sofort wieder arbeiten. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ende sowieso Ende des Jahres, außerdem stehe die Versorgungssicherheit auf dem Spiel, entschied das VG Saarland.
Artikel lesenDas Verfahren um die Folgen der Enteignung der letzten Eigentümerin des Hotels Adlon vor 1949 muss nicht neu aufgerollt werden. Für ein Wiederaufgreifen liegen keine ausreichenden Beweise vor, so das VG Berlin.
Artikel lesenMecklenburg-Vorpommern schottete sich während der Pandemie zeitweise ab, um Kontakte zu reduzieren und die Verbreitung des Virus einzudämmen. Ein Antrag gegen das damals geltende Einreiseverbot sowie Ausreisegebot ist nun gescheitert.
Artikel lesenJens Maier müsse "zwingend" in den Ruhestand, so das Dienstgericht. Zwar ist die persönliche Unabhängigkeit von Richtern ein hohes Gut, doch im Fall Maier ist der Zwangsruhestand die einzig richtige Entscheidung, meint Felix W. Zimmermann.
Artikel lesenWer Facebook-Postings von Rundfunkanstalten kommentieren will, muss beim Thema bleiben. Ansonsten darf der Kommentar gelöscht werden, entschied das BVerwG am Mittwoch.
Artikel lesenDie DSGVO macht es möglich: Absolventen des Zweiten Examens haben einen Anspruch darauf, dass die Landesjustizprüfungsämter ihnen kostenlos Kopien der Klausuren samt Prüfgutachten zur Verfügung stellen. Dies hat das BVerwG entschieden.
Artikel lesenLTO berichtete über einen Polizisten, der einer Aktivisten "unfassbare Schmerzen" durch einen Griff androhte. Jetzt hat die Polizei das Vorgehen für rechtmäßig erklärt. Wir haben Verwaltungsrechtsprofessoren hierzu befragt:
Artikel lesenEin Klimaschutzgesetz hat Baden-Württemberg bereits, jetzt braucht es noch ein konkretes Konzept. Dazu hat der VGH die Landesregierung verurteilt. Bisher liegt nur ein veraltetes Konzept vor.
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