Doppeltes Novum: Erstmals wurde über einen Antrag auf Streichung der Finanzierung einer verfassungsfeindlichen Partei verhandelt. Und erstmals blieben die Stühle eines Verfahrensbeteiligten demonstrativ leer. Christian Rath war dabei.
Nach erfolgloser Klage gegen den Ausschluss aus seinem Sportverein, hat sich ein NPD-Mitglied an das Bundesverfassungsgericht gewandt. Der Ausschluss sei nicht zu beanstanden, so das BVerfG.
Ein Beamter im Ruhestand, der durch eine NPD-Kandidatur laut Vorinstanz gegen die Pflicht zur Verfassungstreue verstoßen hat, kann seinen Anspruch auf Ruhegehalt verlieren. Das bestätigte das OVG Sachsen-Anhalt.
Die NPD durfte in Berlin 2017 nicht an der Bundestagswahl teilnehmen. Dagegen hat sich die Partei jetzt teilweise erfolgreich gewehrt. Eine Wiederholung der Wahl wird es aber nicht geben.
Bei den Bombendrohungen an Gerichten in verschiedenen Städten in NRW könnte ein rechtsextremer Zusammenhang bestehen. Die Mail-Adresse weise auf ein NPD-Mitglied sein, Ermittlungen laufen aber noch.
Die "Gruppe Freital" hat die Gerichte schon viel beschäftigt. Zuletzt hat der BGH im Mai 2019 die Verurteilung zweier Rädelsführer und anderer Mitglieder dieser Vereinigung bestätigt. Nun ist ein weiteres Urteil rechtskäftig.
Wenn ein Einzelrichter am VG meint, der Wahlspruch der NPD "Migration tötet!" stelle teilweise die Realität dar, begründet das in einem Asylverfahren offensichtlich die Besorgnis der Befangenheit. Das hat das BVerfG entschieden.
Weil es den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt habe, hat die Stadt Mönchengladbach zu Recht ein Wahlplakat der NPD abhängen lassen. Das hat das OVG NRW entschieden und Revision zum BVerwG zugelassen.