Zur Europawahl im Mai 2019 warb die NPD mancherorts mit Plakaten mit der Aufschrift "Migration tötet". Die Frage, ob diese Aussage eine Volksverhetzung ist, beschäftigte nun das nächste Gericht.
"Migration tötet" sei eine empirisch zu beweisende Tatsache, hieß es kürzlich in einem Urteil des VG Gießen zu entsprechenden NPD-Wahlplakaten. Nun äußert sich der Richter.
Das Wahlplakat mit dem Slogan "Migration tötet" der NPD ist aus Sicht des VG Gießen nicht volksverhetzend, sondern stelle die Realität teilweise dar. Aber zum Glück griffe ja notfalls das Widerstandsrecht. Der Richter ist kein Unbekannter.
Ist die Facebook-Seite des Berliner NPD-Landesverbands jugendgefährdend? Die Gerichte waren dieser Ansicht, sind dabei aber vorschnell über die Meinungsfreiheit der Rechtsextremen hinweggeschritten, so das BVerfG.
Der Ex-NPD-Chef ist mit seiner Verfassungsbeschwerde wegen Diskriminierung gescheitert. Ein Wellnesshotel hatte seine Buchung nicht bestätigt. Hoteliers dürfen aber selbst entscheiden, mit wem sie Verträge abschließen, so das BVerfG.
Der frühere NPD-Landtagsabgeordnete Udo Pastörs ist mit einer Beschwerde gegen seine Verurteilung aus dem Jahr 2012 vor dem EGMR gescheitert. Den Holocaust zu leugnen, sei nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, befanden die Richter.
Im März 2018 setzte sich die Stadt Wetzlar über das BVerfG hinweg und verweigerte der NPD den Zugang zur Stadthalle. Am Ende hieß es, die NPD habe die Mietauflagen nicht erfüllt. Das war rechtswidrig, entschied nun das VG Gießen.
Bei Fehlern im Rechenschaftsbericht müssen Parteien den doppelten Fehlbetrag nachzahlen. Die NPD kam das teuer zu stehen. Verfassungsrechtlich geht das aber in Ordnung, entschied nun das BVerfG.