Koalition und Bundesrat haben Gesetzentwürfe vorgelegt, um verfassungsfeindliche Parteien von der staatlichen Finanzierung auszuschließen. Experten kritisieren, dass die Pläne den Extremen die "Bühne des Verfassungsgerichts" bieten würden.
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Die NPD wollte Äußerungen des Politologen Steffen Kailitz gerichtlich verbieten lassen - ohne Erfolg. Denn es handle sich dabei um Meinungsäußerungen, die sogar schon vom BVerfG als nachvollziehbar eingeschätzt wurden, so das LG Dresden.
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Weil sie sich gegen Rechtsextremismus in ihrem Dorf Jamel einsetzen, muss sich ein Ehepaar aus Mecklenburg-Vorpommern einiges gefallen lassen. Die Bezeichnung als "faul" und "dreist" in Zusammenhang mit Preisgeldern aber nicht, so das BVerfG.
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Mit seinem Nazi-Tattoo hatte ein brandenburgischer NPD-Politiker in einem Schwimmbad für erhebliches Aufsehen gesorgt. Nun hat das Oberlandesgericht die bereits verhängte Gefängnisstrafe bestätigt.
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Verfassungsfeindlichen Parteien, die wegen ihrer Bedeutungslosigkeit nicht verboten werden können, soll die staatliche Parteienfinanzierung entzogen werden. Das Vorhaben ist verständlich, aber nicht zu begrüßen, meint Sebastian Roßner.
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Mitte Januar deutete das BVerfG an, wie verfassungsfeindliche Parteien auch ohne Verbot geschwächt werden könnten: Mit einem Entzug staatlicher Gelder. Die dazu nötige Änderung des Grundgesetzes will die Regierung rasch umsetzen.
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Die Kleinstadt Büdingen änderte nach dem NPD-Urteil des BVerfG ihre Satzung, um den vier Mitgliedern der Partei im Gemeinderat Fraktionsgelder verwehren zu können. Das verstößt gegen das Diskriminierungsverbot des GG, entschied der VGH.
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Nach dem NPD-Urteil des Bundesverfassungsgerichts änderte die Stadt Büdingen ihre Satzung, um der örtlichen NPD staatliche Gelder entziehen zu können. Ob das Vorgehen rechtmäßig ist, entscheidet am Mittwoch der hessische VGH.
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