Die NPD "plane rassistisch motivierte Staatsverbrechen". Das sagen jedenfalls die Forschungsergebnisse des Politologen und Gutachters im NPD-Verbotsverfahren Steffen Kailitz. Die NPD hat wegen der Äußerungen Klage am LG Dresden erhoben.
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Politikwissenschaftler Kailitz darf seine Forschungsergebnisse über die NPD wieder öffentlich vortragen - erst mal aber nur, weil es am Verfügungsgrund fehlte. Die inhaltliche Frage wollen die Rechtsradikalen nun in der Hauptsache klären.
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In einem TV-Interview hatte der Ministerpräsident Thüringens zu einer Art Boykott der NPD aufgerufen und deren Mitglieder als Nazis bezeichnet. Der VerfGH erkannte hierin am Mittwoch eine Verletzung des Rechts auf Chancengleichheit.
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Das LG Dresden hat eine einstweilige Verfügung gegen den renommierten Totalitarismusforscher Dr. Steffen Kailitz erlassen. Er hatte unter anderem gesagt, die NPD plane "rassistisch motivierte Staatsverbechen."
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Das BVerfG wird die rechtsextremistische NPD voraussichtlich verbieten. Diesen Eindruck gewann Christian Rath in der dreitägigen mündlichen Verhandlung in Karlsruhe.
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Auch am dritten Verhandlungstag in Karlsruhe bringt die NPD zu ihrer Verteidigung wenig vor. Vielleicht ist das aber auch gar nicht nötig. Denn ausgerechnet ihre Schwäche könnte die Rechtsextremen vor einem Parteiverbot retten.
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Das NPD-Verbotsverfahren scheitert nicht an V-Leuten. Der Partei gelingt es auch nicht, in Karlsruhe eine staatliche Überwachung glaubhaft zu machen. Aber ist sie so verfassungsfeindlich, dass sie verfassungswidrig ist?
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Anders als im letzten Anlauf scheitert das NPD-Verbotsverfahren diesmal nicht an Informanten des Verfassungsschutzes. Diese vorläufige Einschätzung äußerte BVerfG-Präsident Andreas Voßkuhle am Mittwoch.
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