Im Streit um die Weigerung der Stadt Wetzlar, die Stadthallt für eine NPD-Wahlkampfveranstaltung zu überlassen, hat das VG Gießen nun ein Zwangsgeld von 7.500 Euro festgesetzt. Weigert sich die Stadt weiter, wird es noch teurer.
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Weil sich die Stadt Wetzlar standhaft weigert, der NPD für eine Wahlkampfveranstaltung ihre Stadthalle zu überlassen, droht das VG Gießen nun mit einem Zwangsgeld. Ob das der Partei noch hilft, ist fraglich.
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Die Mitgliedschaft in der vom BVerfG zwar für verfassungsfeindlich befundenen, aber nicht verbotenen NPD reicht aus, um keine Waffe mehr besitzen zu dürfen. Das entschied am Freitag das OVG in Bautzen.
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Der Bundesrat will die rechtsextreme NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung ausschließen lassen und stellt einen entsprechenden Antrag beim BverfG. Nachdem ein Parteiverbot gescheitert war, hatte Karlsruhe diese Maßnahme selbst angeregt.
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Für ein Verbot sei die NPD zu schwach, aber die Politik könne den Geldhahn zudrehen, entschied das BVerfG Anfang 2017. Dafür wurde extra das Grundgesetz geändert, bis dato erhalten die Rechtsextremen aber weiter Steuergelder.
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Wenn die Lieblingsrichter der Deutschen ihre Entscheidungen verkünden, dann ist das mehr als einfach nur Rechtsprechung. Dann hält man mal kurz inne. Dann macht das die Bundesrepublik ein bisschen besser. Vielleicht.
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Der VGH Hessen hat entschieden, dass die Waffenerlaubnisse eines NPD-Funktionärs zu Recht widerrufen wurden. Wer eine Vereinigung mit verfassungsfeindlichen Zielen unterstützt, dem fehle die waffenrechtliche Zuverlässigkeit.
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Keine staatliche Finanzierung und Steuerbegünstigungen mehr für verfassungsfeindliche Parteien: Der Bundestag hat die erforderliche Änderung des Grundgesetzes beschlossen.