Sollte man kennen: 9 wich­tige BGH-Ent­schei­dungen aus 2018

von Pia Lorenz

01.01.2019

Medien und Wettbewerb: Adblocker sind ein zulässiges Geschäftsmodell

Das Verfahren, über das der BGH am 19. April 2018 entschied, war nur eines von vielen, das zahlreiche Medienhäuser in ihrem erbitterten Kampf gegen Werbeblocker auf ihren Webseiten im Netz geführt haben. Das Kölner Unternehmen Eyeo bietet den Werbeblocker Adblock Plus an, der verhindert, dass bestimmte Werbeinhalte auf Internetseiten angezeigt werden. Das ist ebenso rechtmäßig wie die Einkommensquelle des Unternehmens, das sogenannte Whitelisting, entschieden die Karlsruher Richter (Az. I ZR 154/16). Wer mit der eyeo GmbH einen in bestimmten Fällen kostenpflichtigen Vertrag schließt, kann seine Werbung durch Aufnahme in diese Whitelist doch anzeigen lassen, wenn sie die von Adblock Plus gestellten Kriterien an "akzeptable Werbung" erfüllt und der Nutzer dies nicht durch eigene Konfiguration der Software wieder verhindert.

Die Verlage von Zeit bis Axel Springer sahen das als Erpressung oder auch digitale Wegelagerei an. Aus Sicht des unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständigen I. Zivilsenats in Karlsruhe ist es aber ein zulässiges Geschäftsmodell. Eyeo verfolge primär eigene wirtschaftliche Interessen und wolle keineswegs die Verlage vom Markt verdrängen, so ihr Argument. Die Nutzer entschieden, ob sie die Software einsetzen, die Verlage ihrerseits hätten Mittel und Wege, um sich zu wehren. Das Geschäftsmodell des Whitelistings, das Eyeo sich nur von den großen Unternehmen bezahlen lässt, während kleinere Webseiten auch ohne Gegenleistung vom Werbeblocker wieder ausgenommen werden können, setze die Funktionsfähigkeit der Internetseiten der Verlage sogar gerade voraus, argumentierte der BGH.

Nicht Eyeo beeinträchtige das Geschäft von Springer, sondern es seien die Internetnutzer, die darüber entschieden, ob sie einen Adblocker einsetzen. Auch von anderen von den Verlagen ins Feld geführten Argumenten aus dem Urheber- und Kartellrecht ließen sich die Bundesrichter nicht beirren. Nachdem Axel Springer schon unmittelbar nach dem Urteil eine Verfassungsbeschwerde ankündigte, darf man allerdings davon ausgehen, dass der BGH nicht das letzte Karlsruher Gericht bleiben wird, das sich mit den Werbeblockern beschäftigt.

Zitiervorschlag

Sollte man kennen: 9 wichtige BGH-Entscheidungen aus 2018 . In: Legal Tribune Online, 01.01.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32923/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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