
Wer als Betreuer über besondere Kenntnisse verfügt, kann eine höhere Vergütung verlangen. Ob das auch nach einem veterinärmedizinischen Stuium gilt, muss das LG nun erneut prüfen.
Mehr lesenWer als Betreuer über besondere Kenntnisse verfügt, kann eine höhere Vergütung verlangen. Ob das auch nach einem veterinärmedizinischen Stuium gilt, muss das LG nun erneut prüfen.
Mehr lesenDie Corona-Soforthilfen sollen bei pandemiebedingten Liquiditätsengpässen helfen. Eine Pfändung der Hilfen wegen Schulden, die vor der Pandemie entstanden sind, scheidet nach Ansicht des BGH deshalb aus.
Mehr lesenDer späte Geldsegen für den Chef-Kameramann des Kinoerfolgs "Das Boot" bleibt vorerst aus. Ein Urteil des OLG München, das dem Kameramann einen Vergütungsaufschlag zuspricht, hatte vor dem BGH nun keinen Bestand.
Mehr lesenEin vorsitzender BGH-Richter ist selbst ein Geschädigter des VW-Dieselskandals und verfolgt deshalb privat Schadenersatzansprüche. Bald hätte er über die Klage eines anderen VW-Fahrers entscheiden sollen, doch das darf er nicht.
Das relativ milde Urteil des LG zu den verbotenen Waffenexporte der Rüstungsfirma wurde vom BGH bestätigt. Es bleibt damit bei Bewährungsstrafen für die angeklagten Mitarbeiter und der Einziehung eines Millionenbetrages.
Mehr lesenIm Jahre 2014 starben mexikanische Studenten im Bundesstaat Guerrero, mutmaßlich durch deutsche Waffen von Heckler & Koch, die nie dorthin hätten gelangen dürfen. Ein Urteil des LG Stuttgart fiel milde aus, nun entscheidet der BGH.
Mehr lesenIst der Verkauf von Hanftee strafbar? Das kommt drauf an, entschied der BGH in einem Fall aus Braunschweig. Wenn sich niemand an dem Tee berauschen kann, spricht demnach nichts gegen einen Verkauf.
Mehr lesenExtra-Gebühren für SEPA-Zahlungen sind verboten. Die Zahlungsdienstleister Paypal und Sofortüberweisung machen aber mehr, als nur zu zahlen. Das darf dann auch etwas mehr kosten, wie der BGH entschied.
Mehr lesenAusgerechntet ein umfangreicher Prozess über Drogendelikte muss neu aufgerollt werden, weil eine Richterin eine Unterschrift vergessen hat. Das entschied der BGH.
Mehr lesenAuch wenn dadurch noch mehr Sicherheit möglich wäre: Rechtsanwälte haben keinen Anspruch auf Verwendung einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bei der Übermittlung von Nachrichten mittels des beA. Das entschied der BGH.
Mehr lesenEin Gynäkologe filmte den Intimbereich seiner Patientinnen mit versteckter Kamera, um seine sexuelle Lust zu befriedigen. Damit hat er in verbotener Weise das Arzt-Patientinnen-Verhältnis ausgenutzt, wie der BGH nun bestätigte.
Mehr lesenEin Berliner Nachbarschaftsstreit um eine übergriffige Kiefer hat es bis vor den BGH geschafft. Dabei dürfte der Nachbar die nadelnden Äste grundsätzlich selbst entfernen – wenn das nicht den ganzen Baum gefährden würde.
Mehr lesenSeit dem 1. Januar 2019 dürfen Mieten nach Modernisierungen nicht mehr so stark steigen. Kurz vor dem Stichtag bekamen die Mieter einer großen Münchner Wohnanlage noch Post von der Immobilienfirma. Laut BGH war das nicht rechtsmissbräuchlich.
Mehr lesen1957 verhandelte der BGH in der Sache eines Kollegen, der keiner sein durfte – und zwar mit einer Richterbank, die es mit Blick auf ihren Karriereweg selbst in sich hatte.
Mehr lesenWerkvertrag vs. Immobilienkauf: Zwei BGH-Zivilsenate stritten sich über die Ersatzfähigkeit der sog. fiktiven Mängelbeseitigungskosten. Am Freitag ging der Disput nun zu Ende – und zwar wünschenswert praxisgerecht, findet Heiko Fuchs.
Mehr lesenDer Bundesgerichtshof ist als oberster Gerichtshof des Bundes für Zivil- und Strafsachen höchste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (einschließlich Entschädigungs- und Baulandsachen) ist der Bundesgerichtshof zuständig für die Entscheidung über die Rechtsmittel der Revision und der Nichtzulassungsbeschwerde gegen die in der Berufungsinstanz erlassenen Endurteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte sowie der Rechtsbeschwerde. In Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit umfasst seine Zuständigkeit die Entscheidung über die Rechtsbeschwerden, ferner über die Rechtsbeschwerden nach dem Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen vom 21. Juli 1953 (BGBl I S. 667). In Strafsachen ist er zuständig zur Entscheidung über Revisionen gegen die Urteile der Oberlandesgerichte im ersten Rechtszug, der großen Strafkammern als Schwurgerichte und gegen die sonstigen erstinstanzlichen Urteile der großen Strafkammern, soweit nicht die Zuständigkeit der Oberlandesgerichte begründet ist (Verletzung einer in den Landesgesetzen enthaltenen Rechtsnorm). Die Zuständigkeit des Kartellsenats regelt § 94 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1980 (BGBl I S. 1761); sie betrifft Verwaltungssachen, Bußgeldsachen und bürgerliche Rechtsstreitigkeiten. Das Dienstgericht des Bundes ist nach § 61 des Deutschen Richtergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 1972 (BGBl I S. 713), der Senat für Anwaltssachen nach § 106 Abs. 1 Satz 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung vom 1. August 1959 (BGBl I S. 565), der Senat für Notarsachen nach §§ 99, 111 Abs. 2 und 3 der Bundesnotarordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 1961 (BGBl I S. 97), der Senat für Patentanwaltssachen nach § 90 der Patentanwaltsordnung vom 7. September 1966 (BGBl I S. 557), der Senat für Wirtschaftsprüfersachen nach § 74 der Wirtschaftsprüferordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. November 1975 (BGBl I S. 2803) und der Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen nach § 97 des Steuerberatungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. November 1975 (BGBl I S. 2735) zuständig.
Die zwölf Zivilsenate, fünf Strafsenate und der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs verhandeln und entscheiden in der Besetzung mit fünf Richtern des Bundesgerichtshofs; neben diesen Senaten bestehen beim Bundesgerichtshof der Große Senat für Zivilsachen, der Große Senat für Strafsachen, die Vereinigten Großen Senate, das nach dem Deutschen Richtergesetz gebildete Dienstgericht des Bundes, ein Senat für Notarsachen, ein Senat für Anwaltssachen, ein Senat für Patentanwaltssachen, ein Senat für Landwirtschaftssachen, ein Senat für Wirtschaftsprüfersachen und ein Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen. In Staatsschutz-Strafsachen sind als Ermittlungsrichter Richter des Bundesgerichtshofs zuständig, wenn der Generalbundesanwalt die Ermittlungen führt (§ 169 Abs. 1 Satz 2 StPO).
Der Große Senat für Zivilsachen oder der Große Senat für Strafsachen entscheidet, wenn in einer Rechtsfrage ein Zivilsenat von der Entscheidung eines anderen Zivilsenats oder des Großen Senats für Zivilsachen oder ein Strafsenat von der Entscheidung eines anderen Strafsenats oder des Großen Senats für Strafsachen abweichen will. Der erkennende Senat kann auch in einer Frage von grundsätzlicher Bedeutung die Entscheidung des Großen Senats herbeiführen, wenn nach seiner Auffassung die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung es erfordern. Der Große Senat für Zivilsachen besteht aus dem Präsidenten und je einem Mitglied der Zivilsenate, der Große Senat für Strafsachen aus dem Präsidenten und je zwei Mitgliedern der Strafsenate (§ 132 Abs. 5 GVG). Die Vereinigten Großen Senate bestehen aus dem Präsidenten und sämtlichen Mitgliedern der Großen Senate; sie entscheiden, wenn ein Zivilsenat von der Entscheidung eines Strafsenats oder des Großen Senats für Strafsachen oder ein Strafsenat von der Entscheidung eines Zivilsenats oder des Großen Senats für Zivilsachen oder ein Senat von der früher eingeholten Entscheidung der Vereinigten Großen Senate abweichen will. Die Großen Senate und die Vereinigten Großen Senate entscheiden ohne mündliche Verhandlung nur über die Rechtsfrage.
Durch das Gesetz zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Juni 1968 (BGBl I S. 661) ist mit Sitz in Karlsruhe ein Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes gebildet worden.