Die Unterlagen, welche die Münchener Staatsanwaltschaft bei der von VW mandatierten Wirtschaftskanzlei Jones Day beschlagnahmt hat, dürfen weiterhin nicht ausgewertet werden. Das BVerfG hat seine einstweilige Anordnung verlängert.
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Pegida darf Flüchtlingshelfer, die Menschen im Mittelmeer vor dem Ertrinken retten, nicht mehr als Schlepper bezeichnen. Für das LG Dresden überschreitet das die Grenze zur Schmähkritik.
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Gerichte müssen Vorlagefragen an den EuGH in anderen Verfahren nur dann berücksichtigen, wenn diese entscheidungserheblich und erforderlich sind. Dazu braucht es genug Tatsachenvortrag, so das BVerfG im Fall einer Asylbewerberin.
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Wilkinson darf weiterhin keine günstigeren Ersatzklingen für den Rasierer des Konkurrenten Gillette vertreiben. Das hat das OLG Düsseldorf am Donnerstag entschieden.
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Das LG Berlin hat eine einstweilige Verfügung gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten und Dresdner Richter Jens Maier erlassen. Maier darf die Beleidigung gegen Noah Becker, die von seinem Twitter-Account ausging, nicht wiederholen.
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In Ausnahmefällen dürfen Gerichte auch in einer anderen als der vorgesehenen Besetzung entscheiden. Tun sie das, müssen sie das aber auch begründen. Sonst entziehen sie den gesetzlichen Richter, entschied das BVerfG.
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Sind Mandanten untergetaucht, um einer Abschiebung zu entgehen, besteht keine Eilbedürftigkeit. Wer sich dennoch in dieser Phase mit einem Eilantrag ans BVerfG wendet, muss sich auf eine deftige Missbrauchsgebühr einstellen.
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Das örtliche VG gestattet dem Berliner Senat, Briefe zu versenden, in denen er für ein "Nein" in der Abstimmung über den Weiterbetrieb des Flughafens Tegel wirbt. Eine Bürgerinitiative hatte sich dagegen gewehrt.
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