OLG Düsseldorf untersagt Verkauf: Wil­kinson unter­liegt im Klin­gen­st­reit gegen Gil­lette

11.01.2018

Wilkinson darf weiterhin keine günstigeren Ersatzklingen für den Rasierer des Konkurrenten Gillette vertreiben. Das hat das OLG Düsseldorf am Donnerstag entschieden.

Durch die Nachahmerklingen werde ein Patent von Gillette über die für den Rasierer typische Verbindung von Griff und Klingeneinheit verletzt, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf im Wege einstweiligen Rechtsschutzes (Urt. v. 11.01.2018; Az. I-15 U 66/17).

Die Deutschlandtochter von Wilkinson in Solingen hatte im Frühjahr 2017 preiswerte Ersatzklingen für den weit verbreiteten Nassrasierer "Mach3" des Konkurrenten Gillette auf den Markt gebracht. Mehrere Drogerieketten verkauften die Nachahmerklingen, die rund 30 Prozent günstiger als das Original sind, als Eigenmarke. Beworben wurden sie unter anderem mit "passend für Gillette Mach3".

Wilkinsons Wettbewerber Gillette, der den Nassrasierer mit den drei Klingen in den 90er Jahren entwickelt hatte, sah darin einen Patentverstoß und zog vor Gericht. Das Landgericht Düsseldorf hatte dem Unternehmen bereits im Juli vergangenen Jahres im Wege einstweiligen Rechtsschutzes Recht gegeben und Wilkinson den weiteren Verkauf der Ersatzklingen untersagt. Im Berufungsverfahren wurde die einstweilige Verfügung jetzt bestätigt.

Die Pointe in dem Klingenstreit: Das umstrittene Patent läuft am 18. Februar ab. Benutzer des "Mach3"-Rasierers können deshalb hoffen, trotz der Niederlage von Wilkinson schon in absehbarer Zeit wieder günstigere Klingen zu bekommen. Denn dass Wilkinson nicht klein beigeben wird, steht schon fest: Vor dem Bundespatentgericht ist noch eine Nichtigkeitsklage von Wilkinson gegen das "Mach3"-Patent anhängig. Die darin beschriebene Mechanik sei schon zum Zeitpunkt der Erteilung des Patents 1998 nicht wirklich neu gewesen, argumentiert das Unternehmen.

dpa/ah/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG Düsseldorf untersagt Verkauf: Wilkinson unterliegt im Klingenstreit gegen Gillette . In: Legal Tribune Online, 11.01.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26423/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen