Hält ein Gericht die Berufung für aussichtslos, darf es diese sofort zurückzuweisen, wenn es zuvor auf diese Absicht hinweist. Bevor die Rechtsmittelbegründung eingegangen ist, geht das aber nicht, rügt der BGH ein voreiliges OLG.
Das OLG Köln hielt einen verletzten Feuerwehrmann für teilweise arbeitsfähig – trotz entgegenstehender Befunde. Ein eigenes medizinisches Gutachten holte es im Prozess nicht ein. Darin sieht der BGH einen Verfassungsverstoß.
Eine Kletteraktivistin wendete sich gegen eine Durchsuchung. Ihr Antrag auf Prozesskostenhilfe wurde abgelehnt, die Klage habe geringe Erfolgsaussichten. Das überzeugte das BVerfG nicht: Der VGH habe die Anforderungen an die PKH überspannt.
Will der Eigentümer eines Grundstücks künftig selbst dort wohnen, kann er den Mietern kündigen. Bei der Frage, ob umstrittener Eigenbedarf wirklich vorliegt, darf es sich die Berufungsinstanz aber nicht zu leicht machen, so der BGH.
Die Verfassungsbeschwerde des Spiegel wegen fehlender Anhörung in Presserechtsverfahren hatte Erfolg. Erneut. Das BVerfG hatte dazu bereits mehrfach entschieden und zeigt sich angesichts der Beharrlichkeit des OLG Hamburg nicht amüsiert.
Eine Asylbewerberin aus Mauretanien, die nach eigenen Angaben einem "Sklavenstamm" angehört, hätte nicht einfach so abgewiesen werden dürfen. Ihre Verfassungsbeschwerde sei "offensichtlich begründet", so das BVerfG.
Flughafengegner des BER sind vor dem BVerfG erfolglos geblieben: Das BVerwG sei sich der großen Bedeutung der Nachtruhe bewusst, habe aber rechtsfehlerfrei zugunsten des Luftverkehrs entschieden, entschieden die Karlsruher Richter.
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Sollen Menschen unter Betreuung gestellt werden, ist eine persönliche Anhörung unerlässlich, betont das BVerfG in einem aktuellen Beschluss. Diese kann auch nicht mit Wirkung für die Vergangenheit nachgeholt werden.
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