Der Koalitionsvertrag von Union und SPD verspricht eine modernere Justiz durch Digitalisierung und Strukturreformen – ist jedoch aus anwaltlicher Sicht enttäuschend. Der Zugang zum Recht wird erschwert statt verbessert, analysiert Patrick Heinemann.
Sogenannte Kupferspiralen gelten als beliebte Verhütungsalternative zur Antibabypille. Weil eine Frau infolge eines Produktfehlers noch einmal behandelt werden musste, erhält sie nun 1.000 Euro Schmerzensgeld.
Der bloße Satz, Fristen würden abends kontrolliert, reicht nicht aus, um die Wiedereinsetzung zu erreichen. Das Fehlen näherer Angaben lasse vielmehr den Schluss zu, dass die nötige Sorgfalt in der Kanzlei fehlte, so der BGH.
Ein Saunabesucher blieb zwei Minuten am heißen Ofen stehen, verbrannte sich die Füße und forderte Schadensersatz. Doch das LG Coburg bleibt cool: Wer in der Sauna vergisst, dass Hitze Gefahren mit sich bringt, muss mit den Konsequenzen leben.
Legal-Tech-Anbieter haben die Durchsetzung von Fluggastrechten schon als Geschäftsmodell entdeckt – jetzt macht ihnen der Bund Konkurrenz: Das Justizministerium hat ein Online-Portal geschaffen, wo Betroffene kostenlos digital klagen können.
Für viele Käufer von E-Autos war die sogenannte Umweltprämie ein großer Kaufanreiz. Verringert sich diese, weil der Verkäufer das neue E-Auto zu spät liefert, gibt es Schadensersatz, hat das Amtsgericht München entschieden.
Stahlträgerkonstruktion statt tragender Mauer: Weil die Voreigentümer die Käufer nicht über eine so eingriffsintensive Baumaßnahme informiert hatten, können die Käufer anfechten. Das hätte man ihnen nämlich ungefragt sagen müssen, so das OLG.
Ob DAZN, Amazon oder Eon: Verbraucherschützer haben große Unternehmen wegen einseitiger Preiserhöhungen schon lange im Visier. Sie nutzen immer häufiger die sogenannte Verbandsklage, die umgangssprachlich auch als "Sammelklage" bekannt ist.